Re: Herdenschutzhunde
Verfasst: Sa 5. Okt 2013, 18:42
betreffend gesetzl.grundl.
Die neue Tierschutzverordnung ist seit September 2008 in Kraft. Darin sind die Herdenschutzhunde in Art 69, Absatz 2, offiziell unter den „Nutzhunden“ aufgeführt und erhalten somit folgende Ausnahmeregelungen:
Art. 70, Abs. 1: Hunde müssen täglich ausreichend Kontakt mit Menschen, und, soweit möglich mit anderen Hunden haben.
Abs. 3: Für Nutzhunde sind die Kontakte mit Menschen und anderen Hunden dem Einsatzzweck anzupassen.
Art. 72, Abs. 1: Für Hunde, die im Freien gehalten werden, müssen eine Unterkunft und ein geeigneter Liegeplatz vorhanden sein. Ausgenommen sind Herdenschutzhunde, während sie eine Herde bewachen.
Art. 73, Abs. 1: Aufzucht und Erziehung der Hunde sowie der Umgang mit ihnen müssen die Sozialisierung gegenüber Artgenossen und Menschen sowie die Gewöhnung an die Umwelt gewährleisten. Für Nutzhunde ist die Sozialisierung dem Einsatzzweck anzupassen.
Art. 22: Verbotene Handlungen bei Hunden, Abs. 1: bei Hunden sind zudem verboten d) das Verwenden lebender Tiere um Hunde abzurichten oder auf Schärfe zu prüfen, ausgenommen das Abrichten und Prüfen von Bodenhunden am Kunstbau ( Art 75) sowie die Ausbildung von Herdenschutz- und Treibhunden.
Als Vollzugsunterstützung wurden Weisungen und Erläuterungen vom BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) herausgegeben. Diese gesetzlichen Grundlagen dienen als Basis, um die Zucht, die Kontrolle und die Qualitätssicherung zu gewährleisten.
Ausbildung der Hundehalter
Die ab 2009 obligatorischen Hundehalterkurse fallen ebenfalls in die neue Tierschutzverordnung und sollen den korrekten und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden gewährleisten.
Art. 68: Anforderungen bei der Hundehaltung, Abs. 2: innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann.
Quelle : http://www.protectiondestroupeaux.ch/sc ... rundlagen/
Und Haftung: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... xfMPUFkhBg
Zudem in "betroffenen" Gebieten werden sowohl "Eingeborene" wie auch allfällige Touristen ect informiert...unter anderem mit diesem Video zb http://www.youtube.com/watch?v=fco3u3Jrqc8
Die neue Tierschutzverordnung ist seit September 2008 in Kraft. Darin sind die Herdenschutzhunde in Art 69, Absatz 2, offiziell unter den „Nutzhunden“ aufgeführt und erhalten somit folgende Ausnahmeregelungen:
Art. 70, Abs. 1: Hunde müssen täglich ausreichend Kontakt mit Menschen, und, soweit möglich mit anderen Hunden haben.
Abs. 3: Für Nutzhunde sind die Kontakte mit Menschen und anderen Hunden dem Einsatzzweck anzupassen.
Art. 72, Abs. 1: Für Hunde, die im Freien gehalten werden, müssen eine Unterkunft und ein geeigneter Liegeplatz vorhanden sein. Ausgenommen sind Herdenschutzhunde, während sie eine Herde bewachen.
Art. 73, Abs. 1: Aufzucht und Erziehung der Hunde sowie der Umgang mit ihnen müssen die Sozialisierung gegenüber Artgenossen und Menschen sowie die Gewöhnung an die Umwelt gewährleisten. Für Nutzhunde ist die Sozialisierung dem Einsatzzweck anzupassen.
Art. 22: Verbotene Handlungen bei Hunden, Abs. 1: bei Hunden sind zudem verboten d) das Verwenden lebender Tiere um Hunde abzurichten oder auf Schärfe zu prüfen, ausgenommen das Abrichten und Prüfen von Bodenhunden am Kunstbau ( Art 75) sowie die Ausbildung von Herdenschutz- und Treibhunden.
Als Vollzugsunterstützung wurden Weisungen und Erläuterungen vom BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) herausgegeben. Diese gesetzlichen Grundlagen dienen als Basis, um die Zucht, die Kontrolle und die Qualitätssicherung zu gewährleisten.
Ausbildung der Hundehalter
Die ab 2009 obligatorischen Hundehalterkurse fallen ebenfalls in die neue Tierschutzverordnung und sollen den korrekten und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden gewährleisten.
Art. 68: Anforderungen bei der Hundehaltung, Abs. 2: innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann.
Quelle : http://www.protectiondestroupeaux.ch/sc ... rundlagen/
Und Haftung: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... xfMPUFkhBg
Zudem in "betroffenen" Gebieten werden sowohl "Eingeborene" wie auch allfällige Touristen ect informiert...unter anderem mit diesem Video zb http://www.youtube.com/watch?v=fco3u3Jrqc8