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Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Verfasst: Do 3. Feb 2011, 11:22
von Benutzer 72 gelöscht
hallo!
das mit dem Wasserschutzgebieten siehst du schnell ganz anders, wenn du einen Hausbrunnen hast, und die Nachbarn auf ihrem Grund Gülle ausbringen ......
Bei uns ist auch Wasserschutzgebiet - ich darf deshalb keine Weidetiere halten (ist das nicht etwas übertrieben??)
(Übrigens muss ich meinen Grund einzäunen, sonst bin ich schuld, wenn ein Kind in den Teich fällt und ertrinkt)
liebe Grüße!
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Verfasst: Do 3. Feb 2011, 11:34
von Manfred
Ich hab nichts gegen Wasserschutzgebiete als solche.
Ich bin nur gegen die entschädigungslose, faktische Teilenteignung (durch die Wertminderung der Flächen) der Eigentümer.
Wird einen Straße durch meinen Grund gebaut, werde ich dafür entschädigt. Bei einem Wasserschutzgebiet nicht.
Wenn es der Allgemeinheit dient, wieso zahlt diese dann nicht die Differenz im Verkehrswert an den Eigentümer?
Warum muss er diese Kosten für die Allgemeinheit alleine tragen?
Wenn von deinem Grund 2 ha Bauerwartungsland für 10 Euro pro m2 plötzlich nur noch 2 ha Ackerland mit Bewirtschaftungsauflagen für evtl. 1 Euro pro m2 sind, würdest du dich nicht ärgern?
So trägt einer 180.000 Euro Verlust. Umgelegt auf die 5.000 Einwohner der Gemeinde wären es nur 36 Euro pro Nase gewesen, für den von allen geforderten Wasserschutz.
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Verfasst: Do 3. Feb 2011, 11:45
von Benutzer 72 gelöscht
hallo!
@Manfred: das ist wirklich rechtens (gesetzeskonform) ??
kann doch nicht sein ....
liebe Grüße!
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Verfasst: Do 3. Feb 2011, 12:21
von Manfred
Ich kann das juristisch nicht beurteilen. Wäre ich zur der Zeit Eigentümer gewesen und hätte das Geld für eine Klage gehabt, hätte ich evtl. versucht, was einzuklagen.
Da Bauerwartungsland hier nicht explizit ausgewiesen wird, sondern sich nur aus der bisherigen Siedlungsentwicklung ableiten lässt, ist das eine schwierige Frage. Und für meine Eltern praktisch ohne Barvermögen wäre es ein extremes finanzielles Risiko gewesen, sich mit einer Klage zu versuchen. Am Ende hätten sie evtl. doch verloren und die Fläche verkaufen müssen, um die Kosten für die Klage durch die Instanzen zu decken. Die Gemeinde hat ja praktisch unbegrenzte Mittel für eine Klage und kann leicht Gutachter und gute Anwälte heranziehen.
Ist schon Jahre her. Ich war noch viel zu jung um mich einzumischen und inzwischen ist das Thema abgehakt.
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Verfasst: Do 3. Feb 2011, 13:19
von emil17
Um derartige Dinge herauszufinden, muss man sich halt in das ZGB (in D wohl das Bürgerliche Gesetzbuch, in A weiss ich es nicht) bemühen und dort nachlesen, welche Rechte ein Grundeigentümer hat und welche nicht, und wo diese nicht vom Grundbesitzer zu beanspruchenden Hoheiten liegen. In der Regel hat man nicht die Hoheit über Jagd und Fischerei und nicht über Wasservorkommen, die grösser sind als was man selbst braucht.
Dann haben die Behörden das Recht, in Plänen Nutzungsauflagen zu machen (Bauzonen, Naturschutzgebiete usw.). Im Wald, dessen Erhalt und Bewirtschaftung im Gemeininteresse liegt, muss der Besitzer den Förster begrüssen, wenn er Bäume fällen will. Wohnst Du auf einer Nordseeinsel, musst Du Deichgebühren bezahlen und hast nicht die Wahl, deinen Grund zeitweise überschwemmen zu lassen. In diesen Dingen besteht Rechtssicherheit - die Pläne kann man vor dem Landerwerb einsehen und wenn die Zonenpläne oder die Reglemente dazu geändert werden, hat man Einspracherecht und muss als Besitzer angehört werden.
Generell gilt aber, dass die Eigentumsrechte eingeschränkt sind, wenn höher bewertete Interessen im Spiel sind, weil man sonst gar nichts parzellenübergreifendes mehr machen könnte.
