Manfred hat geschrieben:@Emil:
Eine blose Zustandserfassung? Die halt dazu führt, dass die erfasste Fläche ab sofort unter das Bundesnaturschutzgesetz fällt, mit allen Bewirtschaftungsauflagen und einer entsprechenden Herabsetzung des Verkaufswertes der Fläche. Faktisch ist das eine Teilenteignung.
Eine Biotopkartierung wird z.B. für Wälder flächendeckend gemacht. Wichtigster Informatonsgewinn ist, welche Baumarten standortsgerecht wären. Ein Revierförster sieht das von Auge, im Zeitalter von GIS macht man das eben so. Im Offenland kartiert man aus Kostengründen entweder nur Flächen, die von Interesse sind (um Arten in ihrer Bestandesgrösse folgen zu können, die Infos fliessen in die Gefährdungslisten ein) oder um überhaupt einmal Planungsunterlagen für die Regionalbehörden zu haben.
Was den Schutz von Kleingehölzen angeht, ist es leider so, dass die reichen Bauern das Zeug, was nur die maschinelle Bewirtschaftung stört, auf 90% der Flächen plattgemacht haben und was noch da ist, sind kümmerliche Reste dessen, was einst war. Das trifft dann vor allem die Kleinbauern.
Manfred hat geschrieben:Und die Einschränkung von Grundrechten (hier dem Grundrecht auf Eigentum) ist eine Selbstverständlichkeit?
Dazu heisst es im ZGB lakonisch: "Wer Eigentümer einer Sache ist, kann
in den Schranken der Rechtsordnung über sie nach seinem Belieben verfügen"
Das ist, deshalb meine Unterstreichung, bei einem Stück Land eben etwas anders als wenn du ein Fahrrad oder einen Kaugummi besitzest. Da gibts Dienstbarkeiten, Nachbarrecht - und eben auch Nutzungspläne. Wenn du Bauland hast und das ist in der Zone W2, darfst du eben nur zweistöckige Wohnhäuser bauen. Wenn du Landwirtschaftsland im Quellgebiet hast, darfst du dort gewisse Dinge nicht tun. Wenn du eine Weide im Skigebiet hast, musst du dort im Winter die Schipiste dulden. So ist das nun halt mal. Das sollte man nicht als eine Beschneidung der Grundrechte auffassen, sondern als eine Eigenschaft des Landes. Nutzungspläne sind nicht willkürlich.
Wenn du einen mit der gängigen Rechtsauffassung nicht kompatiblen Eigentumsbegriff von Landwirtschaftsboden hast, kann ich nix dafür.
Hier wurden in den letzten Jahren beispielsweise Naturgefahrenkarten erstellt. Nun tun manche Eigentümer so, als seine die Behörden an der Lawinengefährdung ihres Grundstückes schuld.
Manfred hat geschrieben:In Deutschland wäre deine Rodungsaktion mindestens rechtlich problematisch gewesen. Ohne vorherige Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde hättest du dir vermutlich eine saftige Strafe eingefangen.
Wäre es hier auch geweseh, wenn ... es sich um Wald gehandelt hätte. Es war aber ein verbuschter Acker. Bis in die 1960er Jahre wurde dort noch Roggen angebaut. Ein Waldfeststellungsverfahren wird, wenn nicht der Besitzer das wünscht, erst dann eingeleitet, wenn die Bäume eine Mindestdichte und Grösse haben. Bei Kronenschluss, Bestandeshöhe > 10m und vielen Bäumen mit BHD > 10 cm bist du so langsam dabei. Das war dort nicht der Fall. Flächen, die den Waldanforderungen genügen, hätte ich auch nicht von Hand roden können.
Die Situation ist hier auch mit der Deinigen schwer vergleichbar, weil in den Alpen grosse Flächen brach fallen und verwalden, da eine maschinelle Nutzung nicht rentabel ist, mangels Zugang oder weil zu steil oder weil zu zerstückelt. Da bist du, wenn du rodest, um vielleicht mal ein paar Schafe halten zu können, bei den Behörden eher willkommen.
Ja, man kann reden mit denen, wenn man es vorher tut und die nicht als Bürokraten mit Schikane als Daseinszweck behandelt. Problematisch sind - ich sags ungern, weil das Wasser auf Deine Mühle ist - Frischlinge von der Uni im Naturschutz. Die müssten meiner Meinung nach alle ein Landwirtschaftsjahr bei einem Bergbauern gemacht haben, bevor man sie aufs Volk los lässt. Manche tun das freiwillig, mit denen hat auch kaum einer Probleme. Dann gibts auch noch die knorrigen Bauern, die sich prinzipiell nix sagen lassen, und die man am ehesten dazu bringt, etwas zu machen, indem man es ihnen verbietet.
Noch etwas will ich klarstellen: Naturschutz in Form traditionell bewirtschafteter Kulturlandschaft ist etwas ganz anderes als Naturreservate, die unberührt bleiben sollen. Im ersten Fall kann man gegen den Besitzer nichts machen, auch wenn das Gesetz auf Seiten der Behörden wäre - das funktioniert einfach nicht. Absolute Schutzflächen haben mit Land- und Forstwirtschaft nichts zu tun, auf solchen Flächen gibt es Gründe für die Widmung und diese aus wirtschaftlichen Gründen einer Nutzung zuzuführen wäre fast immer unsinnig.
Ich vermute, auch in Deutschland gibt es viel mehr nicht standortsgebundene Golfplätze und Industrieanlagen auf bestem Kulturland, als Urwaldflächen. Kämpf doch gegen diese, wenn du gegen Kulturlandverlust wegen "sinnloser" Nutzungen bist.
Ich frage noch einmal: Wenn man den Naturschutz und alle Bewirtschaftungsauflagen der Landwirte ersatzlos streicht und der Landwirtschaft konsequenterweise aber auch keine direkten und indirekten Förderungen mehr zukommen lässt, wäre die Situation der Bauern dann besser?