Äuser darf sich das UBA sich, muss es sogar.emil17 hat geschrieben: Fr 8. Nov 2019, 08:32 Eine spannende Quelle, die Oelkanne da verlinkt hat:Ja herrgott nochmal, wozu sind die denn da? Das UBA ist offiziell für die Umwelt zuständig und darf sich zu einem Kernthema seiner Zuständigkeit und Kompetenz nicht mal äussern?topagrar.com hat geschrieben:UBA zweifelt Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig an
Das Umweltbundesamt will nicht akzeptieren, dass Behörden gerichtlich untersagt wurde, die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt zu bewerten und Schutzmaßnahmen vorzuschreiben.
Ebenda:Es würde interessieren, wer diese Eilentscheidung bewirkt hat, denn als Normalbürger muss man oft jahrelang auf die Erledigung von Gerichtssachen warten.In einer weiteren Eilentscheidung erklärte das Gericht die vom UBA geforderte Anwendungsbeschränkung eines Herbizids zum Schutz des Grundwassers für unzulässig: Neue Informationen zeigten zwar hohe Risiken für das Grundwasser auf, diese Informationen dürfe das UBA aber nicht berücksichtigen.
Was es aber nach deutschem Recht nicht darf ist das festlegen von Auflagen, das obliegt dem BVL.
In einem Anflug von Arroganz und Selbstbeweihräucherung meinte aber das UBA es können nun auch Auflagen festlegen, das ist klar rechtswidrig und wurde deshalb vom braunschweiger Gericht gekippt.
Kurz zur Geschichte:
Es stand ein Mittel zur Wiederzulassung an, das UBA verlangte Auflagen, die in sich schon rechtswidrig sind (das sie gegen Europarecht verstoßen), obwohl es das nicht darf,
das BVL hat sich breitschlagen lassen und die Auflagen mit in die Zulassung aufgenommen.
Dann hat der Zulassunginhaber gegen das BVL (denn das erteilt die Zulassung und muss auch den Kopf dafür herhalten) aufgrund dieser rechtwidrigen Auflagen verklagt und zu recht Recht bekommen.
Das das UBA nun versucht das propagandistisch auszuschlachten und Theater schiebt, statt seine eigenen Fehler einzugestehen war klar.

