Wer in Österreich sein Kind zuhause unterrichten möchte, der muß dies schriftlich beim Bezirksschulrat (eventuell im Rahmen der österreichischen Schulverwaltungsreform bereits oder demnächst stattdessen Landschulrat ) beantragen. Es liegt im Ermessen des oder der zuständigen Mitarbeiter des Rats, ob ein solcher Antrag bestätigt oder abgelehnt wird bzw., ob davon ausgegangen werden kann, dass "der Unterricht jenem an einer im §5 genannten Schule mindestens gleichwertig" wäre. Und wie das in Ermessensfragen immer der Fall ist, hängt es nun sehr davon ab, in welchem Schulbezirk man den Antrag stellt und welche Ermessensgrundlagen dort für die Entscheidung herangezogen werden. Es scheint zumindest teilweise so zu sein, dass Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch gebeten werden und die Entscheidung danach erst getroffen wird. Mancherorts werden solche Anträge offenbar fast immer bewilligt, es sei denn bei dem Gespräch zeigt sich beispielsweise, dass die Antragsteller die deutsche Sprache unzureichend beherrscht. Die Mitarbeiter dieser Räte verlassen sich darauf, dass sich durch die jährliche Prüfung der Kinder zeigen wird, ob die Gleichwertigkeit des Unterrichts gegeben ist. In anderen Räten jedoch, wird einem solchen Antrag nicht so schnell zugestimmt. Dann kann das Genehmigungsverfahren so ablaufen, wie Angela es beschrieben hatte.
Dass Angela aus dem ihr bekannten Fall, abgeleitet hat, dass er wohl landesweit der gängigen Praxis entspricht, kann man ihr nicht vorwerfen. Sie ist ja in das Thema nicht weiter involviert und hat das auch nie behauptet. Dass aber jemand, der sich selbst diesbezüglich quasi als Experte darstellt, schlicht davon ausgeht, dass das, was Angela berichtet hat, nicht stimmt, obwohl es ja sogar der zitierte Gesetzestext eine Erklärung dazu liefert, das spricht wohl für sich selbst.
Jedenfalls erklärt sich so die Diskrepanz der Aussagen und insofern ziehe ich meinen Vorschlag zurück, die österreichische Lösung als Vorlage für eine Gesetzesänderung in Deutschland zu nehmen. Dann vielleicht besser eine der Lösungen, wie sie in der Schweiz praktiziert werden, wo es ja in Abhängigkeit der Kantone ganz unterschiedliche Ansätze gibt.
Aufgrund dessen, dass in Österreich den Anträgen teilweise so leicht statt gegeben wird, steht die Regelung offenbar im Land teilweise unter Kritik. Nicht vordergründig wegen all der Vorurteile, von denen keine-Ahnung behauptet, dass sie der Schulpflicht in Deutschland zugrund liegen, sondern weil es wohl Fälle gibt, in denen der Hausunterricht erfolgreich dazu zweckentfremdet wurde, um Kinder "wegzusperren", damit ein Missbrauch an ihnen nicht auffällt. Und es gibt anscheinend auch immer wieder mal Fälle insbesondere von religiös motivierten "Flüchtlingen", denen beispielsweise in Deutschland das Sorgerecht entzogen wurde und die nun in Österreich ihre Kinder zuhause unterrichten, damit sie an der Schule etwa keinem Sexualkundeunterricht ausgesetzt sind. Solche Fälle möchte ich nicht werten, dazu weiß ich zu wenig darüber. Ich will damit nur sagen: Es gibt innerhalb Österreichs offenbar von daher Bestrebungen, eine Änderung der bisherigen Regelung zu bewirken. Und da ja offenbar gerade auch an einer neuen Schulverwaltungsreform in Österreich gebastelt wird, mag es sein, dass sich auch diesbezüglich gerade etwas tut.
Was die Differenzierung zwischen "Schulpflicht" und "Unterrichtspflicht" betrifft, so ist das wohl im allgemeinen Sprachgebrauch Auslegungs- bzw. Interpretationssache. Gut und schön, was bei Wiki steht, dennoch heisst sogar das österreichische Gesetz, aus dem keine-ahnung selbst zitiert hat, "Schulpflichtgesetz" und nicht etwa "Unterrichtspflichtgesetz". In Österreich besteht nachweislich eine gesetzlich angeordnete Schulpflicht. Im Schulpflichtgesetz Abschnitt I - Allgemeine Schulpflicht (§§ 1-19) steht es geschrieben. Was mittels irgendwelcher inoffizieller Texte sonstwo im Netz verbreitet wird, ist diesbezüglich irrelevant. Der Heimunterricht ist lediglich eine Möglichkeit, dem Schulpflichtgesetz genüge zu tun. Wer es mit dem Lesen von Gesetzestexten nicht so hat, findet auf HELP.gv.at eine leicht verständliche, übersichtliche Zusammenfassung.
In anderen Worten:ina maka hat geschrieben:den Satz versteh ich nicht.Tamja hat geschrieben:Keinesfalls aber eine, in es nicht um Homeschooling im Rahmen der Schulpflicht als gleichwertige Alternative zu anderen Schulformen geht, sonderm um die Abschaffung derselben.
Ich befürworte Hausunterricht, der eine gleichwertige Alternative zu einem Schulbesuch darstellt und würde eine Petition unterscheiben, in der er in dieser Form gefordert wird.
Die Abschaffung der Schulpflicht lehne ich jedoch aus den oft genannten Gründen ab.
