Bei mir wird es wohl erstmal in etwa weitergehen wie bisher. Ich hatte meinen Umsatzverlust letztes Jahr und habe meinen KV-Beitrag mit der Gewinnermittlung/BWA 2019 gesenkt. Je nachdem, wie lange die Maßnahmen dauern rechne ich zunächst einmal eher mit einem Umsatzplus und je nachdem, wie gut die (Welt-)Wirtschaft es verträgt, von relativem Stillstand wieder hochgefahren zu werden, später dann mit Umsatzrückgang oder Zusammenbruch.Zacharias hat geschrieben: Mo 23. Mär 2020, 12:55 Wie viele sind denn hier von Totaleinnahmeverlust betroffen? Kurzarbeit wäre jetzt mein persönlicher Traum, ich habe noch Geld für einen Monat und lebe nun schon seit Wochen sehr knapp. Das Essen geht mir natürlich so schnell nicht aus, aber Miete und Pflichtversicherungen (überflüssige habe ich ohnehin keine) wollen eben bezahlt werden. Mein KK-Beitrag war auch vorher schon der Mindestbeitrag.
Aber Corona hat auch positive Seiten. Der Himmel ist ohne Kondenzstreifen und ruhig wie nie. In Venedig soll die Umwelt schon sichtbare Verbesserungen zeigen durch klare Kanäle.
Und für mich persönlich ist das eine gewonnene Zeit, die ich mal nutzen kann um die ganzen Dinge zu tun, die sonst liegen bleiben, weil die Zeit fehlt.
Mein Umsatzverlauf war schon immer träge, ich habe aber dementsprechend auch lange Zeit am Aufbau des Geschäfts gearbeitet, ohne Einnahmen daraus zu erzielen. Da ich mich die letzten Jahre auf Kinder + SV konzentriert habe, verdiene ich auch nicht mehr so schrecklich viel aber insgesamt kann ich wohl zufrieden sein mit einigen Entscheidungen der Vergangenheit.
Nachdem ich als junge Frau durch Krankheit mal am praktischen Beispiel gelernt habe, dass das soziale Netz sehr durchlässig ist, habe ich mich nie wieder an entsprechenden Systemen wie freiwillige gesetzliche Rentenversicherung oder freiwillige Arbeitslosenversicherung beteiligt und bin somit eh weitgehend ohne Netz und doppelten Boden unterwegs. Ausser dem Haus mitsamt allem Hausstand, Garten, Pflanzen, Wissen was man so braucht habe ich nicht viel Sicherheit.
Bei meinem Mann sieht es Stand heute so aus, dass er - obwohl er als Selbstständiger weiter freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat - kein Kurzarbeitergeld beantragen kann, sondern höchstens Arbeitslosengeld sofern er die Firma schliesst.
Die Mitarbeiter vom Arbeitsamt zeigen sich gerade sehr engagiert, es gab bis heute bereits 2 persönliche Anrufe (ohne unterdrückte Nummer!!), um die Anfrage vom Sonnabend zu besprechen. Was mögliches Kurzarbeitergeld für Selbstständige angeht sollen wir das Ende der Woche abwarten, vielleicht tut sich noch etwas aber normalerweise ist es schon so, dass Arbeitnehmer da klar im Vorteil sind.
Bis Ende der Woche ist wohl auch klar, ob er die Kriterien für Überbrückungsgeld erfüllt und welche das sein werden. Kredite kommen für uns nicht in Frage, dann lieber die Firma schliessen und Arbeitslosengeld plus KV-Beiträge beziehen.
Ich hoffe, du findest für dich einen gangbaren Weg, der dich durch die kommende Zeit rettet!

