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von emil17 » Do 18. Apr 2024, 07:13
In der Schweiz gab es die Verdingkinder:
Waisen oder uneheliche Kinder wurden von der Gemeinde zum Teil öffentlich versteigert - wer am wenigsten Kostgeld wollte, bekam die. Oft wurden die gehalten, der Hund hatte es besser. Beschlossen wurde das oft gegen den Willen der Angehörigen. Häufigster Grund für die Verdingung war ein uneheliches Kind einer Magd oder der Familienvater eines Häuslers kam bei einem Unfall oder wegen Krankheit um. Kinder lediger Mütter wurden oft in der Schule gemobbt - du bist ja nur der Bub.
Die Dienstboten hatten oft nur eine ungeheizte Kammer und diese nicht für sich alleine. Die Löhne in Geld waren sehr bescheiden.
Die Schweizer Behörden haben sich bei den Überlebenden erst sehr spät entschuldigt und den noch Lebenden eine Entschädigung bezahlt - aber ruinierte Biografien kann man nicht wieder gutmachen.
"Arbeitsscheue" Landstreicher, die niemandem zur Last fielen, aber auch niemandem nützten, wurden eingesperrt oder zwangsweise "gebessert" - Kinder reicher Leute, die auch nie selber etwas gemacht haben, hingegen nicht.
Das war möglich in einem Land, wo die Verfassung etwas ganz anderes sagt.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.