Ich werd mir das genau ansehen, Feedback kommt dann
Hast du das so in Gebrauch? Seit wann etwa?
Gruß
Peter
Ja die können den Platz verwerten. Obwohl etwa 80% eines Gewässers (See) Fischleer ist.Peterle hat geschrieben:Noch mal zum Nachdenken:
gesetzt werden die als Fingerlinge: ca. 7cm Länge (Karpfen).
Für 7cm sind 140cm Länge ganz ordentlich. Klar, der Müritzsee ist grösser, aber könnten die den Platz überhaupt verwerten?
Schwimmen die Strecke wie wir wandern? Kann ein Fisch überhaupt "wandern" oder aus Spaß an der Bewegung Strecke machen?

Das ist definitiv zuwenig, um auch noch Aquaponik im herkömmlichen Sinn (Tilapia) zu betreiben.1.3 Gewächshäuser mit nicht mehr als 30 m3 Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich mit nicht mehr als 15 m3 Brutto-Rauminhalt, jedoch nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen...
Anhang 1 NBauO
Verstehe ich jedenfalls so, daß ein 300 m2 Teich in Ordnung wäre. Wenn nich, bleibt noch die Möglichkeit :7.1 Selbstständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen oder nicht mehr als 300 m2 Fläche haben...
Auf einem dieser Wege könnte ich mir ein Habitat für Wassertiere schaffen, welches deutlich größer ist, als 1, 2 ,3- oder mehr IBC-Tanks.9.7 Wasserbecken bis 100 m3 Beckeninhalt, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen,
und:
9.8 luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 m2 Grundfläche für Schwimmbecken, die nach Nummer 9.7 genehmigungsfrei sind...