ina maka hat geschrieben:
Und überlege jetzt, ob es unser Wein derpacken tät, wenn wir ihn knapp an diesen Hügel pflanzen - muss mich mal über Grenzsabstände erkundigen, mir kommt eh vor, der Hügel ist fast schon auf der Grenze.
Das müsste in den einschlägigen Reglementen der Gemeinde zu finden sein - meist sind diese sogar per Internet einsehbar, nur halt im Amtsdeutsch.
Im Aussenbereich ist es bei uns so, dass Terrainveränderungen nur zulässig sind, wenn sie der Erwerbslandwirtschaft oder dem Schutz vor Naturgefahren dienen, oder wenn es um Bauten von öffentlichem Interesse (Strasse, Wasserspeicher usw.) geht.
Ob Grenzabstände auch gelten, wenn die Grenze zwischen Baugebiet und Aussenbereich ist, weiss ich nicht. Kannst ja mal beim Baumet fragen, was gilt.
Problem ist nur: Wenn Grenzabstände nicht eingehalten worden sind oder der sogar eine Baubewilligung gebraucht hätte, dann kannst/musst du klagen, falls das Amt nicht von sich aus tätig wird, sobald es Kenntnis hat - aber egal ob du gewinnst oder nicht, dieser Nachbar wird dann nicht dein Freund werden.
Es wäre aber schon nett gewesen, sowas vorher mitgeteilt zu bekommen - für mich eine Frage des Anstandes, auch wenns genehmigungsfrei war.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.