frodo hat geschrieben:
Materiell habe ich ja auch keinen Schaden, denn das falsche Kabel ist den gezahlten Preis ja wert, und es findet sich ggf. bestimmt Jemand, der ihn mir dafür auch wieder gibt.
Das verstehe ich nun gar nicht - wenn du ein Klo bestellst und eine Badewanne geliefert wird zu einem fairen Badewannen-Preis, dann nützt dir die Ware ja nichts.
nach Schweizer Recht wären Warenbeschreibungen zugesicherte Eigenschaften, für deren Vorhandensein (Litze statt Volldraht) bzw. Nichtvorhandensein (unfallfrei) der Verkäufer haftet.
frodo hat geschrieben:Das Kabel ist ein NYM-O 4x 10mm2 und war in dem Angebot als "mehrdrähtig" bezeichnet. Das ist genau das, was ich gerade brauche, aber dummerweise war diese Angabe falsch, denn geliefert wurde ein Kabel mit Volldraht-Adern (was ich nicht brauchen kann), denn der Anbieter hat diese falsche Angabe übersehen.
Da bist du schon auch in der Pflicht, denn 10 mm2 ist ein Draht mit 3.5 mm Durchmesser. Sowas ist schon sausteif und kaum zu verlegen.
Zudem ist die Angabe missverständlich: 4x10 sind 4 Drähte, also mehrdrätig.
--> bei solchen Dingen entweder im Fachhandel kaufen (die sind kundig und kennen sich in den Kabelbezeichnungen aus) oder Ware auf Sicht kaufen oder nur bieten wenn die Bezeichnungen eindeutig sind, oder ein Makrofoto nachfordern und wenns nicht kommt eben nicht mitbieten. Es hat eben viele halbkundige Verkäufer, die z.B. den Unterschied zwischen SDS-plus und SDS-max nicht kennen oder nicht mitteilen können, ob der angebotene Werkstattstaubsauger einen Beutel braucht oder nicht, und unfähig sind, Bilder der Ware einzustellen, wo man solche Details sieht.
So im Stil:
"Braucht der Sauger Filterbeutel?"
"Es sind keine dabei" -->also auf Grund von Hersteller und Modellbezeichnung per google rausfinden, ob dem so ist oder nicht.
"Welcher Hersteller und Typ?" "230V und da ist so ein Symbol mit einem Doppelquadrat, weiss nicht welche Marke das ist, aber er saugt super"
"Bitte Foto vom Hersteller- und Typenschild?" "Sieht man auf Bild 2" - ja, dass irgend ein Etikett da klebt, aber ich möchte gerne lesen können was da draufsteht, und das gibt das Bild nicht her, denn da ist noch die halbe Garage mit drauf.
--> Bei sowas biete ich nicht mehr, sonst werde ich stolzer Besitzer eines Dingens das ich nicht will.
Der Ärger bei Falschlieferung steht in keinem Verhältnis zur gesparten Kohle, aber das weisst du ja inzwischen selber.
Auf jeden Fall aufgrund der Auktionsnummer die Verkaufsanzeige sichern (als pdf), brauchst du als Beweismaterial.