Neuer Erlass zur Ferkel-Nottötung
Neuer Erlass zur Ferkel-Nottötung
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben einen neuen Erlass zur Nottötung von Ferkeln in Kraft gesetzt.
Ferkel bis 5 kg dürfen jetzt nicht mehr alleine durch einen tödlichen Schlag getötet werden, sondern müssen jetzt wie größere Tiere erst betäubt und dann ausgeblutet werden.
Die Durchführung ist nur sachkundigen Personen erlaubt.
Überzählige Ferkel eines Wurfs dürfen nicht getötet werden, sondern nur kranke oder nicht lebensfähige Tiere:
http://www.agrarheute.com/nottoetung-ferkel-erlass
Ferkel bis 5 kg dürfen jetzt nicht mehr alleine durch einen tödlichen Schlag getötet werden, sondern müssen jetzt wie größere Tiere erst betäubt und dann ausgeblutet werden.
Die Durchführung ist nur sachkundigen Personen erlaubt.
Überzählige Ferkel eines Wurfs dürfen nicht getötet werden, sondern nur kranke oder nicht lebensfähige Tiere:
http://www.agrarheute.com/nottoetung-ferkel-erlass
Re: Neuer Erlass zur Ferkel-Nottötung
Noch eine Ergänzung, wegen der ganzen Ferkelerzeugungs-Skandalberichte, die aktuell im TV laufen:
Bisher galt und gilt auch weiter in anderen Bundesländern:
Ferkel bis 2 kg Lebendgewicht dürfen durch einen fachgerecht ausgeführten Schlag getötet werden. Ausbluten ist dann nicht erforderlich. Das Ferkel kann dazu auch mit dem Hinterkopf auf eine harte Kante geschlagen werden. (Für das Ergebnis ist es ja egal, ob man das Werkzeug zum Kopf führt oder umgekehrt.)
Ferkel von 2 bis 10 kg Gewicht dürfen durch einen Schlag betäubt werden und müssen dann ausgeblutet werden. Es wird aber empfohlen, ab 5 kg ein Bolzenschussgerät oder ein anderes Betäubungssystem einzusetzen. Bei ganz kleinen Ferkeln ist aber z.B. die elektrische Betäubung nicht zulässig, weil dort nicht Zuverlässig ein Herzflimmern ausgelöst werden kann.
Ferkel über 10 kg müssen mit Bolzenschuss oder einem anderen zulässigen Verfahren betäubt und dann ausgeblutet werden.
Quellen:
http://www.tiergesundheit-aktuell.de/sc ... s-1517.php
Sowie das Merkblatt "Töten von Nutztieren durch Halter und Betreuer (75)) der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, dass man hier herunterladen kann:
http://www.tierschutz-tvt.de/merkblaetter.html#c137
Leider musste ich schon mehrfach sehen, dass dazu im TV auch von angeblichen ehemaligen Veterinärbehördenmittarbeitern falsche Aussagen gemacht wurden, bzw. sehr eigenwillige Auslegungen geltenden Rechts wiedergegeben wurden.
Bisher galt und gilt auch weiter in anderen Bundesländern:
Ferkel bis 2 kg Lebendgewicht dürfen durch einen fachgerecht ausgeführten Schlag getötet werden. Ausbluten ist dann nicht erforderlich. Das Ferkel kann dazu auch mit dem Hinterkopf auf eine harte Kante geschlagen werden. (Für das Ergebnis ist es ja egal, ob man das Werkzeug zum Kopf führt oder umgekehrt.)
Ferkel von 2 bis 10 kg Gewicht dürfen durch einen Schlag betäubt werden und müssen dann ausgeblutet werden. Es wird aber empfohlen, ab 5 kg ein Bolzenschussgerät oder ein anderes Betäubungssystem einzusetzen. Bei ganz kleinen Ferkeln ist aber z.B. die elektrische Betäubung nicht zulässig, weil dort nicht Zuverlässig ein Herzflimmern ausgelöst werden kann.
Ferkel über 10 kg müssen mit Bolzenschuss oder einem anderen zulässigen Verfahren betäubt und dann ausgeblutet werden.
Quellen:
http://www.tiergesundheit-aktuell.de/sc ... s-1517.php
Sowie das Merkblatt "Töten von Nutztieren durch Halter und Betreuer (75)) der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, dass man hier herunterladen kann:
http://www.tierschutz-tvt.de/merkblaetter.html#c137
Leider musste ich schon mehrfach sehen, dass dazu im TV auch von angeblichen ehemaligen Veterinärbehördenmittarbeitern falsche Aussagen gemacht wurden, bzw. sehr eigenwillige Auslegungen geltenden Rechts wiedergegeben wurden.
