Demnach können Bauernhöfe oder andere Lebensmittelbetriebe beschlagnahmt werden, um die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Notfallpläne sollen greifen, wenn ein Großteil der Deutschen sich nicht mehr über den freien Markt mit Lebensmitteln eindecken können. Als Beispiele für Katastrophen gelten kriegerische Auseinandersetzungen, ein großflächiger Stromausfall, eine Pandemie oder ein Anschlag mit großflächiger Freisetzung radioaktiver Strahlung.
Quelle: https://deutsche-wirtschafts-nachrichte ... astrophen/
Ob als zu beschlagnahmtes Gut nur die lebenden Viecher und das was auf dem Feld wächst, gemeint ist oder dürf(t)en die auch an die eingemachten Gläser im Keller ran, um die zu versorgen, die nicht vorgesorgt haben?



