Glyphosat-Diskussion

Gelöschter Benutzer 54

Re: Glyphosat-Diskussion

#1661

Beitrag von Gelöschter Benutzer 54 »

Wildmohn hat geschrieben:Ich denke, die Diskussion zu diesem Thema in diesem Forum würde einen eindeutigen Verlauf haben, wenn da nicht 2-3 Verteidiger vorhanden wären, die den Einsatz, von mir aus auch moderaten Einsatz, von Pestiziden befürworten würden.
die diskussion wäre dann aber auch keine. wir wären dann halt einfach dagegen, und wenn wir uns gegenseitig unserer unschuld versichert hätten, gäbs nix mehr zu sagen.
Wildmohn

Re: Glyphosat-Diskussion

#1662

Beitrag von Wildmohn »

@kraut_rübe:
Die Diskussion könnte aber auch einen konstruktiven Verlauf bekommen... Statt der ewigen Vorwürfe, pro und kontra, ein Diskurs darüber, wie sinnvolle Alternativen zum Pestideinsatz aussehen könnten. So ist die ganze Diskussion gefangen im für und wieder, statt auf einem gemeinsamen Nenner darauf aufbauend Lösungsmöglichkeiten zu eruieren.
Und das, glaube ich, wäre dann in der Tat ein sinnvolles Auseinandersetzen zur Thematik.
Jedenfalls schwieriger als sich gegenseitig auf die Nase zu boxen, vielleicht zu schwierig, da das Thema zu komplex ist...
strega
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Re: Glyphosat-Diskussion

#1663

Beitrag von strega »

@ Rohana
klär mich mal bitte auf...

Ausgleichszahlungen pro Hektar gibt es für bestimmte Erzeugnisse sagst du.
Für andere nicht, impliziert das. Wer bestimmt welches Anbauprodukt Ausgleichszahlungen verdient zu bekommen?
Und die Folge dessen ist was? Dass alle das selbe anbauen weil sie halt auf die Ausgleichszahlungen scharf sind?
Frauen, die sich gut benehmen, schreiben selten Geschichte. Eleanor Roosevelt
Benutzer 4754 gelöscht

Re: Glyphosat-Diskussion

#1664

Beitrag von Benutzer 4754 gelöscht »

strega hat geschrieben:@ Rohana
klär mich mal bitte auf...

Ausgleichszahlungen pro Hektar gibt es für bestimmte Erzeugnisse sagst du.
Für andere nicht, impliziert das. Wer bestimmt welches Anbauprodukt Ausgleichszahlungen verdient zu bekommen?
Und die Folge dessen ist was? Dass alle das selbe anbauen weil sie halt auf die Ausgleichszahlungen scharf sind?
Die Zahlungen sind deshalb pro Hektar um benachteiligte Gebiete nicht noch mehr zu benachteiligen.
Würde man sie z.b pro Tonne Erntegut auszahlen, könnte der vorgebirgs-Landwirt einpacken während der Betrieb in der Börde noch mehr bekommt und zusätzlich noch gut erntet.

Die Ausgleichszahlungen setzen sich aus verschiedenen Segmenten zusammen, um nix falsches zu sagenfüge ich die Beschreibungen des BLE ein.

der Basisprämie
Infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde die bis einschließlich 2014 geltende Betriebsprämie durch ein System aus Direktzahlungen bestehend aus Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie und ggf. Junglandwirteprämie ersetzt.

Die Basisprämie entspricht in ihrem Charakter im Grundsatz der bisherigen Betriebsprämie. Sie basiert ebenfalls auf einem System von Zahlungsansprüchen, die den Betriebsinhabern grundsätzlich im Jahr 2015 auf Antrag entsprechend dem Umfang der von ihnen angemeldeten beihilfefähigen Flächen neu zugewiesen wurden. Der Betriebsinhaber meldet in jedem Antragsjahr seine beihilfefähigen Flächen und Zahlungsansprüche an, wobei die Aktivierung eines Zahlungsanspruchs mit einem Hektar beihilfefähiger Fläche zur Auszahlung der Basisprämie führt.

Alle Zahlungsansprüche in einer Region (in der Regel = Bundesland) haben denselben Wert. Die derzeit noch je Region unterschiedlich hohen Werte der Zahlungsansprüche werden zwischen 2017 und 2019 schrittweise abgebaut, so dass sie in 2019 in ganz Deutschland einen einheitlichen Wert haben werden.

