Zurück zum Thema.
Dem Zoll interessiert nicht ob der Steuerbescheid in irgend einer Form rechtens ist oder nicht. Er ist "nur" der Eintreiber. Selbst wenn da 100 Tsd. Euro drauf stehen würden, interessiert dem Zoll das nicht. Er lässt dann vollstrecken, wenn man nicht zahlen kann....
Und die eingefordert Summe ist doppelt so viel, wie ich im Monat verdiene. Zumal ich sowieso nur 6 - 8 Monate im Jahr Geld verdiene.
Ich will und kann nicht zahlen.
Das heißt, irgend ein Mitarbeiter beim Finanzamt hat schlechte Laune und füllt irgend welche Steuerbescheide aus wie es ihm beliebt. Diese müssen dann erst einmal beglichen werden ansonsten ist man ein Straftäter ?
Und wenn man sie nicht begleichen kann, wird man enteignet ?
Zum Widerspruch muss der angebliche Steuerschuldner beweisen das der Steuerbescheid nicht rechtens ist ? Hier wird also die Beweislast umgekehrt ?
Nee, nee.... Stimmt nicht. Alles nur VT. Der Steuerbescheid ist wahrscheinlich der Witz eines Freundes....

