kleine urteilssammlung

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Reisende
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kleine urteilssammlung

#1

Beitrag von Reisende » Fr 10. Jan 2014, 11:22

wenn euch gerichtsurteile begegnen, die in zusammenhang mit der nutztierhaltung stehen, würd ich mich freuen, wenn ihr die hier verlinken / erzählen könntet.
um es übersichtlich zu halten, und den nutzwert zu erhöhen, möchte ich ein paar formatierungsvorgaben machen. jeder hinweis auf ein urteil soll enthalten:
- aussagekräftiger titel (in fettdruck)
- link
- aktenzeichen und gerichtsort (WICHTIG! ohne kann man später sonst wenig mit der info anfangen. das aktenzeichen führt zum originaltext und ob das urteil von einem amtsgericht in büddelsdorf oder vom bgh kommt, ist auch nicht uninteressant...)
- kurzbeschreibung des tenors

und bitte wirklich nur sammeln, nicht inhaltlich diskutieren. :) thx!



schadensersatzpflicht des jagdveranstalters
http://www.versicherungsjournal.de/mark ... php?link=1
Az.: 14 U 80/13, oberlandesgericht oldenburg
Ein Jagdpächter ist unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, wenn ein Landwirt beim Einfangen wegen des Jagdgeschehens ausgebrochener Tiere verunglückt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Jagdpächter den Bauern nicht rechtzeitig darüber informiert, dass im Bereich einer seiner Weiden eine Treibjagd stattfindet.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.

Benutzer 146 gelöscht

Re: kleine urteilssammlung

#2

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht » Fr 10. Jan 2014, 13:52

War heute im Radio:
Haltung von Wollschweinen
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp
Die Antragsteller halten auf einem von ihnen gemieteten Anwesen mit Schweinestall und Freigehege mehrere sogenannte Wollschweine. Im Oktober 2013 untersagte die Kreisverwaltung Südwestpfalz unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Schweinehaltung mit der Begründung, die Anlage zur Schweinehaltung sei weder genehmigt noch genehmigungsfähig.
Hiergegen legten die Antragsteller Widerspruch ein und beantragen beim VG Neustadt an der Weinstraße, ihnen vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab.

Das OVG Koblenz hat diese Entscheidung bestätigt.

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