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Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion

Verfasst: So 17. Feb 2019, 22:40
von emil17
Die Wildform des Weizens stammt nicht aus Kasachstan - was man also dort findet, ist Kulturweizen.
Daran ändert es auch nichts, dass es für die Eingeborenen absurd ist, so etwas wie eine Pflanzensorte besitzen können zu wollen.

Das von Oelkanne zitierte Sortenschutzgesetz gilt nur in Deutschland.
Die Genetik der Wildpflanzen gehört niemanden, weder irgend einer Firma noch irgend welchen Eingeborenen.
... und aus genau diesem Grund kann man nicht die Pflanzen, sondern nur die Verfahren schützen, mit denen man solche Pflanzen züchtet. Wer die Verwendung von Sorten für die Weiterzüchtung verbietet, verbietet das, was er selber vorher getan hat.
Das ist nicht schwer zu verstehen.

Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion

Verfasst: So 17. Feb 2019, 22:46
von Benutzer 72 gelöscht
Was sagst du zu dieser Seite??

Wie ich das verstehe, gibt es "Wildformen" und "alte Sorten", aber keine "Wildsorten" vom Weizen.
Und außerdem wird da davon geredet, dass die Züchter sich in Genbanken bedienen, nicht in der Steppe.

Apropos: Wo wächst heute noch echter Wildweizen?? :hmm:
In alten Sorten oder Wildformen schlummern Eigenschaften, mit denen moderne Sorten verbessert werden können. [....]
Die Forscher kreuzten zwei moderne Weizensorten mit einer Wildweizenart.
(aus obigem link)

Rohana hat doch gemeint, emil soll nach Kasachstan gehen und wenn er dort eine anerkennungsfähige ..
Moment, ich zitiere lieber richtig:
Rohana hat geschrieben:Äh? Wenn du eine anerkennungsfähige Sorte entdeckst oder neu züchtest, bist du nunmal der Sortenschutzinhaber sofern du Sortenschutz beantragst.
(Farbigmachung durch mich)
Oelkanne hat geschrieben:Wie offt sollen wir uns denn noch wieder holen?
bitte nicht, einmal euch holen reicht .....
nicht wieder und wieder holen ;)

:daumen: Das Wort "anerkennungsfähig" scheint echt kein "normales" deutsches Wort zu sein, sondern ein Fachbegriff für was auch immer - ich hab es gefunden im Zusammenhang mit Praktika - mein Fehler, ich hab es wie ein normales Wort behandelt und darunter soetwas wie "wünschenswert" verstanden.

Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion

Verfasst: So 17. Feb 2019, 22:47
von Rohana
emil17 hat geschrieben: Das von Oelkanne zitierte Sortenschutzgesetz gilt nur in Deutschland.
"Für den Sortenschutz besteht ein von der UPOV verwaltetes internationales System im Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, dem derzeit 71 Staaten und die Europäische Union angehören." Wikipedia.

Was ist so schwer zu verstehen an "anerkennungsfähig"? "Zur Anerkennung nach Sortenschutzgesetz fähige Sorte" ist nicht grade unkomplizierter, aber wenn es nötig ist, bitte.

Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion

Verfasst: So 17. Feb 2019, 22:52
von emil17
Rohana hat geschrieben:Äh? Wenn du eine anerkennungsfähige Sorte entdeckst oder neu züchtest, bist du nunmal der Sortenschutzinhaber sofern du Sortenschutz beantragst.
Deshalb habe ich ja den Reisartikel zitiert. Dort wurde auch versucht, etwas patentieren zu lassen, was offenbar auf dem Mist von anderen gewachsen ist.
Wer so etwas tut, leistet keinen Beitrag zur Ernährungssicherheit, sondern will bloss ohne eigene Leistung Geld verdienen.

Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion

Verfasst: So 17. Feb 2019, 23:08
von emil17
Rohana hat geschrieben: "Für den Sortenschutz besteht ein von der UPOV verwaltetes internationales System im Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, dem derzeit 71 Staaten und die Europäische Union angehören."
Das bedeutet nur, dass die Sortenschutzgesetze dieser anderen Länder den gleichen Schutz bieten. Diese internationalen Verpflichtungen bedeuten immer eine freiwillige Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, ihre Gesetze anzupassen. Es bedeutet nicht, dass man die gesetzgeberische Gewalt an Dritte abgibt. Es bedeutet folglich auch nicht, dass du das von Oelkanne zitierte Sortenschutzgesetz im Ausland anwenden kannst. Willst du im Ausland klagen, musst du das dort passende Gesetz heraussuchen (das wenn es sich um einen Übereinkommens-Mitgleidstaat handelt, dir die gleichen Rechte schützt, wie das im Inland der Fall wäre) und das dann nach nationalem Recht durchzusetzen versuchen. Das geht in Polen auf polnisch und in Frankreich auf französisch.
Als Einzeltäter bist du damit schon hoffnungslos überfordert, denn sein Recht durchsetzen muss man selber. Die Konzerne unterhalten deshalb in jedem Land umfangreiche Rechtsabteilungen.
Verwechsle bitte nicht den kommerziellen Nachbau geschützter Sorten mit der Weiterzüchtung auf Basis von geschützten Sorten und diesen nicht mit der Patentierung von Sorten.
Zudem ist der Anbau von Nutzpflanzen nicht frei, wie behauptet wurde - es dürfen nur zugelassene Sorten kommerziell angebaut werden. Damit sind die meisten alten Landsorten schon raus, weil niemand die Zulassung beantragt und die dafür erforderlichen Kriterien (Sortenreinheit, Krankheitsresistsenz) in der von den Behörden verlangten Weise nachgewiesen hat.

Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion

Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 07:46
von Rohana
emil17 hat geschrieben: Zudem ist der Anbau von Nutzpflanzen nicht frei, wie behauptet wurde - es dürfen nur zugelassene Sorten kommerziell angebaut werden. Damit sind die meisten alten Landsorten schon raus, weil niemand die Zulassung beantragt und die dafür erforderlichen Kriterien (Sortenreinheit, Krankheitsresistsenz) in der von den Behörden verlangten Weise nachgewiesen hat.
Steht genau wo? Ich wüsste jedenfalls nichts dass man irgendwo nachweisen muss welche Sorte man anbaut. Wenn ich etwas allerdings als *Saatgut* anbauen und vertreiben will, ist das wieder was anderes...

Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion

Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 11:24
von Benutzer 72 gelöscht
@Rohana: wie interpretierst du folgenden Text?
Welche Sorten landwirtschaftlicher Arten sind für den Anbau in Österreich zugelassen?

In Österreich sind alle Sorten landwirtschaftlicher Arten, die in der Österreichischen Sortenliste (siehe https://www.baes.gv.at/zulassung/pflanz ... rtenliste/) aufgeführt sind, für den Anbau zugelassen. Für diese Sorten liegen zudem umfangreiche mehrjährige heimische Ergebnisse österreichischer Prüfstandorte vor (siehe Österreichische Beschreibende Sortenliste https://bsl.baes.gv.at/), die eine nachhaltige umweltschonende Produktion ermöglichen. Der Anbau anderer im EU-Sortenkatalog gelisteten Sorten dieser Arten wäre in Österreich grundsätzlich möglich. Man muss aber darauf hinweisen, dass dabei auf Grund fehlender offizieller Resultate heimischer Versuche ein deutlich höheres Anbaurisiko für die Landwirte besteht.
(Quelle: BAES FAQ)

Liest sich für mich schon so, als ob nur Sorten, die gelistet sind angebaut werden dürfen.
Mal ganz abgesehen davon, dass es schwierig ist, etwas anzubaun, wo man das Saatgut legal gar nicht erwerben kann, auf jeden Fall mal nicht getauscht - ist schenken erlaubt? Das ist doch auch "in den Verkehr bringen"?

Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion

Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 12:16
von Rohana
Wir sind in Deutschland :kein: wie gesagt, mir ist nicht bekannt dass jemand überprüfen würde welche Sorten angebaut werden, und wenn du da im FAQ weiter schaust sind auch andere Sorten als die in Ö zugelassenen möglich. Und noch weiter unten findest du die Bedingungen für Erhaltungssorten im FAQ und einen Link https://www.ages.at/themen/landwirtscha ... chtsorten/
Wir reden hier so oder so vom landwirtschaftlichen Bereich. Trifft also auf die wenigsten Nutzer hier zu.

Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 13:01
von Benutzer 2354 gelöscht
Bei den Zierpflanzengärtnern gibt es Kontrollen von den Firmen die Lizenssorten haben. Dort wird geschaut ob die Menge mit den gezahlten Lizensgebühren übereinstimmen.

Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 13:48
von woidler
Das Saatgutrecht regelt nur, was unter welchen Umständen als Saatgut in den Verkehr gebracht werden darf.
Wenn ich irgendetwas aussäe , bringe ich nicht in Verkehr.

Daneben kann aber ein Saatguthersteller in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen, daß aus verkauftem
Saatgut gewonnenen Pflanzen nicht in der Folgezeit als Saatgut genutzt werden dürfen . Mit dem Kauf akzeptiert der Käufer
diese AGB und geht eine privatrechtliche Verpflichtung ein. Eine flächendeckende Überwachung würde allerdings voraussetzen, daß der
Handel nur an identifizierte Endverbraucher/Landwirte abgeben darf und deren Daten an den Hersteller gemeldet werden müssen.


woidler