hallo josef,josef hat geschrieben:Hallo
Also ich bin Hafner und einen Ofen wie diesen kann man nicht in die 15a verordnung bringen.
Weil da ja praktisch kein Feuerraum besteht.
Nochwas zu den zügen und der feuerung die asche von der verbrennung und die flugasche bitte nicht vergessen die muss man ab und zu entfernen.
liebe Grüße
Josef
willkommen im forum.

ich bin kein hafner, kann aber kachelöfen planen und berechnen.
ich seh kein problem mit der 15a bescheinigung, die haben bei dem rocketstove einen burningtunnel den ich mit feuerraum übersetzen würde und einen heatriser, was in meinen augen ein steigzug wäre.
dann haben sie im ölfass einen art sturzzug, ist zum berechnen ein gefrickel, würde ich auch in der praxis so nie ausführen.
aber die leute die den rocket mass heater erfunden haben haben halt vom ofenbau null ahnung und keine vorstellung davon was möglich wäre und schon seit jahrhunderten erfunden ist.
von der notwendigkeit von abstrahlungsflächen nicht zu reden, direkt an die aussenwände angebaut ein witz.
meines erachtens ist das konzept mit ein wenig daucherei aber schon 15a tauglich.
am richtungswechsel der liegenden züge ham sie ja normalerweise einen putzdeckel eingeplant, den sturzzug werden sie vermutlich durch abheben des barrels reinigen, eine schöne sauerei.

naja wie auch immer, beim nächsten regenwetter fass ich mir die önorm raus und mach einmal eine kleine testberechnung.
lg
luitpold