@tanja: "Wie ist das denn in der Praxis in Österreich, Ina? In Ö ist ja der häusliche Unterricht auf den staatlichen Lehrplan ausgerichtet und die so unterrichteten Kinder müssen sich an Schulen Prüfungen unterziehen. Was passiert, wenn Kinder bei Prüfungen durchfallen? Es geschieht ja auch an Schulen aus verschiedensten Gründen, dass Kinder sitzen bleiben. Aber da gibt es den Klassendurchschnitt der erbrachten Leistungen als Indiz dafür, ob der Unterricht Ursache für das Nicht-Erreichen des Lernziels gewesen ist. Und die Lehrer an einer Schule haben studieren und Prüfungen ablegen müssen. So kann man zumindest davon ausgehen, dass die grundlegenden Erfordernisse zum Lehren und Lernen gegeben waren. Wie aber wird nach dem häuslichen Unterricht festgestellt, ob ein Kind eine Prüfung vielleicht nur schlecht oder gar nicht bestanden hat, weil der Heimunterricht nicht gut genug gewesen ist oder tatsächlich gar keiner stattgefunden hat? Was würde beispielsweise passieren, wenn ein Kind aufgrund eines unzureichenden Heimunterrichts kaum das Lesen gelernt hat und deswegen nicht einmal die Aufgabenstellung verstehen kann? Wird da dann nachgeforscht und, falls der Heimunterricht dafür ursächlich sein sollte, greift notfalls dann doch noch eine Schulpflicht? Oder haben solche Kinder einfach Pech?"
Im häuslichen Unterricht kann man nicht durchfallen. Ein Kind was, nach dem häuslichen Unterricht nicht den Anforderungen der Pfrüfungsschule entspricht muß im kommenden Jahr die Schule wieder besuchen, wird also nicht mehr zum häuslichen Unterricht zugelassen. Dies geschieht in der Praxis aber nicht, weil Eltern, die ihre Kinder zum häuslichen Unterricht (vom Schulbesuch) abmelden eines ganz sicher nicht tun: ihre Kinder verwahrlosen lassen.
Leider wird in der BRD davon ausgegangen, dass Eltern grundsätzlich nicht dazu in der Lage sind, ihre Kinder zu erziehen - darum sollen die Kinder schnell in Krippe und Kindergarten zu den "Profis".
Keiner traut Eltern zu, dass sie ihre Kinder so gut kennen, dass sie für deren bestmöglichen Entwicklungsförderung (Bildung) in der Lage wären, darum sei die Schulpflicht zwingend. Diese Einstellung finde ich sehr traurig.
Außerdem wird jedem Kind unterstellt, es wäre zu faul, unfähig, nicht in der Lage usw. selbständig und freiwillig zu lernen. Nur, wenn man sich mit der Gehirnforschung oder Entwicklungspsychologie der Entwicklung von Kindern beschäftigt, erkennt man bald das Gegenteil: Vom Tag ihrer Entstehung lernen Kinder unaufhörlich. Sie lernen, ohne geprüften Lehrer, krabbeln, laufen,... eine oder mehrere komplexe Sprache(n) sprechen,... sie lernen von Klein auf Sozialverhalten, ... oft lernen sie auch vor der Schule rechnen, lesen und schreiben,.. natürlich noch viele mehr. All das lernen sie aus Begeisterung. Dann kommt die Schule und diese natürliche Begeisterung zum Lernen nimmt von Jahr zu Jahr ab. Welches Kind geht gerne und freiwillig zur Schule?
Übrigens hatte ich mir alle Beiträge durchgelesen. Mein Beitrag ist darum so lange geworden, weil ich versucht habe, auf vieles einzugehen. Die Statistiken übrigens von Dr. Ray von der National Home Education Research sind viel umfassender, als die der Schweizer. 2007 gab es in den USA 1,5 Mill. Homescholer, 2009 waren es schon 2 Mill.! Die Statistiken von Dr. Ray beziehen sich nicht auf eine kleine Gruppe, sondern sind dadruch wirklich empirisch. Sie belegen, dass alle Vorurteile, die eben auch hier in diesem Faden dazu aufgenommen wurden, eben nichts weiter als Vorurteile sind. Homeschooler sind danach gebildeter (als der Durchschnitt), sozial bemühter, leben nicht gesellschaftlich abgeschieden (in einer Parallelwelt) usw.
@Little Joe
Es gibt auch eine Menge guter ("freier") Schulen in der BRD. Es gibt vor allem auch eine ganze Menge guter, bemühter Lehrer und Rektoren! Doch auch diese kämpfen oft mit dem starren deutschen Schulsystem, mit den Behören usw. und wünschten sich viele Änderungen.
Ja, es war nicht Hitler. Schon die Weimarer Verfassung hat 1919 statt der üblichen Unterrichtspflicht, eine Schulpflicht eingeführt. Diese gab aber noch die Möglichkeiten zum Hausunterricht. Mit Hitler wurden diese gänzlich genommen. Unser heutiges Schulssystm ist jedoch das, welches Hitler (mit kleinen Änderungen) eingeführt hat. "Alle nach dem letzten Weltkrieg von den Ländern erlassenen und derzeit geltenden Schulpflichtgesetze beruhen auf dem Reichsschulpflichgesetz der Nationalsozialisten" (Hettwer/Schirrmacher)
Für mich ist auch ein Kind ein ganz ernst zu nehmendes Menschenwesen, welches am besten weiß, was gut und schlecht für die eigene Entwicklung ist. Ich sehe eher in den vielen Regeln das Problem, welche dazu führen, dass dieser junge Mensch in seiner persönlichen Entwicklung laufend gestört und unterbrochen wird. Ich bin vom Denken Maria Montessori sehr beeinflußt, gerade sie ist eine der Vorreiterinnen der Freilernerbewegung in Europa.
