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Re: Corona
Verfasst: Di 31. Mär 2020, 11:43
von Oli
Oli hat geschrieben: Fr 27. Mär 2020, 21:56
Wir haben uns heute den Antrag für die Corona-Soforthilfe des Landes Schleswig-Holstein angesehen und festgestellt, dass Betriebe, die solide + schuldenfrei gewirtschaftet haben und keine Kreditzinsen, Mietzinsen oder Leasingraten zahlen müssen, anscheinend keine Hilfe beantragen können.
Der Antrag ist 2,5 Seiten kurz, wirklich recht einfach gehalten und es geht um die 9000€ bzw. 15000€ Soforthilfe, die recht plakativ beworben wurden und über die Investitionsbank ausgezahlt werden sollen.
Den Antrag stellen kann man anscheinend nur, wenn man
sowohl einen Umsatzrückgang von 50% vorweisen kann,
als auch Miet-, Leasing- oder Ratenzahlungen anstehen, die man nicht bedienen kann.
[...]
Das sieht dünn aus für den kleinen Mann, der lieber weniger Privatentnahmen als Schulden gemacht hat. Wir müssen schauen, was da jetzt noch kommt und die entsprechenden aktuellen Publikationen der Berufsverbände, Kammern usw. verfolgen.
[...]
Meine erste Interpretation der Antragsformalitäten war anscheinend richtig. Der Gatte hat heute mit dem Steuerberater telefoniert, bei denen im Büro wurden die Anträge diskutiert und man kam ebenfalls zu der Ansicht, dass die Soforthilfe nicht für den Lebensunterhalt des Solo-Selbstständigen geeignet ist, sondern nur für laufende Kosten, die der Betrieb produziert.
Das alleine hätte ich hier jetzt nicht nachgereicht, aber mittlerweile kann man Artikel dazu auch in der Presse finden.
Keine Sofort-Hilfe für Solo-Selbstständige
Wer als Alleinunternehmer kein Büro hat und keine Leasingraten begleichen muss, muss Hartz IV beantragen.
Artikel von Kay Müller/SHZ
Das oben gilt jetzt zwar für Schleswig-Holstein, in überregionalen Zeitungen sind aber heute auch Beiträge dazu zu finden, dass man sich die Antragsformalitäten ganz genau anschauen sollte, um sich nicht selbst ein Bein zu stellen.
***
Für uns heißt das im Umkehrschluss, dass unsere Betriebe durch vernünftiges Wirtschaften keine Schulden und niedrige laufende Kosten haben. Auf Angestellte oder gar Auszubildende haben wir wohlweislich verzichtet, was jetzt von Vorteil ist. Ein Betrieb verursacht natürlich trotzdem durch Pflichtbeiträge, Versicherungen, Steuern gewisse Kosten, frisst aber sonst kein Brot.
Wir als Privatpersonen müssen jetzt eben von dem leben was noch reinkommt und danach gucken, wie lange wir vom Eingemachten (und eingelagerten) leben wollen/können.
Re: Corona
Verfasst: Di 31. Mär 2020, 12:41
von emil17
Rohana hat geschrieben: Di 31. Mär 2020, 09:43Die unsägliche Handlung der Regierung (mal schnell noch die DüVO durchdrücken bevor jemand mitbekommt was los ist) dagegen ist für uns alle ein Schlag ins Gesicht.
Anch nöö, bitte nicht schon wieder ...
Re: Corona
Verfasst: Di 31. Mär 2020, 12:48
von Rohana
Was denn? Findest du das cool dass die Abstimmung spontan vorgezogen wurde, noch während das öffentliche Anhörungsverfahren nicht abgeschlossen ist? Oder sollen wir einfach alles hinnehmen und gefälligst die Klappe halten während man uns im Namen des Klimaschutzes dazu zwingen will dem Humusabbau zuzugucken?
Jaja, Bauern sind systemrelevant... merkt man immer wieder.
