Mist..habe jetzt meine Antwort geschossen :( Noch mal:
Ich besitze einen Dauerbrand-Kaminofen von H+S seit über drei jahren. Wirkungsgrad war glaube 84% - so ne "alte Kiste" hat einen deutlich niedrigeren Wirkungsgrad (= hohe Abgastemperatur), es sei denn, man klaut die Wärme durch lange Abgasrohre oder sogar Wassererwärmung. Ist bei meinem nicht möglich, da die Temperatur dann nicht mehr ausreicht, und es zu versottung im Schornstein kommen kann (so mein Schorni, als ich ihn drauf angesprochen habe).
Noch ein Nachtrag zu eben:
"
Jeder Ofen und Küchenherd ( Ausnahme Grundöfen und offene Kamine)für Festbrennstoffe, das sind Holz und Kohle, der ab dem 22. März 2010 in Deutschland erstmalig neu an einem Schornstein/ Kamin angeschlossen wird, in Betrieb genommen wird,
muss die Emissionsgrenzwerte wie sie in der BImSchV. festgelegt sind erfüllen. Dabei ist es völlig egal, wie alt der Ofen oder Küchenherd ist. Egal wo Ihnen ein neuer, gebrauchter bzw. antiker Ofen oder Küchenherd angeboten wird, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser Ofen oder Küchenherd die Emissionsgrenzwerte erfüllt.
Sie als Betreiber müssen gegenüber dem Schornsteinfeger/ Kaminkehrer den Nachweis erbringen, bzw. der gewerbliche Verkäufer gegenüber Ihnen als Käufer. Das gilt natürlich für alle neuen Öfen und Küchenherde. Vorsicht. Es werden immer noch z.B. im Internet Öfen und Küchenherde für Festbrennstoffe angeboten, die nicht diese Norm der BImSchV. erfüllen, Vorsicht auch vor Angeboten im Ausland, von Anbietern im Internet, die Ihren Firmensitz im Ausland haben, aber z.B. über ebay Deutschland anbieten.
Es gibt eine Ausnahme für Einzelraumfeuerungsanlagen die unter § 26 Abs. 3 Ziffer 1- 5 fallen,
wenn diese Öfen und antiken Öfen und Küchenherde, die vor 1950 hergestellt wurden. Wenn diese vor dem 22. März2010 installiert, in Betrieb genommen wurden, und diese Öfen oder Küchenherde zum restaurieren bzw. reparieren von Schornstein entfernt werden müssen, dann dürfen sie nach der Restaurierung bzw. Reparatur wieder an den gleichen Schornstein angeschlossen werden. Jedoch nicht in einem anderen Gebäude an einem anderen Schornstein. Das wäre dann wider eine Neuinbetriebnahme/ Neuanschluss." ( Quelle:
http://www.traumofen.de/bimschv/d_fragen.php )
D.h. auch wenn man einen supertollen, uralten Ofen als Schnäppchen bekommt - der Betrieb ist verboten. Und das seit fast fünf Jahren. Der alte aus dem Startpost müsste geflickt und weiter eingesetzt werden, wenn kein Geld für einen aktuellen da ist, welcher den Normen und Gesetzen entspricht
Gruß
Paul