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Saatgut aus Übersee - Bestimmungen
Verfasst: Sa 31. Jan 2026, 12:52
von Zacharias
Ich möchte mir aus Amiland eine Tomatensorte schicken lassen, die ich ganz toll finde, wo mir aber das Saatgut ausgegangen ist. Leider in Europa nicht erhältlich oder hat von euch zufällig jemand die Sorte Cal-j? Es ist die perfekteste Soßentomate.
Freunde aus Amerika könnten sie mir zuschicken, nun kam von ihnen aber die Frage: Darf man das? Rein vom Bauchgefühl würde ich sagen, es ist eine anerkannte Sorte, die zu nicht-kommerziellen Zwecken verschickt wird, da dürfte es keine Auflagen geben. Weiß jemand, wo ich das genauer nachlesen kann?
Re: Saatgut aus Übersee - Bestimmungen
Verfasst: Sa 31. Jan 2026, 15:00
von si001
Hier ist es erklärt. Da Estland Mitglied der EU ist, wird es die gleichen Regeln haben wir Deutschland, denke ich.
Re: Saatgut aus Übersee - Bestimmungen
Verfasst: Sa 31. Jan 2026, 15:08
von Elli1
Das sagt die KI:
Unter bestimmten Bedingungen erlaubt
Die Einfuhr von anerkanntem tomatensaatgut aus den USA nach Estland ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Es ist wichtig, dass die Einfuhranzeige bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht wird, um die Einfuhr zu genehmigen. Die BLE stellt sicher, dass das Saatgut aus einem Mitgliedsstaat der EU stammt und die gleichen Rahmenbedingungen wie in einem Mitgliedsstaat der EU herrschen. Zudem muss das Saatgut nach den Regeln der OECD zertifiziert sein.
www.zoll.de
Für weitere Informationen und spezifische Anforderungen sollten Sie sich direkt an die zuständige Pflanzenschutzbehörde oder die BLE wenden.
www.zoll.de
So ein Gedöns um ein bisschen Saatgut!
Re: Saatgut aus Übersee - Bestimmungen
Verfasst: Sa 31. Jan 2026, 16:36
von Rohana
Es ist halt kein zertifiziertes Saatgut. Ich würde einfach im Tütchen schicken... so privat und ohne Gewähr

Re: Saatgut aus Übersee - Bestimmungen
Verfasst: Sa 31. Jan 2026, 16:55
von Zacharias
Nee, Gedöns mache ich nicht, das ist es dann auch nicht wert. Ich muss gestehen, ich wäre gar nicht drauf gekommen, dass das so ein Ausriss wird, wenn nicht meine Freundin mich drauf hingewiesen hätte.
Das hier habe ich im Saatgutverkehrsgesetz gefunden:
(1) Saatgut darf zu gewerblichen Zwecken nur eingeführt werden
1.
als Vorstufensaatgut, Basissaatgut, Zertifiziertes Saatgut, Standardpflanzgut oder Standardsaatgut, wenn
a)
die Sorte, der das Saatgut zugehört,
aa)
zugelassen ist und eine mit der Sortenzulassung verbundene Auflage für das gesamte Inland nicht entgegensteht,
bb)
unter eine vom Bundessortenamt für die Anerkennung oder das Inverkehrbringen von Saatgut der Sorte festgesetzte Auslauffrist fällt, die noch nicht abgelaufen ist,
cc)
nach den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union keinen Verkehrsbeschränkungen unterliegen darf, es sei denn, dass die Bundesrepublik Deutschland ermächtigt ist, das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Sorte für das gesamte Inland zu untersagen, oder
dd)
unter eine in einem der Gemeinsamen Sortenkataloge veröffentlichte Auslauffrist für das Inverkehrbringen von Saatgut der Sorte fällt, die noch nicht abgelaufen ist, und
b)
das Saatgut im Inland als Vorstufensaatgut, Basissaatgut, Zertifiziertes Saatgut oder Standardpflanzgut anerkannt ist oder als Standardsaatgut den festgesetzten Anforderungen an die Beschaffenheit entspricht;
2.
als Handelssaatgut, wenn das Saatgut im Inland als Handelssaatgut zugelassen ist, oder
3.
als Behelfssaatgut.
... und hab mich nach aa orientiert. Die Sorte ist zugelassen und sie ist zudem nur für die heimische Tomatensoße gedacht. Es kann ja keine Gefahr durch Einschleppen von Krankheiten oder Parasiten bestehen.
Ich hab ihr auch vorgeschlagen, einfach ein Tütchen zu schicken, so von privat zu privat wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte. Irgendwie müssen ja auch Brad Gates und Fred Hempels Samen unters europäische Volk gekommen sein. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass das unkommerziell ein Problem sein soll.
Re: Saatgut aus Übersee - Bestimmungen
Verfasst: Sa 31. Jan 2026, 17:12
von Rohana
1) gewerbliche Zwecke
Tadaa, hier handelt es sich nicht um gewerbliche Zwecke, trifft also alles nicht zu? Am ehesten wäre 3 zutreffend. Da steht nu weiter nix.
Re: Saatgut aus Übersee - Bestimmungen
Verfasst: Sa 31. Jan 2026, 19:11
von Zacharias
Ich weiß eben nicht, ob man es so auslegen kann.
Was ist denn Behelfssaatgut?
Re: Saatgut aus Übersee - Bestimmungen
Verfasst: Sa 31. Jan 2026, 20:04
von unkrautaufesserin
Die tollen Sorten von Brad Gates sind vor allem in Koffern zwischen der Unterwäsche völlig undeklariert und illegal ins Land gekommen.
Per Postversand hat man vielleicht mal Glück und der Zollbeamte ist neu, aber wenn einer merkt, was da drin ist, geht es in die Müllverbrennung
Re: Saatgut aus Übersee - Bestimmungen
Verfasst: Sa 31. Jan 2026, 20:42
von Zacharias
Das wäre ja nur dann so, wenn es nicht-kommerziell auch unter Auflagen wäre. Das scheint aber doch nicht so zu sein?
Wenn es vom Zoll beschlagnahmt wird, geht es nicht nur in die Müllverbrennung, sondern man darf auch noch Strafe zahlen. Hab ich schon mal erlebt, als ich etwas bestellt habe. Das war noch vor der Impressumspflicht und aus der Seite ging nicht hervor, dass der Sitz in Amiland ist. War nicht gerade günstig, darum würde ich solche Experimente nicht machen und vor allem, meine Freunde nicht mitreinreißen wollen. Aus diesem Grund habe ich die Frage ja hier gestellt.
Re: Saatgut aus Übersee - Bestimmungen
Verfasst: So 1. Feb 2026, 09:04
von Till
Du brauchst ein Pflanzengesundheitszeugnis (phytosanitary certificate), u. A. Für Samen von Tomaten, Kartoffeln, Bohnen und Kürbisgewächsen.
Meine Saatgutbestellung aus den USA wurde 2011 vom Zoll rausgefischt und vernichtet, weil ich kein Zertifikat hatte. Da kam einige Zeit später ein dicker Brief mit viel Kopierkram, aber bezahlen musste ich damals nichts.
Der Händler, eine kleine Farm, die das Saatgut erzeugte, schrieb mir dann auf Nachfrage, das man für anteilig 75 Dollar (Jahr 2011) je Partie eine Prüfung beauftragen könne. Das war zwar ein gutes Angebot aber mir zu teuer, denn ich wollte ja nicht kiloweise Saatgut einführen.