Diebstahl auf den Streuobstwiesen?

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Oli
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Re: Diebstahl auf den Streuobstwiesen?

#11

Beitrag von Oli »

Dagmar hat geschrieben:Hallo,
Oli hat geschrieben:Ansonsten habe ich neulich in irgendeiner Zeitschrift gelesen, dass es OK wäre sich für den Eigenbedarf Früchte zu ernten.
Ich wohne ja in Stuttgart mit vielen Weinbergen und mit schönen Wanderwegen an den Weinbergen entlang. Wenn ich mir jetzt vorstelle, daß jeder Wanderer nur ein "paar" Weintrauben bei den sonntäglichen Wanderungen abflückt und auch sofort isst und dann diese Menge mit der Anzahl der Wanderer multipliziere - da kann ich nur sagen, die armen Winzer.


Dagmar
Ja, das dachte ich auch nur. Das wäre dann das Heuschreckenprinzip. Jeder hat nur eine Traube geräubert, aber am Ende gibt es keinen Wein.
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fuxi
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Re: Diebstahl auf den Streuobstwiesen?

#12

Beitrag von fuxi »

hunsbuckler hat geschrieben:Der erste Schritt wäre eine Aufklärung der Menschen vor Ort (ggfs. mit mehrsprachigen Schildern),[...]
So mussten wir es bei uns in der Kleingartenanlage auch machen. Das Problem ist auch dort nicht der Spaziergänger, der mal einen Apfel pflückt, sondern Leute (die nicht bei uns Mitgleider sind und auch keine Ahnung haben, wann die Äpfel pflückreif sind oder wie man pflückt, ohne dem Baum zu schaden), die mit Handkarren und riesigen Ikea-Tüten einfallen und alles abrupfen.

Oli hat geschrieben:Ansonsten habe ich neulich in irgendeiner Zeitschrift gelesen, dass es OK wäre sich für den Eigenbedarf Früchte zu ernten. [...] weiss nicht, ob das Wunschtraum des Verfassers oder geltendes Recht ist,
Hm. meines Wissens nach ist es so:
Was auf deinem Grundstück wächst, darfst du ernten. Was zum Nachbarn rüberhängt darf er ernten. Was auf öffentlichen Grund* rüberhängt darf die Allgemeinheit ernten.



*Achtung, nicht das gleiche wie "öffentlicher Raum". Die Streuobstwiese unserer Strebergartenanlage ist öffentlicher Raum, weil sie als Teil der Anlage der Öffentlichkeit zugänglich ist, ist aber nicht "öffentlicher Grund", weil der Verein ist der Besitzer, da er die Wiese - und damit auch die Bäume und ihren Ertrag - von der Stadt gepachtet hat.)
We have normality. Anything you still can’t cope with is therefore your own problem.
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Narrenkoenig
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Re: Diebstahl auf den Streuobstwiesen?

#13

Beitrag von Narrenkoenig »

Oli hat geschrieben:
Dagmar hat geschrieben:Hallo,
Oli hat geschrieben:Ansonsten habe ich neulich in irgendeiner Zeitschrift gelesen, dass es OK wäre sich für den Eigenbedarf Früchte zu ernten.
Ich wohne ja in Stuttgart mit vielen Weinbergen und mit schönen Wanderwegen an den Weinbergen entlang. Wenn ich mir jetzt vorstelle, daß jeder Wanderer nur ein "paar" Weintrauben bei den sonntäglichen Wanderungen abflückt und auch sofort isst und dann diese Menge mit der Anzahl der Wanderer multipliziere - da kann ich nur sagen, die armen Winzer.


Dagmar
Ja, das dachte ich auch nur. Das wäre dann das Heuschreckenprinzip. Jeder hat nur eine Traube geräubert, aber am Ende gibt es keinen Wein.
Aus dem Grund wurden/werden in Weinbauregionen die Weinberge für den gesamten Publikumsverkehr gesperrt. Auch für Fußgänger.

Grüße

Robert
Ich bin zur Vernunft gekommen,
leider war sie grad nicht da.
Little Joe

Re: Diebstahl auf den Streuobstwiesen?

#14

Beitrag von Little Joe »

Ich hab letztens eine Fortbildung auf einer Apfelplantage gemacht. Der Besitzer erzählte uns, dass sie zur Erntezeit mittlerweile Wache schieben müssen, weil die Leute einfach mit ihren Autos bis an die Apfelbäume fahren und Eimerweise Äpfel "ernten".
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Minze
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Re: Diebstahl auf den Streuobstwiesen?

