Re: Baugenehmigung notwendig?
Verfasst: Mo 17. Mär 2014, 17:10
In der Schweiz ist das Gesetz so:
"Fahrnisbauten sind bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen ohne Rücksicht darauf, ob sie fest mit dem Boden verbunden oder nur darauf abgestellt werden, ebensowenig darauf, ob sie für dauernde Einrichtungen gedacht sind. Fahrnisbauten gehören aber auch ihrer Natur und Zweckbestimmung nach nicht selten zu den gemäss ausdrücklicher Vorschrift bewilligungsfreien geringfügigen Bauvorhaben bzw. zu den nur für eine kurze Dauer erstellten Bauten und Anlagen.
Zu den bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen gehören auch Fahrnisbauten, welche über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet werden.
Bewilligungsfrei sind Fahrnisbauten wie Festhütten, Zirkuszelte, Tribünen und Materialdepots bis zu einer Dauer von drei Monaten."
Falls du das Teil in der Schweiz aufstellen willst und glaubhaft machen kannst, dass es sich um eine Autobahn handelt oder der Landesverteidigung dient, wäre es ebenfalls bewilligungsfrei.
Fazit: Gehe auf die Webseite der zuständigen Gemeinde und lade dort das Baugesetz herunter. Die Behörden sind daran gebunden. Falls du nichts einschlägiges findest, erkundige Dich auf dem Amt. Das kommt allemal billiger, als wenn du Strafe bezahlen und deinen Wagenpark in sehr kurzer Frist abbauen musst. Glaube nicht, dass du irgendwo etwas bauen oder aufstellen kannst, ohne dass keiner nichts merkt.
Wenn irgend möglich kaufe einen Grund mit einer Ruine drauf, dann hast Du Bestandesschutz und was du innerhalb der Mauern treibst interessiert dann schon einmal von Amtes wegen deutlich weniger.
Einen Park mit mehreren ortsfesten Wohnwagen usw. musst Du dir auf jeden Fall bewilligen lassen, was schwer bis unmöglich sein wird. Sinn der Sache ist, dass nicht die ganze Landschaft mit Bauten aller Art zugemüllt wird (ich behaupte hiermit ausdrücklich nicht, dass die Raumplanung überall diesem Ziel genügt). Weil die Bebaubarkeit das wichtigste Merkmal für den Landpreis ist, kann man da wenig machen, wenn das Grundstück in einem Bereich liegt, der das Vorhaben nicht zulässt.
Naheliegendste Möglichkeit wäre, zwei Grundstücke zu haben und den Wagen alle paar Wochen einmal von A nch B und wieder zurück zu fahren. Auch dann kann eine eifrige Behörde feststellen, dass das Bewegen nur dem Unterlaufen diesbezüglicher Bestimmungen diene und nicht die Ortsveränderung eigentlicher Zweck davon sei. Dazu gibts sicher einige Gerichtsurteile.
"Fahrnisbauten sind bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen ohne Rücksicht darauf, ob sie fest mit dem Boden verbunden oder nur darauf abgestellt werden, ebensowenig darauf, ob sie für dauernde Einrichtungen gedacht sind. Fahrnisbauten gehören aber auch ihrer Natur und Zweckbestimmung nach nicht selten zu den gemäss ausdrücklicher Vorschrift bewilligungsfreien geringfügigen Bauvorhaben bzw. zu den nur für eine kurze Dauer erstellten Bauten und Anlagen.
Zu den bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen gehören auch Fahrnisbauten, welche über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet werden.
Bewilligungsfrei sind Fahrnisbauten wie Festhütten, Zirkuszelte, Tribünen und Materialdepots bis zu einer Dauer von drei Monaten."
Falls du das Teil in der Schweiz aufstellen willst und glaubhaft machen kannst, dass es sich um eine Autobahn handelt oder der Landesverteidigung dient, wäre es ebenfalls bewilligungsfrei.
Fazit: Gehe auf die Webseite der zuständigen Gemeinde und lade dort das Baugesetz herunter. Die Behörden sind daran gebunden. Falls du nichts einschlägiges findest, erkundige Dich auf dem Amt. Das kommt allemal billiger, als wenn du Strafe bezahlen und deinen Wagenpark in sehr kurzer Frist abbauen musst. Glaube nicht, dass du irgendwo etwas bauen oder aufstellen kannst, ohne dass keiner nichts merkt.
Wenn irgend möglich kaufe einen Grund mit einer Ruine drauf, dann hast Du Bestandesschutz und was du innerhalb der Mauern treibst interessiert dann schon einmal von Amtes wegen deutlich weniger.
Einen Park mit mehreren ortsfesten Wohnwagen usw. musst Du dir auf jeden Fall bewilligen lassen, was schwer bis unmöglich sein wird. Sinn der Sache ist, dass nicht die ganze Landschaft mit Bauten aller Art zugemüllt wird (ich behaupte hiermit ausdrücklich nicht, dass die Raumplanung überall diesem Ziel genügt). Weil die Bebaubarkeit das wichtigste Merkmal für den Landpreis ist, kann man da wenig machen, wenn das Grundstück in einem Bereich liegt, der das Vorhaben nicht zulässt.
Naheliegendste Möglichkeit wäre, zwei Grundstücke zu haben und den Wagen alle paar Wochen einmal von A nch B und wieder zurück zu fahren. Auch dann kann eine eifrige Behörde feststellen, dass das Bewegen nur dem Unterlaufen diesbezüglicher Bestimmungen diene und nicht die Ortsveränderung eigentlicher Zweck davon sei. Dazu gibts sicher einige Gerichtsurteile.