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Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

Verfasst: So 3. Jul 2016, 15:28
von Kirschkernchen
Hallo Wranger.

Einfach beim Gewerbeamt ein entsprechendes Dienstleistungsgewerbe anmelden (ca. 30 Euro), gleiches dem Finanzamt mitteilen. Im Anmeldungs- und Folgejahr musst du dann elektronisch deine monatliche Vorsteueranmeldung abgeben (oder solltest du das für deine Solaranlage bereits machen müssen, um die neuen Ausgaben/Einnahmen/Vorsteuer/Ust) erweitern), das, in Verbindung mit der Einnahmen- Überschussrechnung... ist die größte bürokratische Mühe dabei. Und die Jahressteuererklärung.

Die Mehrwertsteuer für den Einachser bekommst du zurück, wenn er eindeutig für dein Gewerbe verwendet wird. Die Rechnungskopie will das Amt evtl. haben. „Absetzen“ im Sinne der Verrechnung der Ausgaben mit anderen steuerpflichtigen Einnahmen (im Zusammenhang mit der Jahreserklärung) ... ist bei einem Einachser, wie bei anderen größeren Anschaffungen, nur in Höhe der jährlichen Abschreibungen möglich. Die fiktiven Ausgaben werden also auf die steuerliche (fiktive) Lebensdauer verteilt. Wie hoch die ist, müsstest du mal nachgoogeln oder beim Finanzamt erfragen. Alle Betriebsstoffe/Reparaturen (die für das Gewerbe erforderlich sind) können auch „abgesetzt“ werden. Sollte sich herausstellen, dass du keine nennenswerten Einnahmen im Zusammenhang mit diesem Gewerbe erzielst, könnte das Amt allerdings auch nach Jahren diese Tätigkeit noch als „Liebhaberei“ deklarieren, dir also unterstellen, dass du von Anfang an nie Überschüsse damit erwirtschaften wolltest, wodurch alle steuerlichen Vorteile auch rückwirkend zurückgefordert werden. Das bitte beachten. Die gewerbliche Tätigkeit sollte also mit einer gewissen Gewinnerziehlungsabsicht (so heißt das tatsächlich) betrieben werden. (Die Einnahmen und Ausgaben der Solaranlage müssen übrigens vom Dienstleistungsbetrieb gesondert aufgelistet werden. Es müssen also 2 getrennte Rechnungen erfolgen und die Ausgaben müssen zugeordnet werden.)

Und...*räusper*...vielleicht ist es doch besser, die Überschrift ein bisschen "seriöser" zu machen. Wir wissen natürlich alle, dass du ne ehrliche Haut bist...aber finstere Gestalten könnten ja finstere Absichten wittern. :roll:

Kirschkernchen

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

Verfasst: So 3. Jul 2016, 19:51
von centauri
Blödsinn!
Du kaufst die Maschine über dieSolar- Firma weil du die Solarflächen ev. die Solarflächen vom Gras befreien musst.
Ah, die sind auf Dächer befestigt! Da kaufst du noch eine Kehrmaschine dazu.
Das Finanzamt intressierte es bisher nicht welche Maschinen ich gekauft habe.
Und da war so mancher Unsinn dabei. Aber ich hab auch so manchen Unsinn versucht. Aber die Maschinen waren da.
Nur beim Gewerbeamt würde ich es eintragen lassen das ich das machen möchte. Kostet ein paar Pfennige.

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

Verfasst: So 3. Jul 2016, 22:18
von Kirschkernchen
Was genau ist Blödsinn, Centauri? Und was genau rauchst du gerade?

@ Wrangler.
Wenn du bereits Anfragen hast, wird das "so" vermutlich mehr bringen, als die andere Variante "um die Vorsteuer zurück zu bekommen".

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 06:47
von Benutzer 2354 gelöscht
vorsteuer bekommst du ja auch nur wieder wenn du über 18.200 € umsetzt wegen Kleinunternehmer Regelung .Somit kann es schon Sinn machen das einfach so über die Solaranlagen mit anzumelden. Bei 2 Firmen kannst du dir auch selber Rechnungen schreiben :kaffee: . Sinnvoll können beide Varianten sein, müsste man mal einen Steuerberater fragen.

