Ich vermute -vermute (!), dass die Buchenpflanzungen eine rationelle und mit dem Personalbestand machbare Methode ist, um aus Kiefern- und Fichtenforsten Laubwälder zu machen, die weniger anfällig gegen Krankheiten und Sturm sind. Ob die Buchen auf den ausgelaugten Böden langfristig gedeihen, sei dahingestellt. Ob es eine Naturschutzmassnahme ist, ist insofern unwichtig, weil Naturschutz und Forstwirtschaft keine Gegner sein müssen.
In der Schweiz hab ich Buche als Aufforstung noch nie gesehen, aus drei Gründen:
- Geringe Massenleistung und Nachfrage, ausreichendes Angebot
- Wir haben nicht diese riesigen monotonen Forstflächen
- Das Gebirge, das 2/3 der Landesfläche einnimmt, ist ein Hort des Artenreichtums, weil das Relief eine grossflächig-rationelle Bewirtschaftung, die zur Monotonie führt, verhindert.
Da wo die Buche passt, kann sie durch Naturverjüngung erhalten werden. Manchmal braucht es noch einen Wildschutzzaun.
Dass gleichartige Flächen ohne Bewirtschaftung artenarm werden, ist bekannt. Man strebt deshalb ein Mosaik verschiedener Nutzungstypen an, in forstwirtschaftlichen Ertragsflächen in einer Grösse, die noch rationell bewirtschaftbar ist. Biotopobjekte werden generell im Zusammenhang betrachtet, deshalb ist eine Hecke in der Agrarwüste wertvoller als da, wo es noch viele Kleingehölze gibt.
Manfred hat geschrieben:Das Roden von Feldgehölzen und Hecken ist sowieso verboten, bzw. nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörden und unter Einhaltung der auferlegten Ausgleichsmaßnahmen (z.B. anlegen einer größeren Hecke an anderer Stelle) möglich.
Man ist dabei aber völlig der Willkür der unteren Naturschutzbehörde ausgeliefert. Stufen die den Gestrüpp als Hecke oder Feldgehölz ein, hast du alle Auflagen. Wird es dagegen als störende Verbuschung eingestuft auf Flächen, die die Behörde gerne frei halten will, dann kannst du für die Rodung sogar Zuschüsse erhalten. Beide Arten von Einstufungen liegen oft nur 1 m auseinander.
Ebenso ist es im Vertragsnaturschutz. Ob auf einer Fläche z.B. die Mahd oder eine Beweidung gefördert wird, hängt völlig davon ab, welcher Mode im Naturschutz der zuständige Beamte gerade anhängt.
Auch ob überhaupt eine Förderung möglich ist, hängt oft mehr von persönlicher Sympathie (bist du Mitglied im selben Naturschutzverband wie der Beamte?) und den persönlichen Gestaltungswünschen des Sachbearbeiters als von sachlichen Gründen ab.
Diese Willkür ist es unter anderem, die die Sache in der Praxis extrem problematisch macht.
Lösen kann man dieses Dilemma eigentlich nur, indem man den Landwirten diese Gestaltung wieder selbst überträgt. Man könnte z.B. sagen: Du hast auf deinen 10 ha Biotopflächen von 2 ha. Dieser Flächenanteil muss erhalten bleiben. Aber wo auf den Flächen der liegt und welche Art von Biotopen, das bleibt dir überlassen. Dann könnte der Landwirt eine Hecke verlegen oder statt einer Hecke einen Froschteich anlegen oder einen Anteil Altgrasstreifen für Vögel und Käfer stehen lassen, oder Streuobstbäume pflanzen und er könnte entscheiden oder er eine Fläche beweidet oder ob der eine Magerwiese durch Mahd entstehen lässt etc.
Niemand kann sachlich belegen, ob und warum eines dieser Biotope höherwertig ist und ob es 20 m weiter rechts oder links auf der Fläche höherwertiger ist oder wäre. Diese Art Willkür muss ein Ende finden.
Da redest du wie der Papst vom Kinderkriegen. Weil dich die Kriterien von denen nicht interessieren oder du sie nicht verstehst, heisst es noch lange nicht, dass es Willkür sei. Das
ob überhaupt eine Förderung möglich ist, hängt oft mehr von persönlicher Sympathie (bist du Mitglied im selben Naturschutzverband wie der Beamte?) und den persönlichen Gestaltungswünschen des Sachbearbeiters als von sachlichen Gründen ab
ist ohne konkrete Beweise ein Pauschalrundschlag, der sich am Kneipenstammtisch gut macht. Mit Beweisen wäre es ein Entlassungsgrund für den Beamten.
Manche Biotope sind standortsgebunden.
Du kannst vielleicht einen Kartoffelacker durch einen Getreideacker ersetzen, eine Hecke durch einen Tümpel zu ersetzen ist dann doch etwas anderes. Du kannst aber auch versuchen, die von Dir angestrebte Anordung von Naturschutzobjekten auf deinem Land - über die du nicht frei bestimmen kannst, weil das Gesetz die Eigentumsfreiheit auf Grundstücken einschränkt - mit der Behörde auszuhandeln.
Ich sehe nicht ein, warum eine betriebswirtschaftlich störende Hecke mit einfach zu pflanzenden Arten nicht auch anderswo sein könnte. Erst fragen, dann machen. Wer nett fragt, kriegt auch nette Antworten.
Meine Erfahrung mit meinen Rodungen: Ich ruf den Förster an, er kennt die Fläche, sagt "kein Problem, aber der Abraum darf nicht auf dem Feld verbrannt werden" und das wars dann. Dass das Ganze in der laublosen Zeit stattfindet, hat nicht nur den Grund, dass man die Vögel sonst beim Brüten stören könnte: Ich hab im Sommer anderes zu tun.
Wenn es sich um Vertragsnaturschutz handelt, herrscht Vertragsfreiheit. Ich finde es normal, dass der, der für eine bestimmte Nutzung oder Nicht-Nutzung zahlt, mitzureden hat, wofür er bezahlt, und kontrolliert, dass das befolgt wird, was im Vertrag steht. Warum soll der Naturschutz das nicht dürfen?
Wenn ein Biotop unter Vertrag genommen wird, dessen Schutz gesetzlich durchsetzbar wäre, tut das "der Naturschutz" in der Regel aus zwei Gründen: Ein Bewirtschaftungszwang durch einen Menschen, der nicht will, ist nicht zielführend, und ein ertragloser Aufwand ist zu entschädigen. Mir kommt grad kein anderes Beispiel in den Sinn, wo man Geld bekommt für etwas, was man von Gesetzes wegen müsste oder nicht dürfte.
Zur Artenvielfalt: es braucht unberührte Flächen und es braucht Flächen, die wegen der Bewirtschaftung artenreicher sind als sie sonst wären. Für das Zweite braucht es die Mitarbeit der Landwirte, mit Zuckerbrot (Entschädigung oder Zulagen) und Peitsche (Verbote bzw. Auflagen). Die beiden Arten von Naturschutzflächen sind grundverschieden. Wenn du einen Fussballplatz willst, heisst es auch nicht, es hat doch schon eine Skipiste und beides ist Sport.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.