Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 13:22
Das mit der Winzerin war m.W. ein Altfall. Die hat den Jägern das Jagen auf ihrem Grund und Boden verleitet (rechtlich verbieten ging nicht), dann aber aus der Jagdkasse Geld für den Schaden kassiert, als solcher auf ihren Flächen eingetreten ist.
Inzwischen hat sich ja die Rechtsgrundlage geändert. Es gibt jetzt klare Regeln für das Jagdverbot aus ethischen Gründen.
Wer auf seinen Flächen nicht jagen lässt, der hat auch keinen Anspruch mehr auf Wildschadenersatz.
Umgekehrt muss er sich aber weiter anteilig an den Schäden auf den umliegenden Flächen beteiligen.
Beispiel:
Das Genossenschaftsrevier hat 500 ha.
Davon sind 50 ha dein Eigentum auf dem du aus ethischen Gründen die Jagd untersagst.
Auf deiner Fläche gibt es 1000 Euro Wildschaden -> Für diese Flächen besteht kein Anspruch auf Geld aus der Jagdkasse. Wenn du die Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet hast, wird der Landwirt natürlich von dir Schadenersatz haben wollen. Oder es wurde von vorneherein im landwirtschaftlichen Pachtvertrag geklärt, dass der Landwirt auf die Erstattung von Schäden verzichtet. Das wird den Pachtzins natürlich deutlich drücken oder die Verpachtung unmöglich machen, je nach den wirklich zu erwartenden Schäden.
Kommt es umgekehrt auf den restlichen Flächen der Jagdgenossenschaft zu z.B. 2000 Euro Schaden, dann musst du dich daran gemäß deinem Flächenanteil beteiligen. Also 50 ha / 500 ha * 2000 Euro = 200 Euro, die du zwecks Schadensregulierung in die Jagdkasse einzahlen musst.
Inzwischen hat sich ja die Rechtsgrundlage geändert. Es gibt jetzt klare Regeln für das Jagdverbot aus ethischen Gründen.
Wer auf seinen Flächen nicht jagen lässt, der hat auch keinen Anspruch mehr auf Wildschadenersatz.
Umgekehrt muss er sich aber weiter anteilig an den Schäden auf den umliegenden Flächen beteiligen.
Beispiel:
Das Genossenschaftsrevier hat 500 ha.
Davon sind 50 ha dein Eigentum auf dem du aus ethischen Gründen die Jagd untersagst.
Auf deiner Fläche gibt es 1000 Euro Wildschaden -> Für diese Flächen besteht kein Anspruch auf Geld aus der Jagdkasse. Wenn du die Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet hast, wird der Landwirt natürlich von dir Schadenersatz haben wollen. Oder es wurde von vorneherein im landwirtschaftlichen Pachtvertrag geklärt, dass der Landwirt auf die Erstattung von Schäden verzichtet. Das wird den Pachtzins natürlich deutlich drücken oder die Verpachtung unmöglich machen, je nach den wirklich zu erwartenden Schäden.
Kommt es umgekehrt auf den restlichen Flächen der Jagdgenossenschaft zu z.B. 2000 Euro Schaden, dann musst du dich daran gemäß deinem Flächenanteil beteiligen. Also 50 ha / 500 ha * 2000 Euro = 200 Euro, die du zwecks Schadensregulierung in die Jagdkasse einzahlen musst.