bestellter Betreuer

Was halt nirgendwo passt
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christine-josefine
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bestellter Betreuer

#1

Beitrag von christine-josefine » Di 11. Apr 2017, 23:02

wer von Euch hat Erfahrungen mit einem bestellten Betreuer?
Es geht bei mir um meine Nachbarin, über 80, teilweise verwirrt, die auf Betreiben ihrer Bank einen Betreuen bekommen soll.
Welche Aufgaben übernimmt dieser, und kann sie dann, z. B. immer noch für uns sogenannte "Normalos" unsinnige Bestellungen machen, die aber ein Teil ihrer Lebensqualität sind

und könnte er verfügen, dass eine Putzfrau kommt, auch wenn sie das nicht will
und wer bezahlt den Betreuer?
Mir geht da grad viel im Kopf rum, weil ich sie in den letzten Tagen ziemlich intensiv begleitet hatte....
Viele Grüße, Christine mit J
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Tascha
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Re: bestellter Betreuer

#2

Beitrag von Tascha » Di 11. Apr 2017, 23:14

Ein Betreuer wird von einem Gericht bestellt, was dann auch festlegt über was der alles Entscheidungsgewalt hat. Kann zb auch nur Hilfe bei Ämtern, Post etc sein. Oder mit Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ohne. Gibt da verschiedenes. Dh kommt eigentlich darauf an was das Gericht denkt was deine Nachbarin braucht. :aeh:
Irgendwo tief in mir bin ich ein Kind geblieben
Erst dann wenn ich's nicht mehr spüren kann
Weiß ich es ist für mich zu spät...zu spät...zu spät...

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Peterle
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Re: bestellter Betreuer

#3

Beitrag von Peterle » Mi 12. Apr 2017, 08:16

Als ich habe meine Großmutter gepflegt bis zum Ende, da war mein Vater der Betreuer.
Und als meine Frau krank wurde war ich der Betreuer. Im ersten Falle hätte die Großmutter die Entscheidung auf Wohnsitz selbst treffen können. Aber da gab es nur die Wahl Enkel, Klapse oder Altenheim.
Also dann lieber Enkel ..

Meine Frau konnte nix entscheiden, das war ich dann für alles zuständig, auch OP's, Medikamente etc.. (ihr geht es übrigens wieder gut).

Grundsätzlich wird heute nicht mehr wie früher quasi entmündigt. Auch wird der Zwischenstand (mehr halbherzig) festgehalten, ob sich was verändert hat (sozialer Pflegedienst). Wenn keine Verwandschaft da ist könnte Sie eventuell auch dich zum Betreuer ernennen, könnte aber Getuschel geben.

Gruß

Peter

christine-josefine
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Re: bestellter Betreuer

#4

Beitrag von christine-josefine » Mi 12. Apr 2017, 08:30

es geht nicht um Getuschel, sondern um die Frau,
denn wer kümmert sich wenn sie nachts aufwacht undihren Mann sucht dervor 7 Jahren verstorben ist
wer dreht allabendlich eine Runde mit ihr?
Und wer setzt sich stundenlang zu ihr und hört ihr zu wenn sie von früher erzählt?
Und, das ist es was sie am nötigsten braucht
Viele Grüße, Christine mit J
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viktualia

Re: bestellter Betreuer

#5

Beitrag von viktualia » Mi 12. Apr 2017, 08:39

Christine, wenn es dir so nahe geht, geh aufs Amt und frag da nach.
Zahlen tut erst die Oma selbst und dann das Amt; die Putzfrau würde dann ebenfalls von dem fürs Geldverwalten zuständigen Menschen bezahlt werden, aber von Omas Geld (bzw. Amt); solange es billiger ist als ein Heim, zahlen die sowas locker.
Klingt aber, als wäre das nicht mehr lange der Fall....
Es gibt Betreuer für verschiedenen Bereiche, Geld/Aufenthalt (Unterbringung im Heim gegen den Willen...), sonstige Unterstützung;
es gibt freiwillige, bestellte, zuverlässige, läppsche, überlastete.
Da kannst du schon was für die Dame tun, wenn du schaust, was das für ein Mensch ist und wie weit seine Befugnisse gehen.