Rati hat geschrieben: Di 31. Mär 2020, 08:53
die Götter mögen mich bewahren für P€t@ zu sprechen, aber das Risiko einer Zoonose ist schon sehr stark reduziert wenn Mensch möglichst keine Kontakte zu Tieren hat. Vor Kolibakterien schützt das natürlich nicht.
Wenn P€t@ sich mal korrekt ausgedrückt hätte wär da ja nichts gegen zu sagen... haben sie aber nicht.

Re: Corona
Verfasst: Di 31. Mär 2020, 14:05
von emil17
Rohana hat geschrieben: Di 31. Mär 2020, 12:48
Was denn? Findest du das cool dass die Abstimmung spontan vorgezogen wurde, noch während das öffentliche Anhörungsverfahren nicht abgeschlossen ist? Oder sollen wir einfach alles hinnehmen und gefälligst die Klappe halten während man uns im Namen des Klimaschutzes dazu zwingen will dem Humusabbau zuzugucken?
Die Klappe halten muss keiner, aber ein Recht darauf, dass die anderen die selbe Meinung von der Sache haben, gibt es nicht.
Ausserdem ging es wohl darum, im Namen des Umweltschutzes gegen Biodiversitätsverlust, Gewässerverschmutzung und Trinkwasserverunreinigung vorzugehen. Sowas ist derzeit mehrheitsfähig.
Ist aber eine andere Baustelle.
Re: Corona
Verfasst: Di 31. Mär 2020, 15:02
von Rohana
Ich hab nix dagegen, "im Namen des Umweltschutzes gegen Biodiversitätsverlust, Gewässerverschmutzung und Trinkwasserverunreinigung vorzugehen". Das klitzekleine Problem ist, dass die aktuelle Verschärfung der Verschärfung der DüVO dies nicht tut.
"Mehrheitsfähig" wäre sicher auch, die Landwirtschaft abzuschaffen. Wär ich auch dafür, dann machen wir einen auf Selbstversorger und der Rest soll Klopapier fressen

Re: Corona
Verfasst: Di 31. Mär 2020, 15:03
von Zacharias
Oli hat geschrieben: Di 31. Mär 2020, 11:43
Oli hat geschrieben: Fr 27. Mär 2020, 21:56
Wir haben uns heute den Antrag für die Corona-Soforthilfe des Landes Schleswig-Holstein angesehen und festgestellt, dass Betriebe, die solide + schuldenfrei gewirtschaftet haben und keine Kreditzinsen, Mietzinsen oder Leasingraten zahlen müssen, anscheinend keine Hilfe beantragen können.
Der Antrag ist 2,5 Seiten kurz, wirklich recht einfach gehalten und es geht um die 9000€ bzw. 15000€ Soforthilfe, die recht plakativ beworben wurden und über die Investitionsbank ausgezahlt werden sollen.
Den Antrag stellen kann man anscheinend nur, wenn man
sowohl einen Umsatzrückgang von 50% vorweisen kann,
als auch Miet-, Leasing- oder Ratenzahlungen anstehen, die man nicht bedienen kann.
[...]
Das sieht dünn aus für den kleinen Mann, der lieber weniger Privatentnahmen als Schulden gemacht hat. Wir müssen schauen, was da jetzt noch kommt und die entsprechenden aktuellen Publikationen der Berufsverbände, Kammern usw. verfolgen.
[...]
Meine erste Interpretation der Antragsformalitäten war anscheinend richtig. Der Gatte hat heute mit dem Steuerberater telefoniert, bei denen im Büro wurden die Anträge diskutiert und man kam ebenfalls zu der Ansicht, dass die Soforthilfe nicht für den Lebensunterhalt des Solo-Selbstständigen geeignet ist, sondern nur für laufende Kosten, die der Betrieb produziert.
Das alleine hätte ich hier jetzt nicht nachgereicht, aber mittlerweile kann man Artikel dazu auch in der Presse finden.