#15

Beitrag von Minze »

fuxi hat geschrieben:Hm. meines Wissens nach ist es so:
Was auf deinem Grundstück wächst, darfst du ernten. Was zum Nachbarn rüberhängt darf er ernten. Was auf öffentlichen Grund* rüberhängt darf die Allgemeinheit ernten.
Nein, was rüber hängt gehört dem Eigentümer des Baumes, egal, ob zum Nachbargrundstück oder öffentlichen Grund. Erst wenn das Obst abgefallen ist gehört es dem, auf dessen Grund es liegt. Es muß von selber abfallen, schütteln ist nicht gestattet. Und - es ist Diebstahl, wenn man sich an einem fremden Baum bedient.
Liebe Grüße
Minze
Lometas
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Re: Diebstahl auf den Streuobstwiesen?

#16

Beitrag von Lometas »

Bei der Streuobswiese einer Freundin hatte kürzlich jemand einen großen Sack Äpfel gepflückt, den Sack stehen lassen - war wohl zu Fuß oder mit dem Radl da, wollte wohl später mit dem Auto wieder kommen. Wir haben den Sack ans Haus geholt, ha , ha, ha.
Die Freundin hatte dieses Jahr leider fast keine Holler Beeren ernten können, weil die meisten Blüten abgerissen wurden - der Holler Sekt ist dieses Jahr total in gewesen. Um das Grundstück ist leider kein Zaun, die Spaziergänger lassen ihre Hunde auch da ungehindert alles vollsch...... und auch die Katzen jagen. Die kennen da nix.
Benutzer 72 gelöscht

Re: Diebstahl auf den Streuobstwiesen?

#17

Beitrag von Benutzer 72 gelöscht »

Minze hat geschrieben:
fuxi hat geschrieben:Hm. meines Wissens nach ist es so:
Was auf deinem Grundstück wächst, darfst du ernten. Was zum Nachbarn rüberhängt darf er ernten. Was auf öffentlichen Grund* rüberhängt darf die Allgemeinheit ernten.
Nein, was rüber hängt gehört dem Eigentümer des Baumes,
ich denke, das ist nicht überall gleich - ??

Je nach Gemeinde andere Regeln, oder?
Elfe
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Registriert: Fr 14. Nov 2014, 21:38

Re: Diebstahl auf den Streuobstwiesen?

#18

Beitrag von Elfe »

Wie sieht es da technisch und rechtlich aus? Könnte man theoretisch auch Videoüberwachung rundum anbringen? Eine Wiese die Videoüberwacht ist (natürlich mit entsprechenden Schildern rundum, die darauf hinweisen) wird da dann wohl eher gemieden ...

Auch wenn man da geteilter Meinung sein mag, aber wenn man enttarnt wird und mit Strafverfolgung rechnen muss, schreckt das mehr ab, als mit irgendwelchen Schildern mit Verhaltensvorschriften. Ansonsten bleibt tatsächlich nur Wachen aufzustellen ...
Alles Liebe

Sigrun

Wende dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter dich ...
Benutzer 146 gelöscht

Re: Diebstahl auf den Streuobstwiesen?

#19

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht »

http://dejure.org/gesetze/BGB/911.html
§ 911
Überfall

Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.
Benutzer 146 gelöscht

Re: Diebstahl auf den Streuobstwiesen?

#20

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht »

Elfe hat geschrieben:Wie sieht es da technisch und rechtlich aus? Könnte man theoretisch auch Videoüberwachung rundum anbringen? Eine Wiese die Videoüberwacht ist (natürlich mit entsprechenden Schildern rundum, die darauf hinweisen) wird da dann wohl eher gemieden ...
Wer keine Hemmungen hat, anderer Leute Obst zu ernten, hat auch kein Problem damit, anderer Leute Überwachungskameras zu "pflücken", speziell wenn er auf deren Existenz extra mit Schildern hingewiesen wird :pfeif:
Rechtlich darfst Du DEIN Grundstück per Kamera überwachen. Bei einer Obstbaum-Plantage dürfte eine Überwachung, welche einen Täter identifizieren kann, ziemlich schwierig werden - schon wegen der vielen Bäume ;)
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