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Re: bestellter Betreuer

#6

Beitrag von Peterle » Mi 12. Apr 2017, 08:42

Für das Aufgezählte musst du nicht Betreuer sein (wobei Nachts präsent sein impliziert, dass du bei ihr oder Sie bei dir wohnt).
Ein von Amts wegen bestellter Betreuer wird nichts gegen Gesellschaft haben. Sollte der Amtsarzt aber zu dem Schluss kommen, dass die Frau geistig verwirrt ist und sich selbst schaden könnte, wird es zu einer Einweisung kommen.

Gruß

Peter

viktualia

Re: bestellter Betreuer

#7

Beitrag von viktualia » Mi 12. Apr 2017, 09:20

(Ganz schnell, ich muss gleich los....)
wird es zu einer Einweisung kommen.
(wir sind doch nicht bei der Vogelgrippe....)
Das gilt doch nur für die geschlossene Unterbringung, und die ist teuer, das Amt wird also eine billigere Lösung vorziehen.
Wenn es zu organisieren ist, geht auch ne "Betreuung" Zuhause, (also privat, einer der schaut, nicht einer mit Befugnissen),
rsp. ein Heimplatz im Altenheim.
Geschlossene Geriatrie ist nochmal ne andere Nummer.

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Peterle
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Re: bestellter Betreuer

#8

Beitrag von Peterle » Mi 12. Apr 2017, 09:31

Viktualia,

wenn die Person nicht umziehen will obwohl sie offensichtlich:
- nicht in der Lage ist, sich sicher im Umfeld zu bewegen
- nicht in der Lage ist, sich zu versorgen

dann wird eine anderweitige Unterbringung angeordnet.
Bsp.: Meine Großmutter wohnte im ersten Stock und stürzte gern mal die Treppe runter. Einen Umzug in ein Altenheim oder betreutes Wohnen im EG wurde rigoros abgelehnt.
Zu Ihrer Sicherheit wurde Sie in die Psychiatrie im KHs eingewiesen. Nun überleg mal, wie sie dort auf unbekanntes Essen, Bettnachbarn und wiederholtes Zureden zum Umzug reagiert hat. Das Ergebnis war abzusehen (wenn nicht provoziert).

Das hat mit der Geschlossenen erst mal wenig zu tun, Ziel der Behörde war ein Altenheim.

Gruß

Peter

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Re: bestellter Betreuer

#9

Beitrag von osterheidi » Mi 12. Apr 2017, 09:33

hallo christine
ich habe sowas, wie du weißt, in der arbeit, in der nachbarschaft und im freundeskreis. es ist klar geregelt wie von den vorschreibern beschrieben. dazu gibt es die (unabhängige) betreuungsstelle im landratsamt. hier kann man sich als besorgter bürger melden. ebenso bei den zuständigen fachbetreuern der örtlichen sozialhilfe. hier wird nach möglichkeit zunächst ein kontakt angebahnt meist von einem sozialpädagogen.
leider ist es bei den meisten besorgten bürgern so dass sie emotional betroffen sind und einerseits finden dass da ein mitbürger schlecht versorgt ist aber nicht wissen dass ein amtsrichter eine fachärztliche einschätzung anordnen wird. dies passt den meisten nicht und sie schauen lieber das elend mit an........
weitere infos erspare ich mir an dieser stelle.
die möglichkeit jemandem zeitliche zuwendung zu geben die kannst du immer nutzen, wenn die person vertrauen zu dir hat. wenn dir das jemand verbieten will dann trete selbstbewußt entgegen und lass dir dessen "zuständigkeit" belegen. andernfalls kannst du ein wenig "drohen" dass du den fall bei oben genannten stellen zur sprache bringst, weil du selbst- oder fremdgefährdung der person befürchtest.
ruf mich an wenn du dir unsicher bist

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