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Re: Holzhütte auf landwirtschäftlichem Nutzgrund?
Verfasst: Fr 29. Jun 2012, 13:37
von luitpold
die ham auch ein raumordnungsgesetz, da könntest du ein wenig in die bredouille kommen.
ich würde auf den folientunnel losgehen, sag du züchtest seltene pilze (kräuterseitling.....), = innenzelt blickdicht, nicht ohne vorherige abstimmung begehbar wegen schadpilzeintrag...... und passt zur landwirtschaft.
wohn bauwägen und zelte eher nicht, außerdem haben bauwägen eine schlechte presse, da wird die behörde schneller aufmerksam (gemacht)
mit dem thema pergola würde ich mich auch auseinadersetzen, kann man viel damit machen.......
Re: Holzhütte auf landwirtschäftlichem Nutzgrund?
Verfasst: Fr 29. Jun 2012, 13:41
von geizhals
Am Besten auswandern

. Oder selbst in die Politik gehen, dann kann man Gesetze und Vorschriften schon umgehen!

Re: Holzhütte auf landwirtschäftlichem Nutzgrund?
Verfasst: Fr 29. Jun 2012, 13:44
von Gelöschter Benutzer 54
geizhals hat geschrieben:lt. 9.) dürfte ich einen Bauwagen (wird wie ein Wohnwagen genutzt, das für den Straßenverkehr zugelassen ist) dort abstellen.
lt. 10.) dürfte ich ein Zelt dort aufbauen. Also ein Zelt mit 4 m Durchmesser kann man wohl kaum als Gebäude bezeichnen.
Hab ich DAS jetzt richtig verstanden?

ja und nein.
du darfst sie hinstellen, aber nicht drinnen wohnen
(3).10 = soweit sie nicht Wohn- oder sonstigen Aufenthaltszwecken dienen;
Re: Holzhütte auf landwirtschäftlichem Nutzgrund?
Verfasst: Fr 29. Jun 2012, 13:48
von geizhals
Es geht ja eigentlich darum, dass unser Sohn wahrscheinlich (wenn mein Mann so weitermacht sogar sicher) in 2 Jahren auszieht und ich dann auch weg will. Der Nutzgrund gehört mir und den will ich auch nutzen.
Re: Holzhütte auf landwirtschäftlichem Nutzgrund?
Verfasst: Fr 29. Jun 2012, 13:56
von luitpold
geizhals hat geschrieben:Es geht ja eigentlich darum........
§ 5 Bauplatzbewilligung
(1) Über einen Antrag gemäß § 4 hat die Baubehörde einen schriftlichen Bescheid zu erlassen. Die Bauplatzbewilligung ist zu erteilen, wenn
1.
die erforderliche Zustimmung des Grundeigentümers vorliegt,
2.
der Erteilung nicht gesetzliche Bestimmungen oder Bestimmungen eines Flächenwidmungsplanes oder eines Bebauungsplanes entgegenstehen und
3.
die Bauplatzbewilligung mit den Grundsätzen der Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung vereinbar ist.
Dabei sind die öffentlichen Interessen der Sicherheit, der Gesundheit, des Verkehrs und der Wahrung eines ungestörten Orts- und Landschaftsbildes besonders zu beachten. Der Bauplatzbewilligung stehen auch dann Bestimmungen eines Bebauungsplanes entgegen, wenn der nach § 4 Abs. 3 Z 4 vorgelegte Plan für Zwecke der grundbücherlichen Teilung die Grundabtretungspflicht gemäß § 16 Abs. 1 nicht berücksichtigt.
Re: Holzhütte auf landwirtschäftlichem Nutzgrund?
Verfasst: Fr 29. Jun 2012, 13:58
von geizhals
DAS ist mir zu hoch - ich lass es bleiben!

Re: Holzhütte auf landwirtschäftlichem Nutzgrund?
Verfasst: Fr 29. Jun 2012, 14:10
von luitpold
geizhals hat geschrieben:Meine Meinung ist: Wer NICHTS weiß muss alles glauben. Und selbst bei REportagen wird nur das gezeigt und gesagt, was DIE Verantwortlichen,.... wollen, dass es das "einfache" Volk (95%) erfährt - selbst DA wird man BESCH*****EN!
geizhals hat geschrieben:DAS ist mir zu hoch - ich lass es bleiben!

geizhals hat geschrieben:Wir haben einen Bekannten bei der Straßenmeisterei -
nimm den am handerl und red einmal mitn zuständigen bürgermeister.
Re: Holzhütte auf landwirtschäftlichem Nutzgrund?
Verfasst: Fr 29. Jun 2012, 14:15
von ahora
wie wärs denn, wenn dein mann geht? hast du keine <beste> freundinnen, die interesse an ihm haben?
Re: Holzhütte auf landwirtschäftlichem Nutzgrund?
Verfasst: Fr 29. Jun 2012, 15:34
von Gelöschter Benutzer 54
du bist cool, ahora
das wär die eleganteste aller lösungen

Re: Holzhütte auf landwirtschäftlichem Nutzgrund?
Verfasst: Fr 29. Jun 2012, 19:08
von geizhals
ahora hat geschrieben:wie wärs denn, wenn dein mann geht? hast du keine <beste> freundinnen, die interesse an ihm haben?
ICH habe GAR KEINE Freunde - aber mein Mann hat viiiiele beste Freundinnen

!!!