Rohana hat geschrieben: Di 26. Mär 2024, 10:36
Ganz ehrlich, ich hab n bisschen Hals.
Sowas ist in der Tat übel. Gibts da Hilfe bei der Landwirtschaftskammer?
Ich hab auch eben Ärger mit den Formularen der Steuererklärung. Die Software motzt, ein Pflichtfeld sei nicht ausgefüllt und sagt auch brav welches, aber das ist ausgefüllt.
Es war dann so, dass man dort die Anzahl HomeOffice Tage angeben muss. Da kommt der Hinweis, dass man für diese Tage keine Fahrspesen ansetzen darf. Soweit logisch. Weniger logisch wirds, wenn man dort Null eingefüllt hat, weil man kein HomeOffice gemacht hat. Lesen, wegklicken, ausfüllen. Das Programm will aber, dass man diesen Hinweis aktiv als "habe gelesen und verstanden und befolge es" in einem Kästchen bestätigt, das nur beim Hinweis erscheint. Sonst kommt bei der Verifizierung der Hinweis, besagtes Feld für Anzahl HomeOffice Tage sei falsch ausgefüllt.
Und wehe, wenn man als Selbständigerwerbender dort Null reinschreibt - das Feld ist nur für Anstellung gedacht.
Keine Ahnung, wer sich sowas so ausdenken kann. Ich vermute wenn man mal einige Jahre Programmierer von Steuersoftware ist, dann wird man so, dass man das sogar logisch findet. Statt zwei if-Abfragen mehr im Berechnungscode werden lieber umfangreiche, für Nicht-Steuerberater unverständliche Hinweisboxen programmiert.
Ich weiss, dass das fehlerfreie Programmieren von sowas äusserst anspruchsvoll ist. Dennoch darf man den Benutzern das nicht zumuten. Besonders eigenartig wirkt es, dass man diese Software benutzen MUSS, dass aber beim erstmaligen Benutzen der Hinweis kommt, das Amt hafte nicht für Programmfehler und es sei ausschliesslich das Steuergesetz massgebend.
Bei Euren Formularen dürfte es ähnlich sein.
Software, die sich am Markt gegen Konkurrez behaupten muss, durchläuft umfangreiche Testphasen beim Zielpublikum und wo die Software auf Benutzerführung, innere Logik usw. getestet wird. Gewerbliche Software kommt gewöhnliuch mit Schulung des Personals einher. Als Programmiere ist man meist so in seinen Schleifen verstrickt und weltfremd, dass man gar nicht ahnen kann, wo und an was die Benutzer dann hängen bleiben.
Das Finanzamt und das Landwirtschaftsamt haben sowas nicht so wirklich nötig, weil die Benutzung nicht freiwillig ist. Bezahlt halt einen freiberuflichen Berater dafür, wenn ihr damit nichts zu tun haben wollt, ist denen ihre Logik. Die Zeit, die man vor solchen Formularen verbringt, ist sowieso Eure Freizeit, da kommts ja auch nicht so drauf an.
*Disclaimer* Ich halte Steuern korrekt angeben für wichtig und bescheissen ist kein Kavaliersdelikt, aber hier geht es nicht darum.
Auch nett in dem Zusammenhang: Ich habe ein Stück Landwirtschaftsland erworben. Grundgüter muss man in der Steuer angeben und nach dem Kauf erhält man vom Amt einen Katasterauszug mit dem in der Steuer zu deklarierenden Wert des Grundstückes. War in dem Fall für die Steuer nicht so ergiebig, weil es unerschlossenes steiles Brachland zu 50 Rappen pro Quadratmeter war und bei Landwirtschaftsland nur 15% dieses Wertes als Vermögen zu versteuern sind. Da kommt bei 500 Quadratmetern zu 0.5 CHF pro qm und davon nur 15% nicht richtig viel Steuersubstrat zusammen.
Es muss aber alles seine Richtigkeit haben. Ich habe noch keine Einschätzung erhalten, obwohl der Kauf im Vorjahr beurkundet wurde. Also Anfrage beim zuständigen Steuerbeamten der Wohngemeinde. "Wo liegt das? Andere Gemeinde? Dann bitte dort nachfragen, die machen die Einschätzungen"
Anfrage beim zuständigen Steuerbeamten der Gemeinde wo das Grundstück ist: "Landwirtschaftszone? Das macht das Amt vom Kanton, wir machen nur Einschätzungen für Baugebiet"
Anfrage beim genannten Amt vom Kanton (man wird ein paar mal weiter verbunden und alle sind nett, vgl.
Buchbinder Wanninger): "Wir sind nicht für Steuerangelegenheiten zuständig, dafür müssen sie sich an die Wohngemeinde wenden"