Ich bin jetzt kein Bauer und kenne auch nicht im Detail die deutschen Gesetze.emil17 hat geschrieben: Di 7. Dez 2021, 06:54 Auch ist es wohl nicht verboten, sich von nicht verderblichen und leicht lagerbaren Waren mit absehbarem Bedarf einen Vorrat anzulegen.
Ich kann mich aber sehr gut an ein Düngersilo in einem gewissen Hafen erinnern, dass dann explodiert ist und die halbe Stadt mit in die Luft gejagt hat.
https://www.bpb.de/politik/hintergrund- ... von-beirut
Ich könnte mir daher sehr gut vorstellen, dass es doch schon Gesetze zur Lagerung von solchen Stoffen gibt.
Oder um es kurz zu sagen: Vielleicht ist es in Deutschland doch verboten sich einen ordentlichen Vorrat anzulegen?
Quelle: https://www.profil.bayern/02-2019/rat/g ... d-abgeben/"Beispiel Dünger-Lagerung: Ab dem zweiten Schüttgutsack – sogenannten Bigbags – Kalkammonsalpeter muss die „Technische Regel für Gefahrstoffe“ (TRGS) 511 „Ammoniumnitrat“ beachtet werden. Eine Scheune als Lager scheidet damit aus."
Damit wollte ich dich aber nur etwas ärgern. Grundsätzlich stimme ich dir zu, wer unternehmerisch handelt muss auch auf Risiken vorbereitet sein. Das die Bauern alle einen dicken Mercedes fahren aber ständig meckern wie schlecht es ihnen geht ist bei uns in der Gegend schon ein geflügeltes Wort geworden...
