emil17 hat geschrieben: Fr 8. Nov 2019, 18:25Das Problem das ich damit habe ist nicht der Kuhhandel mit Ausgleichsflächen. Entweder ist ein Mittel zugelassen oder es ist es nicht. Das kann nur von unerwünschten Wirkungen abhängen und nicht vom Besitzstand und der Wirtschaftsweise des AnwendersOelkanne hat geschrieben: Fr 8. Nov 2019, 17:49 Es stand ein Mittel zur Wiederzulassung an, das UBA verlangte Auflagen, die in sich schon rechtswidrig sind (das sie gegen Europarecht verstoßen), obwohl es das nicht darf,
das BVL hat sich breitschlagen lassen und die Auflagen mit in die Zulassung aufgenommen.
Dann hat der Zulassunginhaber gegen das BVL (denn das erteilt die Zulassung und muss auch den Kopf dafür herhalten) aufgrund dieser rechtwidrigen Auflagen verklagt und zu recht Recht bekommen.
wäre aber schön wenn es so einfach wäre...
Es gibt viele Mittel und Wirkstoffe die gibt es in der EU...
... aber nicht in DE.
Dann gibt es extra Genehmigungen für den Biolandbau, für Sonderkulturen, Notfallzulassungen, Lückenindikationen, Genehmigumgen nach §22 oder nach Art. 53
und die ganz normalen
So selbst wenn nun das Mittel zugelassen ist für meine Anwendung können mir die Anwendungsauflagen einen Strich durch die Rechnung machen:
Habe ich den falschen Boden, Drainage drin (womöglich noch mit dem Falschen Datum) , zu kleine Felder, zu viele Hecken oder Bäche,es ist zu warm oder ich wohne an der Küste mit ständig Wind
Fallen etliche mittel raus die ich nicht anwenden darf.
Hier drehen wir uns im Kreis...Das ist schon klar, im Landwirtschaftssektor gibt es ja keine Umwelt- und keine Biodiversitätsprobleme, also kann das nur Theater sein.Oelkanne hat geschrieben: Fr 8. Nov 2019, 17:49 Das das UBA nun versucht das propagandistisch auszuschlachten und Theater schiebt, statt seine eigenen Fehler einzugestehen war klar.


