Rohana hat geschrieben:Ich weiss ja gar nicht was da passiert ist (du im übrigen auch nicht), ausser dass irgendwer die Geruchsbelästigung als "zuviel" empfindet und das übliche Genörgel über Gülledüngung und Grundwassergefährdung, was ohne jegliche Konkretisierung da steht.
Die Bauern sollen von Anfang 2015 bis Mitte November 2018 in der Gemeinde Murfeld die Luft durch ausgehende Emissionen so verunreinigt haben, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung von Menschen möglich gewesen wäre. Zusätzlich sollen die Beschuldigten gegen das Wasserrechtsgesetz verstoßen haben, denn durch Überdüngung mit Schweinegülle und stickstoffhaltigem Mineraldünger soll eine Verschlechterung des Bodens mit Auswirkung auf das Grundwasser eingetreten sein
wenn das nicht konkret genug ist ... Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung, aber ohne konkreten Vorwurf tritt kein Gericht überhaupt auf eine Klage ein.
Rohana hat geschrieben:und mich würd ja interessieren in welcher Konzentration (von was?) durch Gülleausbringung die Luft so verunreinigt wäre, dass es zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit käme... total schwammige Formulierungen, was soll man da mit anfangen?
Nun, es gibt den Tatbestand der Belästigung, der an sich auch dann ausreicht, wenn es nicht zu medizinisch nachweisbaren akuten Schäden kommt.
Übermässige Auswirkungen von Tätigkeiten eines Nachbarn auf sein Grundstück muss niemand hinnehmen, das umfasst Lärm, Dreck, Gestank. Massgeblich für den Entscheid ist dann, was ein normaler Durchschnittsmensch als unzumutbar auffassen würde, der Richter hat also Ermessensspielraum.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.