Die Basisprämie dient der Einkommenssicherung und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie auch als finanzieller Ausgleich für die weit höheren Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU im Vergleich zu den Produktionsauflagen von Mitbewerbern auf dem Weltmarkt. Sie ist wie alle anderen Direktzahlungen unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher weiterer Auflagen gebunden (sog. "Cross-Compliance-Instrument"). Neben 13 schon bestehenden EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes, deren Einhaltung laufend und streng überprüft wird, sind Vorgaben zur Erosionsvermeidung als zusätzlich zu erbringende Leistungen ebenso vorgeschrieben worden wie Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zum Gewässerschutz. Ebenso ist die Beseitigung von Landschaftselementen wie Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen verboten. Durch Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung bei aus der Produktion genommenen Flächen und dem Erhalt von ökologisch wertvollen Strukturelementen als Rückzugsgebiete in intensiv genutzten Agrarlandschaften leisten die Direktzahlungen so einen Beitrag zum Erhalt landeskultureller Werte und zum Klimaschutz.
Der Umverteilungsprämie
Zur besseren Förderung von kleinen und mittleren Betrieben wird für die ersten 46 Hektar eines Betriebes, die mit Zahlungsansprüchen aktiviert werden, eine gestaffelte Umverteilungsprämie gewährt (höherer Betrag für die ersten 30 Hektar, niedriger Betrag für bis zu weitere 16 Hektar).
Die Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve:
In jedem Haushaltsjahr werden die Direktzahlungen aller landwirtschaftlichen Betriebe, die mehr als 2.000 Euro Direktzahlungen erhalten, um ca. 1,5% gekürzt. Diese Mittel stehen zur Finanzierung von gezielten Maßnahmen im Falle einer Krise im Agrarsektor zur Verfügung. Werden die Mittel nicht genutzt, weil keine Krise vorlag oder Krisenmaßnahmen über andere Quellen finanziert wurden, erhalten landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen beantragen, im folgenden Haushaltsjahr eine Erstattung in Höhe des gekürzten Beitrags. Wird die Krisenreserve nur zum Teil genutzt, erfolgt die Erstattung anteilig.
Konventionelle Betriebe müssen das sog. Greenig erfüllen, d.h. 5% ihres Ackerlandes als Ökologische Vorrangfläche Ausweisen, das können sein: Zwischenfrüchte (15% des Ackerlandes), Leguminosen, ohne Chemischen Pflanzenschutz (5% des AL), sehr spezielle Blühstreifen (3,33% des AL).
dafür gibt es dann die Greenigprämie, die ist aber nicht kostendeckend:
Biobetriebe müssen diese Anforderungen nicht erfüllen,
bekommen die Greenigprämie aber trotzdem!
Betriebsinhaber, die ein Anrecht auf Zahlung der Basisprämie haben, müssen auf allen ihren beihilfefähigen Flächen bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, das sogenannte „Greening“, einhalten. Als Ausgleich wird ihnen für alle beihilfefähigen Flächen des Betriebes, die mit Zahlungsansprüchen aktiviert werden, die Greeningprämie gewährt.
Tut der Landwirt zusätzlich noch etwas für den Umweltschutz, gibt es das Programm für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen:
Über die Förderung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen werden freiwillige Umweltleistungen von Landwirten, von Zusammenschlüssen von Landwirten sowie von sonstigen Landbewirtschaftern honoriert, die nicht über die Produktpreise vom Markt abgegolten werden. Die Förderung extensiver Bewirtschaftungsweisen und die Honorierung aktiver Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere auf den ökologisch besonders wertvollen Flächen, leisten einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz (insbesondere Vermeidung von Emissionen), zum Boden- und Wasserschutz (insbesondere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie), zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt (insbesondere Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie), sowie zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung einer regionaltypischen Kulturlandschaft und eines traditionellen Landschaftsbildes.

Betriebe, die an Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen teilnehmen, erhalten daher einen finanziellen Ausgleich, um die bei besonders umweltfreundlichen Produktionsmethoden entstehenden Mehrkosten oder die durch Ertragsminderungen entstehenden Einkommensverluste zu kompensieren.
Ist man Biobetrieb gibt es noch die Bioprämie
Die Zuwendungen an Betriebe des ökologischen Landbaus gleichen die bei dieser besonders umweltfreundlichen Produktionsmethode entstehenden Mehrkosten durch geringere Erträge, höheren Arbeitsbelastungen und höheren Gemeinwohlleistungen aus. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Einhaltung der Vorschriften der EU-Öko-Verordnung auf dem gesamten Betrieb.
Alle Zahlungen an jeden Landwirt werden bis auf den letzen Cent veröffentlicht
Benutzer 4754 gelöscht

Re: Glyphosat-Diskussion

#1665

Beitrag von Benutzer 4754 gelöscht »

Habe ich also 100ha und baue 25ha Raps, 25ha Gerste, 25ha Mais und 25ha Weizen an bekomme ich die selbe Summe wie bei 33,3ha Raps und 66,6ha Weizen oder 75ha Mais und 25ha Weizen.

