dieser weg ist immer gut, selbst wenn man nichts ausserhalb liegendes erwerben will. das schützt vor etlichen überraschungen.marion hat geschrieben:Tschuldigung für die vielen Fragen, aber:
Ich kann dann also als potentielle Käuferin VOR dem Kauf zum Bauamt gehen und nachfragen wie das mit dem Bestandsschutz aussieht ? Und wenn die sagen, ja gibt es, dann kann ich mir das schriftlich geben lassen und dann kann mir keiner mehr was ?
ich weiss jetzt nicht wie der papierkram in D heisst, in Ö nennt man diese gemeindebescheinigung benützungsbewilligung - die wird auf wunsch ausgestellt auf den namen des derzeitigen inhabers und kann (sollte) eine beilage zum kaufvertrag sein mit der auflage, dass diese übernommen werden können muss für die rechtsgültigkeit des vertrages.
direkt nach dem grundbücherlichen eigentumswechsel kann man hier diese bewilligung neu auf den eigenen namen ausstellen lassen, dann ist das was da ist mal gesichert. (bauvorhaben sind ein anderes thema, gitbs aber auch wege die im vorfeld sicherheit bieten).
so einen weg gibts bestimmt auch in D.