Sachkundenachweis

Waldschrat

Sachkundenachweis

#1

Beitrag von Waldschrat »

Weil ich gerade las, man bräuchte einen Sachkundenachweis zum Kauf eines Bolzenschussgerätes...

Weiß jemand, wie man an diesen Nachweis gelangt? Also damit man offiziell Wirbeltiere schlachten darf (Ziegen, Schafe). Kann man den auch als Nicht-Fleischer, Nicht-Tierarzt usw. bekommen? Teilnahme an irgendwelchen Kursen?!? Das scheint auch Ländersache zu sein, oder? Mich würde die Regelung für Sachsen interessieren...
Manfred

Re: Sachkundenachweis

#2

Beitrag von Manfred »

Wo hast du das denn gelesen?
Ist mir noch nie untergekommen.
Sabi(e)ne

Re: Sachkundenachweis

#3

Beitrag von Sabi(e)ne »

Moin,
doch, hier muß man an der Deula den Kurs machen, Sachkundenachweis zum Schlachten von Wirbeltieren, gibt es nahezu an jeder Deula mindestens einmal im Jahr.
Bei Kaninchenzuchtvereinen auch gern als Wochenendkurs. In NRW war es auf Haus Düsse, und in NDS weiß ich es von mehreren Stellen.
In Bayern und Sachsen mit Sicherheit auch... ;)
Ohne den Zettel kriegt man auch bei Siepmann kein Bolzenschußgerät mehr.
Manfred

Re: Sachkundenachweis

#4

Beitrag von Manfred »

In welchem Gesetz/welcher Verordnung steht das?
Sabi(e)ne

Re: Sachkundenachweis

#5

Beitrag von Sabi(e)ne »

§11 TierSchG, wobei da nur die Rede von "gewerbsmäßiger Tierhaltung" ist, und es ist leider nicht wirklich bundeseinheitlich geregelt, aber immerhin verlangt jedes Bundesland schon so einen Schein - die Kurse sind wohl ziemlich verschieden.
Manfred

Re: Sachkundenachweis

#6

Beitrag von Manfred »

In §11 steht gar nichts vom Töten von Tieren?
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 80&paid=11
Kyrlie

Re: Sachkundenachweis

#7

Beitrag von Kyrlie »

§ 4 Tierschutzschlachtverordnung.
Wobei die es sehr unterschiedlich ist, wie die Sachkunde nachgewiesen werden soll. Ein Kurs ist sicher immer das Beste und somit auch im Sinne der Tiere. Es kann aber auch Erfahrung ausreichend sein.

Ich glaube Bolzenschussgeräte fallen aber unter das Waffengesetz. Also zumindest die großen. So dass auch Bestimmungen hinsichtlich der Aufbewahrung beachtet werden müssen.

Grüße, Katrin
Manfred

Re: Sachkundenachweis

#8

Beitrag von Manfred »

§4 TierSchlV verlangt vom Privatmensch nur Sachkunde. D.h. wenn dir Oppa zeigt, wie es geht, oder du es dir aus einem schlauen Buch selber beibringst, ist das völlig OK. Du musst es nur können, sollte je der Nachweis dafür verlangt werden. (z.B. weil dich jemand wegen angeblich tierschutzwidriger Schlachtung anzeigt.)

Ein vorheriger Nachweis + Bescheinigung ist nur bei beruflicher Tätigkeit erforderlich.
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschlv/__4.html

Wegen der aktuellen waffenrechtlichen Einstufung werde ich ein paar Profis fragen.
Nach meinem letzten Stand sind die Platzpatronen ab 18 frei verkäuflich und die Apparate selber unterliegen keinen Auflagen.
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Re: Sachkundenachweis

#9

Beitrag von Minze »

Wir haben uns letztes Jahr ein Bolzenschußgerät für Kleintiere gekauft und ohne Probleme bekommen.
Liebe Grüße
Minze
Waldschrat

Re: Sachkundenachweis

#10

Beitrag von Waldschrat »

Ah, da kamen ja doch noch Antworten. Danke!

Jaja, man muss Sachkunde haben... und in D weißt man die natürlich mit nem Schein aus... praktische Erfahrung zählt da halt nicht.

Das mit den Waffen ist so eine Sache. Ich denke mal, so ein Bolzenschussgerät ist eine "Luftdruckwaffe"? Dann müssten doch die selben Bestimmungen wie für ein Luftgewehr gelten?!? Bis 7,5Joule sind die frei (außer in der Öfentlichkeit).

Ein Bolzenschussgerät ist zumindest mal keine "Schusswaffe" weil ja der Bolzen kein Geschoss ist, sondern wieder in den "Lauf" zurückkehrt...oder?

Achso, Wiki meint dazu:

"Ein Schlachtschussapparat, der widmungsgemäß zum Betäuben von Schlachttieren bestimmt ist, gilt nicht als Waffe im Sinne des § 1 Waffengesetz."

siehe

http://de.wikipedia.org/wiki/Schlachtsc ... rschriften

Und - wieso kann man Bolzenschussgeräte für den "Handwerkerbedarf" einfach so kaufen, für den Schlachtbedarf aber nicht?!?
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