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Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

Verfasst: Fr 15. Okt 2010, 08:19
von Knecht
Hallo,

@alle,ich danke Euch für Eure Mühe,Euer Fachwissen und die guten Wünsche :grin: .Sehe jetzt etwas klarer und Ihr habt mir sehr geholfen .
Die letzten Tage habe ich auf den Ämtern verbracht und werde die Sache jetzt folgendermaßen angehen .Reisegewerbe und Marktstand.Ware bekomme ich von einem Biohof/Gärtner ,wenn ich mich da etabliert habe,geht es im Frühjahr weiter mit eigenem Anbau.
Vorerst ohne Gebäude und wenn alles läuft " brauche"ich Gebäude :grin: .Hat mir ein netter Herr auf dem Amt geraten,zufällig derjenige welcher das dann auch bewilligen muß :smile: .
Konnte dank Eurer Hilfe etliche Fragen richtig ( in meinem Sinne ) beantworten,was wohl ausschlaggebend war und freue mich daß ich hier gefragt hatte.Vielen,lieben Dank nochmals .

Liebe Grüße,Knecht

Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

Verfasst: Fr 15. Okt 2010, 09:24
von Manfred
Hallo Knecht,

herzlichen Glückwunsch. Auch dazu, dass du auf dem Amt einen guten Ansprechpartner gefunden hast.
Das scheint mir ein sehr guter Weg zu sein. Wenn du schon ein laufendes Geschäft mit Umsatz und Gemüseanbau hast, ist die ganze Sache viel glaubwürdiger und leicht abzusegenen. Sonst könnte ja jeder kommen, irgendeinen Salmon erzählen und sich so sein Gartenhaus mitten in der Landschaft erschleichen, 2 Salatköpfe im Jahr verkaufen und dann sagen: Ich versuch es ja, es klappt halt nicht. :)
Klar wünscht sich jeder eine Alleinlage, aber bei 80 Mio Leuten auf den paar Quadratmetern wäre D dann halt bald eine einzige Streusiedlung von der Küste bis zu den Bergen.
Die aktuellen Vorgaben finde ich etwas zu scharf, aber besser so, als totaler Wildwuchs.

Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 14:59
von sunshine
Hallo Knecht,

du schreibst:
Knecht hat geschrieben:
"Konnte dank Eurer Hilfe etliche Fragen richtig ( in meinem Sinne ) beantworten,was wohl ausschlaggebend war."
Kannst du die wichtigsten dieser Fragen mal hier einstellen und auch die "passenden" antworten? Nur mal exemplarisch, so das man sieht worum es genau geht.

Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 19:59
von woidler
hallo sunshine,

ich befürchte, daß Du von "Knecht" keine Antwort mehr bekommst . In der Mitgliederliste ist er für das Beitrittsjahr 2010 nicht mehr verzeichnet.
Unter seinem Namen gibts auch keine weiteren Angaben.

Wenn Du ne konkrete Frage zu dem Thema hast, kannst Du gerne den Faden hier wieder aufnehmen.
Im Baurecht ist es immer sinnvoll, wenn Du das jeweilige Bundesland nennst.

woidler

Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

Verfasst: Fr 1. Sep 2017, 08:50
von emil17
ich kann was zur rechtlichen Situation in der Schweiz sagen, falls Interesse besteht, da ich Besitzer solcher Liegenschaften bin und diesbezüglich schon Kontakt mit den Behörden hatte.