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Re: demnächst neuhippie, yippie

Verfasst: Mo 11. Apr 2011, 09:29
von Spottdrossel
Theo hat geschrieben:Wahrscheinlich ein historischer Prozess: Die Mutigen und Unternehmenden sind meist ausgewandert, weil es ihnen zu blöd war, die Bürokraten und Bedenkenträger sind hiergeblieben :aeh:
Ich fürchte, Du hast Dich grade zum Bedenkenträger befördert ;)

Re: demnächst neuhippie, yippie

Verfasst: Mo 25. Apr 2011, 23:25
von Hotzenwalder
Hi. Meines Wissens sind 800 qm Grundbesitz bei Hatz4 die Obergrenze. Wäre dann die Frage, inwiefern eine WG als Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird wo dann alle Einkommen zusammnengezählt werden. Und Zahlen für irgendwelche Obergrenuen können sich schnell ändern. Ich sehe ausserdem das Problem, dass sich die Leute alle einig sein müssen und am selben Strang ziehen - wie soll das funktionieren, demokratisch abstimmen? Oder immer einen Chef für 1 Jahr wälen ?
Übrigens: Sobald das Amt weiss, dass du für deine Selbstversorgung arbeitest, bist du bestimmt nicht mehr leistungsberechtigt, aus mehrereren Gründen. Vorschlag: Einer, der einen Job hat und behalten wird kauft sich die Bruchbude. Vermietet zimmerweise an die Hartz4ler, das Amt bezahlt die Miete. Damit wird die Hütte renoviert und abbezahlt. Alles andere läüft unter der Hand, null Info an das Amt. :mrgreen:

Re: demnächst neuhippie, yippie

Verfasst: Mi 4. Mai 2011, 16:26
von fuxi
Hotzenwalder hat geschrieben:Wäre dann die Frage, inwiefern eine WG als Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird wo dann alle Einkommen zusammnengezählt werden.
Eine WG ist keine Bedarfsgemeinschaft. Nur im Haushalt lebende Kinder, Ehepartner und Partner in eheähnlichen Gemeinschaften dürfen angerechnet werden!
Eine WG ist auch keine Haushaltsgemeinschaft. Hier dürfen nur weitere im Haushalte lebende Verwandte zugefählt werden.

Wichtig, um Probleme auszuschließen (aber eh bei den meisten WGs selbstverständlich): eigenes Zimmer für jede Person, getrennte Konten, schriftlicher WG-Vertrag