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Re: Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

Verfasst: Mi 26. Jun 2013, 18:37
von Melusine
Wie ich schon schrieb....er betreibt ja Cyberstalking und versucht mich einzuschüchtern und zu isolieren.Ein Wunder,das er mich bei Euch noch nicht gefunden hat!
Durch solche Halbwahrheiten wie mit den "Wendehäusern" schafft er es tatsächlich mich einzuschüchtern.
Schließlich bin ich Krankenschwester,und kein Immobilienspezialist.
Ich halte es mit der Redewendung:"Einen Esel,den ich nicht füttern kann,kann ich auch nicht reiten!"

Re: Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

Verfasst: Do 27. Jun 2013, 20:53
von emil17
Melusine hat geschrieben:Ich halte es mit der Redewendung:"Einen Esel, den ich nicht füttern kann,kann ich auch nicht reiten!"
ich habe fast den Eindrcuk, dass er sich schon füttern lassen will, sogar sehr.
Lass dich nicht einschüchtern!
Eigentümer ist, wer im Grundbuch als solcher eingetragen ist. Wer nicht oder nicht mehr eingetragen ist, ist nicht Eigentümer.
Was in solchen öffentlichen Registern steht, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als wahr und erwiesen. Da diese Register öffentlich sind, kann sich keiner darauf berufen, das nicht zu wissen. Beweisen muss der, der das Gegenteil behauptet. Wer anderen Personen gegenüber irgendwelche Rechte geltend machen will (A muss mir den Schornstein flicken) muss diese ebenso beweisen.
Schick ihm doch das berühmte Zitat des Götz von Berlichingen.