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 07:06
von Manfred
Die Kleinunternehmer-Regelung ist eine Kann-Bestimmung. Die kann man beantragen, um den Bürokratieaufwand zu reduzieren.
Aber wenn zur Umsatzsteuer optiert wird, muss halt auch aus den Dienstleistungs-Einnahmen die Umsatzsteuer abgeführt werden.

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 07:49
von centauri
Kirschkernchen hat geschrieben:Was genau ist Blödsinn, Centauri? Und was genau rauchst du gerade?

@ Wrangler.
Wenn du bereits Anfragen hast, wird das "so" vermutlich mehr bringen, als die andere Variante "um die Vorsteuer zurück zu bekommen".
Wieso sollte ich etwas rauchen? :pfeif:
Ganz einfach gesagt. Ich kaufe mir Heute einen Bagger weil ich einen Baggerbetrieb eröffne.
Dann funzt das irgendwie nicht weil ich die Lage und die Aufträge falsch eingeschätzt habe.
Das interessiert jetzt das Finanzamt wenig wenn ich dann in meinem Bagger sitze und Däumchen drehe. :eek:

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 08:38
von Adjua
Wieso sollte ich etwas rauchen? :pfeif:
Ganz einfach gesagt. Ich kaufe mir Heute einen Bagger weil ich einen Baggerbetrieb eröffne.
Dann funzt das irgendwie nicht weil ich die Lage und die Aufträge falsch eingeschätzt habe.
Das interessiert jetzt das Finanzamt wenig wenn ich dann in meinem Bagger sitze und Däumchen drehe. :eek:
Das ist aber nur dann richtig, wenn du insgesamt mit deinem Gewerbe Gewinn machst. Jedenfalls wäre das in Österreich so. Machst du ein paar Jahre keinen Gewinn, meint das Finanzamt, dass das Gewerbe dein Hobby ist und daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein kann.

Also Solaranlage, Gartendienstleistungen usw. zusammen müssen Gewinn machen.

Rechnungen müssen dann alle plus MWST sein, was für Privatkunden nicht gut ist.

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 10:14
von Kirschkernchen
Centauri: "Ganz einfach gesagt. Ich kaufe mir Heute einen Bagger weil ich einen Baggerbetrieb eröffne.
Dann funzt das irgendwie nicht weil ich die Lage und die Aufträge falsch eingeschätzt habe.
Das interessiert jetzt das Finanzamt wenig wenn ich dann in meinem Bagger sitze und Däumchen drehe."

Centauri, wenn du allerdings den Einachser kaufst und neben dem Einachserschuppen 500 qm privat genutztes Ackerland liegt, sieht das ganze schon anders aus. Dann verhällt sich das ganze ähnlich wie mit dem "selbstgenutzten PKW". Vielleicht lassen sie dich mit dem Ding sogar ein Fahrtenbuch schreiben. :mrgreen:

Mit Gestüten oder Motorbootverleihen hatten das schon viele versucht und es wurde halt bei vielen auch "nicht anerkannt"...und für den Fall ist es halt besser, wenigstens zu wissen, was geschehen könnte. Mag sein, dass solche Sachen bei Herbert, Uschi und Kalle ne Weile oder dauerhaft funktioniert hatten und von miraus kann Wrangler das probieren. Ist halt manchmal besser, "es wenigstens zu wissen." Er kann die Umsatzsteuer ja samt 6% Zinsen derweil im Kopfkissen warm halten.

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 10:31
von Adjua
Ich könnte mir vorstellen, dass die Umstellung auf Vorsteuerabzugsfähigkeit in diesem Fall zu hoch ist. Gerade wenn es sich um private Auftraggeber handelt, die die Umsatzsteuer nicht absetzen können.

Ich weiss ja nicht, wie eure Finanz drauf ist, aber ein kleiner Garten lastet einen halbwegs teuren Einachser nicht aus (also Privatanteil vernachlässigbar), und aus einem grossen Garten könnte man wieder gewerblichen Gewinn ziehen.

Die Frage ist weiterhin, ist die Suppe da nicht teurer als das Fleisch ...