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Re: Rechtsfragen zur Selbstversorgung bei Youtube

Verfasst: So 3. Feb 2019, 21:50
von Rohana
:daumen:
jetzt müssen wir nur dafür sorgen, dass der Berufsstand der Brandmetzger nicht ausstirbt, damit uns diese Gaumenfreuden erhalten bleiben :pfeif:

Re: Rechtsfragen zur Selbstversorgung bei Youtube

Verfasst: So 3. Feb 2019, 22:18
von zaches
Die Diskussion über das "in den Verkehr bringen" von allerlei "Selbstgemachtem" hatten wir hier schon ausführlich und kontrovers diskutiert. Artikel 3 Nr. 8 der EU-Verordnung Nr. 178/2002 "Inverkehrbringen"

Quelle https://www.it-recht-kanzlei.de/inverke ... ition.html
Nahrungsergänzungsmittel/Futtermittel

Bei Nahrungsergänzungsmitteln und Futtermitteln bezeichnet der Ausdruck „Inverkehrbringen“ gemäß Artikel 3 Nr. 8 der EU-Verordnung Nr. 178/2002 "Inverkehrbringen" das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe (nicht nur Lieferung oder Bereitstellung), gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst.

Das Inverkehrbringen soll dabei nicht nur auf die Abgabe an den Endverbraucher beschränkt sein, sondern erfolgt auf allen Stufen zwischen der Herstellung und der Abgabe an den Endverbraucher.
lg, zaches

Re: Rechtsfragen zur Selbstversorgung bei Youtube

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 07:31
von Specki
Zaches, aber das von dir zitierte betrifft doch jetzt nur Nahrungsergänzungsmittel und Futtermittel.
Wir haben jedoch über Nahrungsmittel gesprochen. Das sind doch unterschiedliche Dinge oder hab ich grad irgendwo nen Denkfehler?