Re: Wölfe
Verfasst: Di 27. Nov 2018, 17:11
ach Rati, Edermühle, nun lasst Euch nicht nerven.
Nur ungefestigte Charaktere lassen sich durch unbequeme Fakten von ihrem Weltbild abbringen.
Darüber haben sich schon die antiken Philosophen beklagt.
Es ändern sich die Zeiten, aber nicht die Menschen.
Um das zu vermeiden, muss man sich zum Anwalt der Gegenseite machen. Die Meinungsverschiedenheiten kommen bei sonst vernünftigen Menschen oft bloss daher, dass man nicht vom Gleichen redet, aber das nicht merkt, weil man zwar die gleichen diskussionkritischen Begriffe, aber diese nicht im Sinne des Diskussionsgegners verwendet.
Hier der Nutztierhalter, der sein Gut vor Verderb schützen will, wie das schon seit jeher üblich und richtig war.
Dort der naturfern lebende Stadtmensch mit einem idealistisch-verklärenden Weltbild, in welchem wie beim Paradies der Zeugen Jehovas alle Lebewesen immerfort friedlich nebeneinander leben.
Im Schweizer Zivilgesetzbuch (entspricht dem deutschen BGB) gibt es den Begriff des Notstandes: "Beim rechtfertigenden Notstand begeht der Abwehrende eine strafbare Tat zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, mit dem Ziel, ein hochwertiges eigenes oder fremdes Rechtsgut zu retten. "(Wiki)
Nun wird derjenige, für den sowohl Raubwild wie auch Nutztiere keine alltägliche Bedeutung haben, leicht anderer Meinung sein darüber, welches Rechtsgut im Notstandsfall höherwertig sei, als derjenige, der selber Nutztiere hält.
Das kann von "Hab dich nicht so, bist ja versichert" bis zur Behauptung gehen, der Nutztierhalter nehme dem Wild mit seiner Tierhaltung Lebensraum weg.
Nur ungefestigte Charaktere lassen sich durch unbequeme Fakten von ihrem Weltbild abbringen.
Darüber haben sich schon die antiken Philosophen beklagt.
Es ändern sich die Zeiten, aber nicht die Menschen.
Um das zu vermeiden, muss man sich zum Anwalt der Gegenseite machen. Die Meinungsverschiedenheiten kommen bei sonst vernünftigen Menschen oft bloss daher, dass man nicht vom Gleichen redet, aber das nicht merkt, weil man zwar die gleichen diskussionkritischen Begriffe, aber diese nicht im Sinne des Diskussionsgegners verwendet.
Im Falle "des Wolfes" scheint es mir so zu sein, dass der Gegensatz zweier Auffassungen von der selben Sache schwer zu vereinbaren sind:Denn die menschliche Natur bringt es mit sich, daß wenn beim gemeinsamen Denken, d.h. Mitteilen von Meinungen A erfahrt, daß B’s Gedanken uber denselben Gegenstand von seinen eigenen abweichen, er nicht zuerst sein eignes Denken revidiert, um den Fehler zu finden, sondern diesen im fremden Denken voraussetzt: d.h. der Mensch ist von Natur rechthaberisch (A.Schopenhauer, in "Die Kust, recht zu behalten")
Hier der Nutztierhalter, der sein Gut vor Verderb schützen will, wie das schon seit jeher üblich und richtig war.
Dort der naturfern lebende Stadtmensch mit einem idealistisch-verklärenden Weltbild, in welchem wie beim Paradies der Zeugen Jehovas alle Lebewesen immerfort friedlich nebeneinander leben.
Im Schweizer Zivilgesetzbuch (entspricht dem deutschen BGB) gibt es den Begriff des Notstandes: "Beim rechtfertigenden Notstand begeht der Abwehrende eine strafbare Tat zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, mit dem Ziel, ein hochwertiges eigenes oder fremdes Rechtsgut zu retten. "(Wiki)
Nun wird derjenige, für den sowohl Raubwild wie auch Nutztiere keine alltägliche Bedeutung haben, leicht anderer Meinung sein darüber, welches Rechtsgut im Notstandsfall höherwertig sei, als derjenige, der selber Nutztiere hält.
Das kann von "Hab dich nicht so, bist ja versichert" bis zur Behauptung gehen, der Nutztierhalter nehme dem Wild mit seiner Tierhaltung Lebensraum weg.