Re: Neues Schuldenhoch in der deutschen Landwirtschaft
Verfasst: So 2. Dez 2012, 10:39
Passt gut zu diesem Thema: Die EU-Misswirtschaft treibt mal wieder Blüten.
Die EU wird wegen Geldmangel die landwirtschaftlichen Ausgleichszahlungen 2012 erst Ende März 2013 an die Mitgliedsländer überweisen.
Einzelnen Ländern (z.B. Österreich) wird und Vorwänden (Unregelmäßigkeiten bei der Antagstellung einzelner Betriebe) die Auszahlung erst mal komplett verweigert.
Normalerweise sind die Gelder im November oder Dezember auf den Konten der Landwirte eingegangen.
Jetzt mehren sich die Anfrufe von Banken bei den Landwirtschaftsämtern und -Ministerien, wo denn die dringend erwartete Kohle bleibt.
Die Bundesrepublik Deutschland zwischenfinanziert die Auszahlung in Deutschland, so dass die Gelder je nach Bundesland am 27. oder 28.12.2012 bei den Landwirten eingehen sollen.
Eine verspätete Auszahlung hätte nicht nur erhebliche Zinskosten für viele Betriebe, sondern auch Verwerfungen bei den Unternehmensgewinnen (je nach Wirtschafsjahr, viele Betriebe buchen trotz der möglichen Sonderregelungen nach Kalenderjahr) zur Folge. Aus einen normalen Jahr würde ein Verlustjahr und wenn dann im nächsten Jahr evtl. 2 x die Ausgleichszahlungen ausbezahlt würden, entstünden hohe Gewinne mit entsprechender Steuerlast.
Die EU wird wegen Geldmangel die landwirtschaftlichen Ausgleichszahlungen 2012 erst Ende März 2013 an die Mitgliedsländer überweisen.
Einzelnen Ländern (z.B. Österreich) wird und Vorwänden (Unregelmäßigkeiten bei der Antagstellung einzelner Betriebe) die Auszahlung erst mal komplett verweigert.
Normalerweise sind die Gelder im November oder Dezember auf den Konten der Landwirte eingegangen.
Jetzt mehren sich die Anfrufe von Banken bei den Landwirtschaftsämtern und -Ministerien, wo denn die dringend erwartete Kohle bleibt.
Die Bundesrepublik Deutschland zwischenfinanziert die Auszahlung in Deutschland, so dass die Gelder je nach Bundesland am 27. oder 28.12.2012 bei den Landwirten eingehen sollen.
Eine verspätete Auszahlung hätte nicht nur erhebliche Zinskosten für viele Betriebe, sondern auch Verwerfungen bei den Unternehmensgewinnen (je nach Wirtschafsjahr, viele Betriebe buchen trotz der möglichen Sonderregelungen nach Kalenderjahr) zur Folge. Aus einen normalen Jahr würde ein Verlustjahr und wenn dann im nächsten Jahr evtl. 2 x die Ausgleichszahlungen ausbezahlt würden, entstünden hohe Gewinne mit entsprechender Steuerlast.