Und ob ich das an der Nordsee, in der Börde oder im Alpenvorland mache ist auch egal.
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Re: Glyphosat-Diskussion

#1666

Beitrag von Rohana »

Also zusammenfassend zu dem was Kännchen schon postete:
Nur pro Hektar, ohne bestimmte Erzeugnisse. Voraussetzung dass du innerhalb bestimmter Zeiträume dort etwas nach bestimmten Regeln anbaust - aber was, ist dir überlassen. Insofern kommt es darauf an was a) bei dir wächst und sich b) (von dir) nutzen oder c) bei dir vermarkten lässt.
Ein jeder spinnt auf seine Weise, der eine laut, der andere leise... (Ringelnatz)
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Re: Glyphosat-Diskussion

#1667

Beitrag von strega »

so ne Art fast bedingungsloses Grundeinkommen also? Nur unter den Voraussetzungen von a) bis c), die du genannt hast?

Wenn ich jetzt nen Acker im Kaiserstuhl hätt, würde da Kaktusfeigen draufmachen, weil die da bestimmt wachsen weil mildes Klima und so, bräuchte nie irgendwas spritzen denn die sind von Natur aus bio, würde die dann ernten und den Saft an deutsche Reformhäuser verkloppen als Hypermegaantioxidanz, dafür bekäme ich dann noch Ausgleichszahlungen?

Hmmm, ich glaub ich sollt mir ne Parzelle im Kaiserstuhl zulegen :)
Da hätt ich zwei Tage im Jahr Arbeit und würd ne Menge Ausgleichszahlungen bekommen :holy:

Oder ist das in der ganzen EU so? Oder nur im stinkreichen Deutschland? :hmm:
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Benutzer 4754 gelöscht

Re: Glyphosat-Diskussion

#1668

Beitrag von Benutzer 4754 gelöscht »

strega hat geschrieben:so ne Art fast bedingungsloses Grundeinkommen also? Nur unter den Voraussetzungen von a) bis c), die du genannt hast?

Wenn ich jetzt nen Acker im Kaiserstuhl hätt, würde da Kaktusfeigen draufmachen, weil die da bestimmt wachsen weil mildes Klima und so, bräuchte nie irgendwas spritzen denn die sind von Natur aus bio, würde die dann ernten und den Saft an deutsche Reformhäuser verkloppen als Hypermegaantioxidanz, dafür bekäme ich dann noch Ausgleichszahlungen?

Hmmm, ich glaub ich sollt mir ne Parzelle im Kaiserstuhl zulegen :)
Da hätt ich zwei Tage im Jahr Arbeit und würd ne Menge Ausgleichszahlungen bekommen :holy:

Oder ist das in der ganzen EU so? Oder nur im stinkreichen Deutschland? :hmm:
Das ist grundlegend in der ganzen EU so,
praktisch unterscheidet es sich in den Feinheiten von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat.

Mit dem Antrag auf Ausgleichszahlungen gehst du umfassende Verpflichtungen ein,
bei deren Verstoß du sehr kräftig zur Kasse gebeten wirst.
Für ein ha tüdeldü würde ich das nicht tun.

Und ne Menge springt da eh nicht bei raus,
konventionell etwa 270€ Bio ca. 550€ pro Hektar.

Nichts spritzen reicht für Bio nicht, du musst dann deinen Betrieb zertifizieren lassen und zusätzlich deinen Acker drei Jahre lang umstellen.
Erst im 4. Jahr hast du eine "vollwertige" Bioernte.
strega
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Re: Glyphosat-Diskussion

#1669

Beitrag von strega »

okokok, grazie mille, dann hab ich jetzt echt mal was gelernt...

ich denk das klingt nicht gut, das mit dem kräftig zur Kasse gebeten werden bei Verstössen gegen das Gutdünken der Diktatur....
auch wenn ich null Chemie nutzen würde,

auch wenn ich von 550 Euro schon mal für nen halbes Jahr meine Miete eingespielt hätt ;-)

aber für ein bisschen Kohle mir ne Fussfessel anlegen lassen oder auch zwei, das wärs mir dann doch nicht wert....

dann bleib ich doch lieber frei und fröhlich und mach weiter totalunzertifiziertemegabio SV....
und spar die 550 halt am Supermarktfutter ein, ist eh schmackhafter so
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Gelöschter Benutzer 54

Re: Glyphosat-Diskussion

#1670

Beitrag von Gelöschter Benutzer 54 »

von 550 bekommst du aber deine pflichtbeiträge für die sozialversicherung und die kammern fürs jahr nicht bezahlt. und die pacht oder den kaufpreis fürs land auch nicht.

geschweige denn, dass die zertifierung irgendwann mal wieder reinkommt, hierzulande kalkuliert man mit 6stelligen betrag, um diese zu erreichen. und ggf. mit 7 jahren vorlaufzeit, wenn der boden davor nicht biologisch bearbeitet war.
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