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Re: Sumpf und Herkulesstaude - Finger weg oder Abhilfe mögli
Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 12:34
von WernervonCroy
Flurnummer hast du? Diese Nummer muss dir die Gemeinde geben können(was ist das bitteschön für eine Gemeinde????) und mit der kannst du zum Grundbuchamt gehen und um Auskunft bitten(kostet halt) wer da eingetragen ist, Kaufabsicht bekunden und schon darf man das, alternativ kann ein Notar anfragen.
Re: Sumpf und Herkulesstaude - Finger weg oder Abhilfe mögli
Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 12:42
von Minze
Das Grundbuchamt erteilt keine Auskunft, die erhältst Du beim Katasteramt, dort erhält man Auskunft über den Besitzer eines Grundstücks, ging bei mir sogar online.
Re: Sumpf und Herkulesstaude - Finger weg oder Abhilfe mögli
Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 13:26
von Gelöschter Benutzer 54
in Ö hast du ein recht darauf, deine anrainer zu kennen. im bauverfahren und in allen nachbarschaftsangelegenheiten (baum oder äste bruchgefährdet zB) muss man sie auch kennen, wie soll man sonst auch kommunizieren.
in Ö heisst das blatt mit allen daten dazu 'anrainerverzeichnis', das kann man von der baubehörde (hier der bürgermeister) anfordern. in D gibts sicher auch sowas, heisst vielleicht nur anders. ist ja alles EU-recht, das sollte sich eigentlich nicht unterscheiden.