Manfred hat geschrieben:
Da läuft die Verhältnismäßigkeit mal wieder völlig aus dem Ruder, zumal bei Naturschutz-Beweidungsprojekten ab 100 ha inzwischen eine Ausnahmeregelung existiert, nach der die Tiere erst nach einem halben Jahr markiert werden müssen und die Abstammung dann per Bluttest zugeordnet wird.
Manfred, diese Geschichte ist offenbar wirklich ein Beispiel von Unverhältnismässigkeit. Nur hätte der die Viecher in einer anerkannten NSG-Fläche halten müssen, damit die von Dir zitierte Regelung greifen kann. Würde die Behörde das ausserhalb solcher Flächen anwenden, könnte man ihr Rechtsbeugung vorwerfen.
Die Verwaltung muss sich an Regelungen und Verordnungen halten, die sie nicht selber erlassen hat. Es steht ihr nicht zu, das zu hinterfragen.
Die sture Anwendung von Recht ist ein grundsätzliches Problem des Rechtsstaates, das schon römische Rechtsphilosophen erkannt haben.
In manchen Staaten würde man das Problem regeln, indem man mit dem Bürgermeister ein Gläschen trinkt. Aber was, wenn du dich mit dem nicht verstehst, weil ihr nicht vom gleichen Clan seid?
Zudem weiss hier keiner, wie viele Fälle derartiger Ordnungswidrigkeiten von der zuständigen Behörde vernünftig gelöst worden sind, weil solche Fälle nicht in der Presse aufscheinen.
Hier würde ich, wollte ich eine Herde halbwilder Rinder halten wollen, mich vor der Anschaffung der Tiere mit der Behörde in Verbindung setzen und die fragen, was zu beachten ist und wie sie mit der Tatsache umgehen, dass frei lebende Rinder auf der Weide werfen und die Kälber ohne Ohrmarke geboren werden.
Manfred hat geschrieben:Aber die Beispiele, dass die Staatsmacht sich lieber an Ordnungswidrigkeiten abarbeitet statt Verbrechen zu bekämpfen, sind ja Legion ...
Sollen jetzt Veterinäramts-Bürokraten auf Diebesfang geschickt werden?
Das ist so eine Argumentation wie "Die schicken mir ein unvollständiges Steuerformular zurück, statt endlich die Löcher in der Dorfstrasse zu flicken".
Kein wirklich hifreicher Ansatz. Der Bürger macht prinzipiell alles richtig und ist Opfer der Verwaltung, die er auch noch bezahlen muss.
Will "die Staatsmacht" Verbrechen zu verhindern versuchen, indem sie beispielsweise das Waffengesetz anpasst, seid ihr natürlich auch wieder dagegen, Stichwort Bevormundung freier Bürger.