Keine Sofort-Hilfe für Solo-Selbstständige
Wer als Alleinunternehmer kein Büro hat und keine Leasingraten begleichen muss, muss Hartz IV beantragen.
Artikel von Kay Müller/SHZ
Das oben gilt jetzt zwar für Schleswig-Holstein, in überregionalen Zeitungen sind aber heute auch Beiträge dazu zu finden, dass man sich die Antragsformalitäten ganz genau anschauen sollte, um sich nicht selbst ein Bein zu stellen.
***
Für uns heißt das im Umkehrschluss, dass unsere Betriebe durch vernünftiges Wirtschaften keine Schulden und niedrige laufende Kosten haben. Auf Angestellte oder gar Auszubildende haben wir wohlweislich verzichtet, was jetzt von Vorteil ist. Ein Betrieb verursacht natürlich trotzdem durch Pflichtbeiträge, Versicherungen, Steuern gewisse Kosten, frisst aber sonst kein Brot.
Wir als Privatpersonen müssen jetzt eben von dem leben was noch reinkommt und danach gucken, wie lange wir vom Eingemachten (und eingelagerten) leben wollen/können.
Wie??? Und wovon soll man dann bitteschön leben, von Hartz IV? Ich würde mal sagen, Betriebsausgaben sind ein Mittel zur Lebensfinanzierung.
Meine sind sehr gering, da ich ein fahrendes Gewerbe habe.
Re: Corona
Verfasst: Di 31. Mär 2020, 16:30
von Oli
Tja, ich verstehe es so und unsere Steuerberatungsgesellschaft auch, die Zeitungsartikel, die mir heute aufgefallen sind, greifen das auch auf ... ich würde auf Nummer sicher gehen und beim Steuerberater/Buchhalter/Kammer/wasweissich nachfragen.
Meine Kammer hat sich heute übrigens von sich aus gemeldet. Für mich ist ja die Handelskammer zuständig. Ich verzichte auf Kommentare und stelle das einfach zur Info ein.

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Re: Corona
Verfasst: Di 31. Mär 2020, 19:37
von Zacharias
Soso, dann meld dich doch da gleich als Nutznießer an. Aber das kann man wohl nicht, was?
Re: Corona
Verfasst: Di 31. Mär 2020, 19:51
von Zacharias
Ich hab jetzt noch mal gegoogelt und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich das Geld behalten darf. Auf der Seite
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 steht:
Wofür darf der Zuschuss genutzt werden ?
Der Zuschuss kann genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Der nach Prüfung des Antrags elektronisch übermittelte Bewilligungsbescheid, kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Er gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird.
Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Re: Corona
Verfasst: Di 31. Mär 2020, 20:39
von Oli
Knorke, gut für dich

es scheint doch sehr unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen zu geben.
Ich habe für Schleswig-Holstein gerade noch einmal nachgesehen, aber da ist alles beim alten.
Was wird gefördert?
Liquidität, um laufende Betriebsausgaben wie z. B. Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten für die nächsten 3 Monate zu überbücken.
Im Antrag wird mehrmals erwähnt, dass es sich um
betriebliche Sach- und Finanzaufwände des Unternehmens handeln muss, die finanziert werden sollen.
Jedoch machen die gerade Antragspause und danach könnten sich die Bedingungen ändern.
Antragspause bis 02.04.2020:
Verbesserung der Programm-Bedingungen und schnelleres Antragsverfahren
Wir bitten alle noch nicht tätig gewordenen Antragsteller um eine kurze Antragspause bis zum 02.04.2020. Das Land konnte in Verhandlungen mit dem Bund noch weitere Zugeständnisse beim Programm erreichen. Bis zum 02.04.2020 wird das Antragsformular entsprechend überarbeitet und eine Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht. Außerdem wird eine Online-Antragserfassung mit Upload des Antragsformulars zur Verfügung gestellt. Bereits gestellte Anträge bleiben selbstverständlich bestehen und werden bearbeitet.