Halbjährliche Antibiotika-Meldung?

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Manfred

Halbjährliche Antibiotika-Meldung?

#1

Beitrag von Manfred » Mo 7. Apr 2014, 14:37

Am 01.04. ist das neue Arzneimittelgesetz in Kraft getreten.
Landwirte sind jetzt verpflichtet, halbjährlich eine Meldung über den Antibiotikaeinsatz in ihrem Betrieb zu machen. Die erste Meldung soll am ersten Juli fällig sein.

Weiß irgendjemand hier schon genaueres, wie diese Meldung auszusehen hat, und wohin sie gerichtet werden muss?
Bisher habe ich dazu weder eine behördliches Infoschreiben erhalten, noch war in der landwirtschaftlichen Fachpresse etwas aussagekräftiges zu lesen.

Landfrau
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Re: Halbjährliche Antibiotika-Meldung?

#2

Beitrag von Landfrau » Di 8. Apr 2014, 12:53

Hallo Manfred,

meinst du, dass es überhaupt behördliche Infoschreiben gibt dazu?

Eigentlich ist es doch immer eine Bringschuld, auf dem Laufenden zu sein, so etwas "aus der TAges- / FAchpresse zu entnehmen.

Im Zweifelsfall würd ich den Hoftierarzt fragenm, der die AB ausgibt, was er meint / weiß und dann ganz dumm beim Vet - Amt nachfragen "Ich habe gerade Ab angewandt und gehört, das sei anzeigepflichtig - wie wann und wo.....?"

Dokumentationspflichtig ist die Medikation lebensmittelerzeugender Tiere eh, also gibt es da auch nicht so viel Neues, wenn man das halbjährlich meldet.

Gruß, Li-la-landfrau
Den Inhalt einer Botschaft bestimmt der Empfänger :-)

Manfred

Re: Halbjährliche Antibiotika-Meldung?

#3

Beitrag von Manfred » Di 8. Apr 2014, 13:10

Wegen der Bringschuld frage ich. Nur weil es noch kein offizielles Formular und keinen zuständigen Empfänger gibt heißt das ja noch lange nicht, dass der doofe Bauer nicht schuld ist, wenn er nicht gemeldet hat. Und melden wird er auch komplett ohne Einsatz müssen, für die Statistik.
Meinen Hoftierarzt braucht ich nicht fragen. Der hat mit Computern nichts am Hut und geht auf die Rente zu. Den bringt die Bürokratie auch ganz schön zum rotieren.
Die großen Vertragsmäster geben dass dann eh an die Vertragstierärzte der Schlachtfirmen ab, die dass mit der passenden Software fristgerecht melden.
Die Blöden sind mal wieder die ganzen kleinen Bauern, die den Mist von Hand machen müssen oder ihren Tierarzt extra dafür zahlen dürfen.

Manfred

Re: Halbjährliche Antibiotika-Meldung?

#4

Beitrag von Manfred » Di 8. Apr 2014, 13:13

Wen jeder von den 300.000 Bauern in Deutschland im Schnitt pro Jahr nur eine Stunde dafür verscheißt, sind das gut 34 menschliche Lebensjahre, die da mal eben geopfert werden...
Bürokratie ist verdeckter Massenmord.
Einfach mal ausrechnen, wie viel Lebenszeit welche Regelung sinnlos verschwendet.

Manfred

Re: Halbjährliche Antibiotika-Meldung?

#5

Beitrag von Manfred » Do 10. Apr 2014, 14:05

Bei der HIT-Datenbank ist jetzt eine Infoseite online:

https://www1.hi-tier.de/infoTAM.html

Demnach gilt die Regelung "nur" für zur Mast bestimmte Rinder, Schweine, Hühner und Puten von berufs- oder gewerbsmäßigen Haltern.
Milchvieh und Mutterkühe ist raus.
Mutterkuh- und Nachzuchtkälber sind raus.
Mutterkuhabsetzer ab 8 Monaten und jüngere Mastkälber in Handaufzucht müssen aber gemeldet werden, auch wenn sie weiter extensiv auf der Weide gefüttert werden.

Manfred

Re: Halbjährliche Antibiotika-Meldung?

#6

Beitrag von Manfred » Fr 30. Mai 2014, 15:51

Heute steht ein Artikel darüber im Landwirtschaftlichen Wochenblatt.
Die Gesetzgebung ist wohl noch nicht vollständig abgeschlossen.

Der Bund soll am 28.03. noch einen Verordnungsentwurf vorgelegt haben, der kleinere Bestände von der Meldepflicht ausnimmt.
Demnach solchen folgende Grenzwerte gelten:
20 Mastkälber (vom Absetzen von der Mutter bis zum Alter von 8 Monaten)
20 Mastrinder (ab einem Alter von 8 Monaten)
250 Ferkel
250 Mastschweine
1000 Puten
10.000 Hähnchen
Die Zahl bezieht sich jeweils auf die durchschnittlich gehaltene Tierzahl pro Halbjahr.

Manfred

Re: Halbjährliche Antibiotika-Meldung?

#7

Beitrag von Manfred » Mo 16. Jun 2014, 12:22

topagrar meldet, dass die Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe jetzt die Zustimmung im Bundesrat erhielt.
Die grün regierten Ländern konnten sich mit Ihrer über den Gesundheitsausschuss eingebrachten Forderung nach Aufhebung der Mindestbestandsgrenzen zum Glück nicht durchsetzen.
Sonst müssten auch noch private Kleinviehhalter melden...

http://www.topagrar.com/news/Home-top-N ... 71017.html

Das neue Bürokratiemonster ist jetzt also bald mit leicht gestutzten Tentakel in Kraft.
Ob es außer neuer Verwaltungsjobs und Kosten für die Betroffenen irgendetwas bringt, darf bezweifelt werden.

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