Das ist alles logisch.
Folglich macht weder die Autobahn noch die Hochspannungsleitung einen Bogen um den Gemüsegarten.
Des weiteren gibt es noch Notweg- und Notbrunnenrechte, d.h. man muss dem Nachbarn Wasser und einen Zugang zu seinem Grund gewähren, wenn dieser die Situation nicht selbst verschuldet hat (also Parzelle aufteilen, vordere verkaufen und sich so selbst vom Zuweg abschneiden und dann über Nachbars Parzelle wollen gilt nicht). Ebenso muss man den Nachbarn auf seinen Grund lassen, wenn dieser z.B. entlaufene Tiere wieder einfangen will.
Schwierig wird es bei Anlagen oder Veranstaltungen mit grossem, aber nicht öffentlichem Interesse - muss ich meine Wiese für einen Golfplatz hergeben, wenn alle Nachbarn mitmachen? Muss ich dulden, dass im Winter eine Schipiste oder Loipe über meine Weide geht? Darf ich meinen Grund abzäunen, wenn er an eine Freizeitanlage grenzt und das Gras vor der Heuernte dauernd ruiniert wird? Darf ich meinen Wald abzäunen, wenn da immer Müll abgeladen wird, und wer bezahlt den Zaun, weil ja die Gemeinde zur Durchsetzung der Flurordnung verpflichtet ist?
De iure müssen die Behörden grundstückübergreifende Anlagen so planen, dass möglichst wenig Kollateralschäden enststehen und alle gleich benachteiligt werden, de facto wurde noch selten eine Hochspannungsleitung über einen Bonzenhügel gezogen, und Müllverbrennungsanlagen pflegen ebenfalls solche Gebiete grossräumig zu meiden, auch wenn das Verwaltungsgericht beschlossen hat, dass die Emissionen zumutbar sind und keine Beeinträchtigung der Lebensqualität darstellen.
Die Idee, sich eine Aktie der Firmen zu kaufen, die das tägliche Leben beeinflussen, ist gar nicht so schlecht, weil man dann als Mitinhaber auch wenigstens an der Aktionärs-GV gehört werden muss.
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 16:11
von Joss_Fritz
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Verfasst: Do 3. Mär 2011, 18:16
von DerElch
tjaaa die natur wuerde einiges selber regeln...dazu gabs mal nen kreislauf ....den kaputt zu machen war leicht...ihn wieder herzustellen-sehr schwer.(auch durch intoleranz und unaufgeklärten,falschen gedankengänge anderer)
Und klar ists ein unterschied ob man nen elch vorm auto hat oder ein reh...schon ne kuh zieht man da vor-da kuerzere beine
Ein wunder das es in schweden noch menschen gibt die auto fahren

liegt wohl daran das man hier um einiges angepasster fährt.(auch damit lässt es sich nicht immer vermeiden..aber dennoch sehr oft.)Auch wenn da 90 steht,kann man- muss man aber nicht 90 fahren wenns dämmert....april mai ists auch klar...elche queren öfters weil die jährigen kälber verstossen werden und die halbstarken,etwas irritiert durch die gegend latschen.(da ist auch die chance am grössten das man im wald auf nen elch trifft der anschluss sucht

schon vorgekommen wenn auch selten)
Lieber mal 15 min länger unterwegs...dafuer heile ankommen..
Aber zurueck zum thema.... ohne natuerliche "Feinde"bleibt wohl nur die jagd...hat doch aber nix mit frueher zu tun...von wegen andere art von fallenstellen,fallgruben.Damals war jagen dazu da den speisezettel zu ergänzen,kleidung ect herzustelle.
Heute gilt sie der dezimierung von schäden,die wir nicht hätten-wäre der grund der jagd nicht irgendwann in ausrottung und hobby/sport ausgeartet.
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 13:22
von Manfred
Das mit der Winzerin war m.W. ein Altfall. Die hat den Jägern das Jagen auf ihrem Grund und Boden verleitet (rechtlich verbieten ging nicht), dann aber aus der Jagdkasse Geld für den Schaden kassiert, als solcher auf ihren Flächen eingetreten ist.
Inzwischen hat sich ja die Rechtsgrundlage geändert. Es gibt jetzt klare Regeln für das Jagdverbot aus ethischen Gründen.
Wer auf seinen Flächen nicht jagen lässt, der hat auch keinen Anspruch mehr auf Wildschadenersatz.
Umgekehrt muss er sich aber weiter anteilig an den Schäden auf den umliegenden Flächen beteiligen.
