Re: Kamerafallen / Wildkameras
Verfasst: Do 15. Dez 2016, 22:36
65375 hat geschrieben:@Wildkamera_Nerd
Die Firma ist doch nur 13 km von Dir weg. Fahr doch mal hin und lass Dich persönlich beraten.......
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65375 hat geschrieben:@Wildkamera_Nerd
Die Firma ist doch nur 13 km von Dir weg. Fahr doch mal hin und lass Dich persönlich beraten.......
Selbstverständlich dürfen Fußgänger den Wald abseits der Wege betreten - das wäre ja noch schöner !65375 hat geschrieben:Ich hab im Wald noch nie ein Pferd unterm Hintern gehabt. Da kenne ich mich nicht aus, was dann erlaubt ist oder nicht. Scheint mir aber auch im eigenen Interesse sicherer, dann auf dem Weg zu bleiben.
'der wald' ist für alle da, im sinne von betreten dürfen. im wald darf man dennoch nicht tun was man will, man befindet sich da immerhin auf fremdem grund. 'ich geh jetzt mal schwer davon aus, dass es in D auch privatbesitz gibt und nicht nur allgemeingut.Hotzenwalder hat geschrieben: Fazit: Der Wald ist für alle da, nicht nur für die Jäger.
Hallo,kraut_ruebe hat geschrieben:'der wald' ist für alle da, im sinne von betreten dürfen. im wald darf man dennoch nicht tun was man will, man befindet sich da immerhin auf fremdem grund. 'ich geh jetzt mal schwer davon aus, dass es in D auch privatbesitz gibt und nicht nur allgemeingut.Hotzenwalder hat geschrieben: Fazit: Der Wald ist für alle da, nicht nur für die Jäger.
Wenn man eine Gesellschaftsform nicht an den Gesetzen bewertet die irgendwo gedruckt stehen, sondern daran, wie es tatsächlich läuft, dann dürfte das Prinzip "dass der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen bzw. ihm zugutekommen soll" höchstens als Scherz durchgehen. Das betrifft allerdings weniger Privatland im Wald, sondern andere Eigentumsformen - am interessantesten die, welche Leute dazu zwingen, für andere arbeiten zu müssen.Hotzenwalder hat geschrieben: Zitat: "Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (auch Sozialbindung des Eigentums) bezeichnet in Deutschland einen rechts- und sozialphilosophischen Grundsatz. Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Anerkennung des Instituts des Privateigentums und einer entsprechenden Verfügungsfreiheit wird gefordert, dass der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen bzw. ihm zugutekommen soll."