ina maka hat geschrieben:Deshalb lade ich mir aber nix runter... kann ohne Chrome nichts sehen.
ot (oder nicht??): was verstehst du unter "Lösung"?
Dass die Landwirtschaft wirklich mehr Büsche, Bäume, Blütenstreifen dazwischen zulässt oder dass du hier zeigen kannst, es wäre so?
Ich verstehe unter Lösung wie ich hier, ohne mich aufs rechtliche Glatteis zu begeben, Wildmohns Behauptung wiederlegen kann.
Werden eigentlich diese Randbiotope mitgespritzt und gedüngt oder nicht? Jetzt natürlich unabsichtlich, absichtlich wird das niemand machen, weiß ich eh...
nein das ist Busgeldbewährt verboten, kann bis zu 50.000€ je Fall kosten.
Je nach Bundesland gilt zu Gewässern ein Mindestabstand (Niedersachsen 1m, Baden-Würtemberg 5m, usw) der weder gedüngt noch mit Pflanzenschutzmittel behandelt werden darf. Je nach Mittel und Hangneigung (ab 2%, also 2m Höhenunterschied auf 100m, das ist im Auge des normalen Bürgers noch flach

) kann sich der Mindestabstand auf bis zu 20m erhöhen.
Voraussetzung ist das man Düsen mit 90% Abdriftminderung einsetzt (das zur zeit am besten am Markt verfügbare), mit älterer/nicht so guter Technik darf man viele Mittel an Gewässern gar nicht anwenden.
Bei den Saumstrukturen (so die Hecken im Amtsdeutsch) kommt es darauf an ob sie breiter als 3m sind oder nicht, bei unter 3m darf ich bis an die Hecke ran behandeln, bei über 3m muss man je nach Mittel Abstände bis zu 25m einhalten.
Auch hier gilt das nur wenn man 90%-Düsen einsetzt, mit anderen (schlechteren Düsen) darf man auch hier etliche Mittel gar nicht verwenden.
Das Amt kontrolliert das sehr regelmäßig in dem sie einfach die Spritze anhalten, eine Tankprobe ziehen und die Technik begutachten.
Bei verschieden Wirkstoffen gibt es dann noch die Auflagen das sie mit Mindestwassermengen, maximalen Fahrtgeschwindigkeiten (7,5km/h), bei max 3m/s Wind (sonst sind es 5m/s) oder nur unterhalb bestimmter Temperaturen ausgebracht werden dürfen.
Bei der Dünung an Äckern gilt wieder der Mindestabstand zu Gewässern (BaWü 5m) und dann kommen nochmal 4m dazu wenn man Gülle mit dem Prallteller fährt oder einen Miststreuer hat der breiter Streut als er selbst ist,
kann man genau definieren wo der Dünger hinkommt (Schleppschlauch, Grenzstreueinrichtung etc) bleibt es bei den 5m.
Hat man einen acker mit mehr als 10% Hangneigung muss man den Dünger auf den ersten 15m ab dem ungedüngten 5m Streifen sofort (!) einarbeiten.
Blühstreifen und Blühflächen dürfen generell nicht gedüngt oder mit Pflanzenschutzmittel behandelt werden,
das Befahren und Betreten ist verboten,
Ein Trampelpfad von Hundeleuten oder Reitern kann zur Aberkennung der Fläche führen:
Der Landwirt muss alle Förderungen zurückzahlen und zusätzlich Strafe zahlen.