Beispiel:
Das Genossenschaftsrevier hat 500 ha.
Davon sind 50 ha dein Eigentum auf dem du aus ethischen Gründen die Jagd untersagst.
Auf deiner Fläche gibt es 1000 Euro Wildschaden -> Für diese Flächen besteht kein Anspruch auf Geld aus der Jagdkasse. Wenn du die Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet hast, wird der Landwirt natürlich von dir Schadenersatz haben wollen. Oder es wurde von vorneherein im landwirtschaftlichen Pachtvertrag geklärt, dass der Landwirt auf die Erstattung von Schäden verzichtet. Das wird den Pachtzins natürlich deutlich drücken oder die Verpachtung unmöglich machen, je nach den wirklich zu erwartenden Schäden.
Kommt es umgekehrt auf den restlichen Flächen der Jagdgenossenschaft zu z.B. 2000 Euro Schaden, dann musst du dich daran gemäß deinem Flächenanteil beteiligen. Also 50 ha / 500 ha * 2000 Euro = 200 Euro, die du zwecks Schadensregulierung in die Jagdkasse einzahlen musst.
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 13:47
von spellon
Man sollte endlich diese überkommenen Entschädigungsregeln abschaffen.
Landbesitzer sollten sich gegen Wildschäden versichern können, wie gegen Unwetterschäden.
Die heutige Schadensersatzpflicht geht davon aus, dass Jagdpächter für "ihre" Tiere verantwortlich seien.
Doch diese gehören weder den Jägern noch den Eigentümern des Lands, auf dem sie sich gerade aufhalten.
Genau dieses Eigentumsdenken ist die Ursache des Übels.
Bei Zucht- und Haustieren ist es logisch, dass der Halter für deren Schäden haftet. Doch Wildtiere gehören nur der Natur.
Deshalb ist es auch unsinnig wenn Eigentümer von jagdfreien Grundstücken für Wildtiere haften sollen , die sich in ihrem Umkreis aufhalten.
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 14:25
von Manfred
Nein. Der Schadenersatz obliegt nicht dem Jagdpächter, sondern der Jagdgenossenschaft als Vertretung der Grundeigentümer.
Und die sind nicht deshalb ersatzpflichtig, weil ihren die Wildtiere gehören (die sind rechtlich herrenlos), sondern weil sie für die ordnungsgemäße Jagdausübung verantwortlich sind. Und ein Ziel der Jagdausübung ist und bleibt nun mal die Vermeidung von Wildschäden.
Also liegt es im Interesse der Jagdgenossenschaft, die Wildschäden mögl. gering zu halten. Und ein effektives Mittel dazu ist es, den Jagdpächter durch finanzielle Beteiligung am Schaden zur einten entsprechenden Jagdverhalten zu animieren.
Da es aber mehr und mehr Reviere gibt, wo die Anwärter für die Jagdpacht nicht mehr bereit sind, das zunehmend unkalkulierbare finanzielle Risiko auf sich zu nehmen, ändern sich die Verträge. Oft wird die Beteiligung des Jägers gedeckelt oder man teilt sich die Schäden anteilig auf.
Eine Versicherung würde wenig Sinn machen. Das ist wie beim Hochwasser. Keine Versicherung würde einen Vertrag mit hohem Schadensrisiko unterschreiben (außer ihre Gewinn wäre noch höher).
Es geht bei der Wildschadensregulierung ja nicht darum, dass sich die eine oder andere Seit dumm und dusslig verdient. Es ist schlicht ein Mittel zum Zweck, damit die Wildbestände auf ein vernünftiges Maß reguliert werden.
Natürlich gibt es alternativen zu den Jagdgenossenschaften. In vielen Ländern kann man z.B. Jagdlizenzen kaufen und darf dann lands- oder zumindest regionweit jagen.
Aber in solchen Ländern werden dann Problemarten wie z.B. das Wildschwein idR durch die Landwirte selbst als Ungeziefer bekämpft. In Australien und den USA z.B. gibt es inzwischen sogar Spezialfirmen, die mit Wärmewildtechnik oder von Hubschrauben aus mit automatischen Waffen oder mit Fallen im Auftrag der Bauern die Wildschweinbestände reduzieren.
Ob das wirklich irgendein Vorteil gegenüber unserer Revierjagd ist?
http://www.youtube.com/watch?v=89UliEiQQyU
http://www.youtube.com/watch?v=zpjfJ138vII
http://www.youtube.com/watch?v=zQxmyTfbV1o
http://www.youtube.com/watch?v=v7JATeB8Ug0