"Die Montessorimethode wird oft als eine Philosophie beschrieben, die das Kind und seine Individualität in den Mittelpunkt stellt. Maria Montessori glaubte an den Eigenwert des Kindes. Vergleiche mit traditionellen Standards sind in der Montessoripraxis nicht erwünscht. Stattdessen meinen Montessori-Befürworter, dass Kinder frei lernen sollten, ohne Behinderung und Kritik. Montessori glaubte, dass sowohl Belohnungen als auch Strafen schädlich sind für die innere Einstellung des Menschen, dass Kinder ganz natürlich aus ihrer eigenen Motivation lernen wollen. Vor allem deshalb, weil es in ihrer Natur liege, am (erwachsenen) Leben teilhaben zu wollen. (aus wikipedia)"
kraut_ruebe hat geschrieben:keine-Ahnung hat geschrieben:
In Österreich haben ALLE Eltern die Möglichkeit, wenn sie wollen, ihre Kinder zum Hausunterricht (vom Schulbesuch) abzumelden. Dazu ist nur ein Brief an den jeweiligen Bezirksschulinspektor nötig.
wenn dem so wäre, dann würden recht wenig kinder in der schule sitzen.
dann würde ein einschreiber genügen, um das kind rauszunehmen wenn klassenfahrt/schulschikurs akut ne zu heftige belastung fürs familienbudget ist, die göre nervt weil sie morgens um 7 gekämmt und mit essen ausstaffiert werden will, ein kindgerechter job gefunden ist - sei es zeitungaustragen oder schlimmeres (ja, ich traue den menschen so einiges zu...), das kind ein mädchen ist das später sowieso heiraten und kinder kriegen wird, das kind sowieso kein deutsch versteht, kein kopftuch tragen darf, die anderen kinder alle blöd sind, die sonne scheint und heuernte ansteht oder wasweissderhimmel noch für mehr oder weniger nachvollziehbare gründe vorliegen.
natürlich genügt es nicht, einfach nen brief abzuschicken und zu machen was man will. das geht weder fürs kind noch für den erwachsenen so einfach mirnixdirnix aus dem system auszusteigen. wir haben das recht dazu das zu tun in unserem im grossen und ganzen absolut lebenswerten land, aber dieses recht es implementiert dass man den nicht immer sofort sichtbaren schwall an verantwortung der damit verbunden ist dauerhaft trägt und die erforderliche objektivität und den weitblick und natürlich auch die machbarkeit glaubhaft versichern kann.
gut so. alles andere wäre mit steuergeldern nicht mehr zu bezahlen/aufzufangen und birgt das risiko schmerzhafter einzelschicksale über die schon vorhandenen problematiken hinaus.
Doch es reicht einen Brief abzuschicken! Er muß vor dem jeweils beginnenden Schuljahr gesendet werden, innerhalb des Schuljahres ist das jedoch nicht mehr, nach belieben möglich.
Auch hier finde ich Dein Mißtrauen gegenüber Eltern (nicht in der Lage zu sein, böse Absichten zu haben usw.) und Kindern (faul, unwillig, dumm,...) auffallend. Vielleicht lebt Ihr in einer schlechteren, böseren,.. Welt als ich.
Das Lernen im häuslichen Unterricht ist im österreichischen Schulpflichtgesetz § 11 geregelt:
... (2) Die allgemeine Schulpflicht kann ferner durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht erfüllt werden, sofern der Unterricht jenem an einer im § 5 genannten Schule - ausgenommen die Polytechnischen Schule - mindestens gleichwertig ist. (BGBl. Nr. 322/1975, Art. I Z 19)
(3) Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten haben die Teilnahme ihres Kindes an einem im Abs. 1 oder 2 genannten Unterricht dem Bezirksschulrat jeweils vor Beginn des Schuljahres anzuzeigen. Der Bezirksschulrat kann die Teilnahme an einem solchen Unterricht innerhalb eines Monates ab dem Einlangen der Anzeige untersagen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die im Abs. 1 oder 2 geforderte Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist. Gegen die Entscheidung des Bezirksschulrates kann Berufung an den Landesschulrat erhoben werden; gegen die Entscheidung des Landesschulrates ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
(4) Der zureichende Erfolg eines im Abs. 1 oder 2 genannten Unterrichtes ist jährlich vor Schulschluß durch eine Prüfung an einer im § 5 genannten entsprechenden Schule nachzuweisen, soweit auch die Schüler dieser Schulen am Ende des Schuljahres beurteilt werden. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, so hat der Bezirksschulrat anzuordnen, daß das Kind seine Schulpflicht im Sinne des § 5 zu erfüllen hat. Gegen die Entscheidung des Bezirksschulrates ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. ...
§ 5. (1) Die allgemeine Schulpflicht ist durch den Besuch von allgemein bildenden Pflichtschulen sowie von mittleren oder höheren Schulen (einschließlich der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten) zu erfüllen.
§ 4. Unter den in den §§ 5 bis 10 genannten Schulen sind öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen zu verstehen.
aus:
http://www.freilerner.at/seite/23
(Haufige Fragen)