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Re: Vorschriftensammelthread Hofladen/Eierverkauf
Verfasst: Do 31. Mai 2012, 15:34
von Olaf
So liebe Freunde:
Die Dame hat mir ausdrücklich bestätigt, dass Wachteleier von den Vermarktungsvorschriften für Hühnereier ausgenommen sind und nichts gegen den Verkauf in einem Hofladen spricht....
LG
Olaf
Re: Vorschriftensammelthread Hofladen/Eierverkauf
Verfasst: Do 31. Mai 2012, 15:51
von ahora
HURRAAAAAA -

klasse
Re: Vorschriftensammelthread Hofladen/Eierverkauf
Verfasst: Do 10. Apr 2014, 09:44
von Reisende
ich hab mir jetzt mal dieses pdf angeschaut. da versteh ich was nicht, vll könnt ihr mir auf die sprünge helfen.
ich möchte also lammfleisch verkaufen, und zwar sowohl in hälften als auch zerlegt und/oder gewurstet. also alles dabei von urprodukt bis 2. verarbeitungsstufe.
nun steht da:
gewerbeanmeldung erforderlich, wenn produkte aus der 2. vs. mehr als 10% des gesamtumsatzes ausmachen.
mehr als 10% werd ich da wohl erreichen.
steuerlich soll jedoch eine grenze von 51.500,- gelten.
werd ich ganz sicher nicht erreichen lol.
wenn ich jetzt mehr als 10% des umsatzes, aber weniger als die fuffzigtausend mit solchen produkten einnehme, dann muss ich ein gewerbe anmelden, aber nix versteuern? aber wsl trotzdem eine umsatzsteuererklärung dafür machen, und da wieder unter die kleinunternehmerregelung fallen (grenze 17.500,- - wo ist da jetzt der unteschied zu den 50k???) ? oder wie oder was...?

ich weiß schon warum ich steuerrecht gemieden habe...
Re: Vorschriftensammelthread Hofladen/Eierverkauf
Verfasst: Do 10. Apr 2014, 17:05
von Benutzer 2354 gelöscht
Der Link leitet nicht bis zum Artikel

Ich denke du meinst die Unterscheidung der Mwst. Sätze. Und die Unterscheidung Gewerbe / oder Landwirtschaft. Ein interessantes Thema aber nicht mit einem Satz erklärt.
Re: Vorschriftensammelthread Hofladen/Eierverkauf
Verfasst: Do 10. Apr 2014, 17:27
von Griseldis
Reisende hat geschrieben: dann muss ich ein gewerbe anmelden, aber nix versteuern? aber wsl trotzdem eine umsatzsteuererklärung dafür machen, und da wieder unter die kleinunternehmerregelung fallen (grenze 17.500,- - wo ist da jetzt der unteschied zu den 50k???) ? oder wie oder was...?
Kleinunternehmerregelung besagt -soweit ich richtig informiert bin -, dass Du nicht berechtigt bist, Mwst. extra auszuweisen und auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Eine Steuererklärung müssen auch Kleinunternehmer machen, da der Gewinn aus dem Kleinunternehmen dem Gesamteinkommen hinzu gerechnet und mit dem Steuersatz des dann erreichten Einkommens versteuert wird.
Re: Vorschriftensammelthread Hofladen/Eierverkauf
Verfasst: Do 10. Apr 2014, 17:42
von Reisende
Re: Vorschriftensammelthread Hofladen/Eierverkauf
Verfasst: Do 10. Apr 2014, 20:36
von Benutzer 2354 gelöscht
Das was dort steht ist wichtig für Landwirte wenn du dort über bestimmte Grenzen kommst eben diese 51500 € bzw. einen Gewissen % Satz vom Umsatz bist du plötzlich nicht mehr Landwirt sondern Gewerbebetrieb. Oder du musst 2 Betriebe aufmachen. Für dich glaube ich weniger relevant . Als Kleinunternehmer mit 17400 € Umsatz hast du eine eine vereinfachte Buchführung . Steuern zahlst du für jeden € denn du Gewinn machst da ist kreativität gefragt.