Re: Neuer Erlass zur Ferkel-Nottötung
In dem Bericht zum neuen Erlass in NRW und Niedersachsen wird auf folgende Stellungnahme des TVT zur Nottötung von Saugferkeln bis 5 kg verwiesen:
http://media.repro-mayr.de/69/612869.pdf
Kurzfassung:
-Die durchführende Person muss sachkundig sein (nach dem jeweils neusten Stand des Tierschutzrechts), ein amtlicher Nachweis für die Sachkunde ist aber nicht erforderlich.
-Zulässige Verfahren für die Betäubung sind: Stumpfer Schlag, penetrierender Bolzenschuss, Einbringen in eine mind. 80% Co2-Atmospähre
-Die Elektrobetäubung und -Tötung ist für Saugferkel (bis 5 kg) nicht geeignet, da Herzkammerflimmern nicht sicher ausgelöst wird.
-Der nicht penetrierende Bolzenschuss ist geeignet, aber bisher nicht zugelassen.
-Unmittelbar wirkende Methoden (Kopfschlag, penetrierender Bolzenschuss) sind der CO2-Methode vorzuziehen, weil dem Tier die (längere) Einleitungsphase der Gasbetäubung erspart bleibt.
-Der stumpfe Schlag auf den Kopf ist nur zulässig, wenn er mit einem geeigneten Gegenstand (z.B. kräftiges Rundholz, Hammer, Rückseite einer Axt) durchgeführt wird.
-Da Schlag oder Bolzenschuss nicht sicher tödlich sind, muss zwingend eine Entblutung durchgeführt werden. (Anmerkung meinerseits: Für die Rückenmarkszerstörung als alternative Tötungsmethode scheint es bisher kein wirklich praxistaugliches Verfahren zu geben.)
-Sichere Methoden für das Ausbluten sind das Durchschneiden der Kehle von Ohr bis Ohr oder ein Bruststich wie bei der Schlachtung größerer Schweine (also durch die arteriellen Halsgefäße in Richtung Herz)
http://media.repro-mayr.de/69/612869.pdf
Kurzfassung:
-Die durchführende Person muss sachkundig sein (nach dem jeweils neusten Stand des Tierschutzrechts), ein amtlicher Nachweis für die Sachkunde ist aber nicht erforderlich.
-Zulässige Verfahren für die Betäubung sind: Stumpfer Schlag, penetrierender Bolzenschuss, Einbringen in eine mind. 80% Co2-Atmospähre
-Die Elektrobetäubung und -Tötung ist für Saugferkel (bis 5 kg) nicht geeignet, da Herzkammerflimmern nicht sicher ausgelöst wird.
-Der nicht penetrierende Bolzenschuss ist geeignet, aber bisher nicht zugelassen.
-Unmittelbar wirkende Methoden (Kopfschlag, penetrierender Bolzenschuss) sind der CO2-Methode vorzuziehen, weil dem Tier die (längere) Einleitungsphase der Gasbetäubung erspart bleibt.
-Der stumpfe Schlag auf den Kopf ist nur zulässig, wenn er mit einem geeigneten Gegenstand (z.B. kräftiges Rundholz, Hammer, Rückseite einer Axt) durchgeführt wird.
-Da Schlag oder Bolzenschuss nicht sicher tödlich sind, muss zwingend eine Entblutung durchgeführt werden. (Anmerkung meinerseits: Für die Rückenmarkszerstörung als alternative Tötungsmethode scheint es bisher kein wirklich praxistaugliches Verfahren zu geben.)
-Sichere Methoden für das Ausbluten sind das Durchschneiden der Kehle von Ohr bis Ohr oder ein Bruststich wie bei der Schlachtung größerer Schweine (also durch die arteriellen Halsgefäße in Richtung Herz)
Re: Neuer Erlass zur Ferkel-Nottötung
Und schon wieder ist neue Bürokratie im Anrollen, die wohl auch kleine Schweinehalter treffen wird:
Mecklenburg-Vorpommern plant einen Sachkunde-Nachweis für Ferkeltötungen
http://www.agrarheute.com/mv-erlass-not ... Q.facebook
Mecklenburg-Vorpommern plant einen Sachkunde-Nachweis für Ferkeltötungen
http://www.agrarheute.com/mv-erlass-not ... Q.facebook
Re: Neuer Erlass zur Ferkel-Nottötung
Die Debatte über die Verfahren zur Nottötung geht weiter.
Auf der Seite gibt es einige Videobeiträge:
http://www.stallbesuch.de/video-dokumen ... n-ferkeln/
Auf der Seite gibt es einige Videobeiträge:
http://www.stallbesuch.de/video-dokumen ... n-ferkeln/