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Beitrag
von Olaf » Di 2. Apr 2013, 08:45
Moin,
auch nach meinem Kenntnisstand muss man keine Scheiben zumachen, aber die Halterungen für die hinteren Sitze zuschweissen oder sonst wie unbenutzbar machen, mit Ausbauen sind die nciht zufrieden.
Dann muss die Ladefläche mehr als 50 % betragen.
Die Berechnung war irgendwie eigenwillig und auch etwas vom guten Willen des Finanzbeamten abhängig.
(Eine T3-Doka schafft zum Beispiel die 50% nicht, es sei denn, man kann denen den sg. "Tresorraum" mit aufschwatzen als Ladefläche.)
Wo nur solche klappbaren "Notsitze" sind, wird das als Ladefläche berechnet.
Kann natürlich auch schon wieder alles anders sein.
Bedenken sollte man noch die LKW-Fahrverbote an WE und Feiertagen, die gelten dann natürlich, wenn man LKW-Zulassung hat.
LG
Olaf
Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.