Eine Möglichkeit ist, den jetzigen Besitzer als Kapitalgeber zu bitten, d.h. diesen einen Teil des Kaufpreises gegen Zins und Grundbuchsicherheit später fällig werden zu lassen. Auch eine Bürgschaft von Eltern usw. kann helfen.
Was die Bewertung der Substanz betrifft, so muss man zwischen Schäden (z.B. abgefaulte Balkenköpfe, gebrochene Sparren, undichtes Dach, eingestürzte Grundleitungen) und Alter unterscheiden. Feuchte Keller sind z.B. die früher übliche Bauweise gewesen.
Aber das muss man vor den Kaufpreisverhandlungen untersuchen.
Am zugesagten Kaufpreis nachträglich noch herumzuschneiden wäre unfair - Wort ist Wort. Es besteht natürlich das Risiko, dass sie an einen anderen verkauft, der das Geld gleich hat.
Bei der Bewertung spielt die persönliche Situation des Kreditnehmers auch eine Rolle, da dieser mit seinem ganzen Vermögen, nicht nur mit der Immobilie, für die Hypothek haftet. In der Schweiz haben viele Banken das Prinzip, dass bei Angestellten die Belastung durch das Haus inkl. Nebenkosten und Rückstellungen nicht mehr als 1/3 des Einkommens betragen darf. Kinder geben selbstverständlich Abzug.
D.h. unsicheres Einkommen - was immer die Bank darunter versteht, z.B. bei Doppelverdienern die Frau, die könnte ja ein Kind kriegen wollen und finanziell zur Zusatzlast werden - senkt das Limit, während ein höherer Beamter mit Festanstellung eher mehr bekommen wird. 1)
Was die Verkehrswertschätzung angeht, so stellt sich auch die Frage, was genau berechnet wird. Geht es nach Schema F, dann sind Bauten mit mehr als 50 Jahren Alter auf Null abgeschrieben, d.h. die Beleihungsgrenze ist dann Landpreis minus Abbruchkosten.
Man muss sich halt die Bank suchen, die bereit ist, sich überhaupt näher mit solchen Objekten zu befassen.
Ich wurde auch als weltfremder Spinner aufgefasst (man ist nett und sagts nicht so), als ich in ein solches Objekt investiert habe. Ein Bauunternehmer an Ort sagte es mir dann direkt: "Rupf doch das Gelotter ab und bau neu, dann haste zu gleichen Kosten wenigstens zeitgemässen Komfort". Der Einwand, man liebe solche Bauten, wird dann beantwortet mit "Mir kanns egal sein, ist ja nicht mein Geld ..."
kraut_ruebe hat geschrieben:Das Verlustrisiko durch eine zu hohe Vorabbewertung aufzublähen ist seit diversen geplatzten Immobilienblasen eher unüblich.
Das stossende daran ist, dass die letzte Finanzkrise durch die Gier der Banken verschuldet wurde - die haben ja massiv in Immobilien in den USA investiert, ohne die als Sicherheit fungierenden Objekte und die Bonität deren Besitzer überhaupt auch nur selbst anzuschauen. Nun müssens die Kleinkunden im eigenen Land ausbaden. Wenn du wirklich Geld brauchst, ist eine Bank das Letzte, was hilft.
Sinnvoll wären z.B. Vorzugszinsen und höhere Beleihungsgrenzen, wenn sich der Besitzer verpflichtet (Grundbucheintrag), solche Liegenschaften während einer langen Frist (20 Jahre) nicht weiterzuveräussern. Wer dann trotzdem einsteigt, meint es offenbar ernst.
Nicht verzagen, das wird schon!
1) Leider, aus Sicht der Bank, sind Fragen wie "Wollen Sie Kinder?" oder gar "Sind Sie oder ist ihre Frau schon schwanger" auch bei Finanzberatungen unzulässig. Hier sollte man im eigenen Interesse kräftig lügen.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.