Maiensäss-Wiederbelebung

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Hildegard
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Re: Maiensäss-Wiederbelebung

#31

Beitrag von Hildegard » Fr 29. Jan 2021, 22:59

Sehr beeindruckend. .ein "Fitness-Studio" der anderen Art. :) Dankeschön.
LG Hildegard
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emil17
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Re: Maiensäss-Wiederbelebung

#32

Beitrag von emil17 » Fr 29. Jan 2021, 23:34

etwa 40 Minuten Wegzeit
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Dyrsian
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Re: Maiensäss-Wiederbelebung

#33

Beitrag von Dyrsian » Sa 30. Jan 2021, 08:17

Cool!
Was wurde aus dem Haus? Kann man da jetzt übernachten?

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emil17
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Re: Maiensäss-Wiederbelebung

#34

Beitrag von emil17 » Sa 30. Jan 2021, 10:41

Das "Haus" ist eine Scheune mit kleiner Schlafkammer.
Dach ist dicht, muss aber irgendwann mal neu. Da ist altes Wellblech drauf.
Die Schlafkammer war so (den muffigen Geruch kann man nicht abbilden):
penne.jpg
penne.jpg (57.97 KiB) 5244 mal betrachtet
und ist jetzt ausgeräumt, auch das Novilon ist weg.
Man müsste auch mal Fenster putzen.
fenster.jpg
fenster.jpg (72.37 KiB) 5244 mal betrachtet
Man kann also übernachten, aber für B&B in der Natur ist es noch etwas früh.
Dazu müsste auch ein Klo gebaut werden, für gross muss man noch mit der Hacke in den Wald.
Es ist auch schon ein Bett da:
Bett_tsa.jpg
Bett_tsa.jpg (54.46 KiB) 5244 mal betrachtet
Ich würde es deshalb eher campieren nennen, denn bei schönem Wetter ist man lieber draussen und bei schlechtem Wetter wartet zu Hause eine warme Dusche.

Die Holzverkleidung ist bääh, nordisches Fichtentäfer mit getönter Holzschutzfarbe der 1970er drauf, das muss raus und besser.
Für den Ausbau muss ich Bretter und all den Werkzeugkram heranbringen, das hat aber noch Zeit - Umgebung und Landpflege ist mir derzeit wichtiger.
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Re: Maiensäss-Wiederbelebung

#35

Beitrag von Hildegard » So 31. Jan 2021, 02:14

Kurz und gut
"ein Krisen und Arbeitsplatzsicherer Corona-Quarantäne-Flucht-Luftkurort mit Heubad/Bett und Fitnessgarantie" :holy: ;)
LG Hildegard
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Sonne
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Re: Maiensäss-Wiederbelebung

#36

Beitrag von Sonne » So 31. Jan 2021, 11:17

Und dafür verlangt Emil dann 200€ / pro Person die Nacht. :haha:

Tolles Projekt Emil. :daumen:

Sorry wenn ich frage... (vielleicht habe ich es überlesen)...hast du das gekauft...gepachtet? Oder ist das bisher unerschlossener Familienbesitz?
Und Gott sah alles an, was er gemacht hatte; und siehe da, es war sehr gut. 1. Mose 1, 31

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Re: Maiensäss-Wiederbelebung

#37

Beitrag von emil17 » So 31. Jan 2021, 12:21

Sonne hat geschrieben:
So 31. Jan 2021, 11:17
Und dafür verlangt Emil dann 200€ / pro Person die Nacht
Sicher nicht: wenn ich sowas zu tun anfange, dann muss ich konsequenterweise auch rechnen, ob sich die Sache überhaupt gelohnt hat. Dann käme all der administrative Kram mit Meldepflicht Vermietung an Feriengäste und so weiter dazu. Deshalb lass ich das lieber.

Warum sollte jemand für eine Übernachtung gerade dort hin wollen und dann auch noch soviel bezahlen? Man kann doch einfach campieren oder ein Ferienzimmer mieten, hat dann den üblichen Komfort und kann sich beim Herumstreifen genauso alles anschauen.
In der Schweiz gibt es wie in Skandinavien das Jedermannsrecht:
"Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet" - bedeutet, dass man überall, auch weglos, wandern darf, wenn man dabei Kulturen und fremdes Eigentum sowie Wildschutzgebiete und dergleichen respektiert. Für mich als Eigentümer bedeutet das, dass ich für jedes Betreteverbot und jeden Zaun, der mehr ist als ein Viehgehege, eine behördliche Bewilligung bräuchte, die nur aus wichtigem Grund zu bekommen ist. Es kann also keiner, bloss weil es ihm gefällt, sich 10 Quadratkilometer Wald kaufen und alle anderen aussperren.
Eine Verkehrssicherungspflicht gibt es konsequenterweise nicht. Jeder hat gemäss Art. 699 ZGB auch das Recht, abseits der Wege über eine Felswand hinabzufallen, in die Dornen zu geraten oder sich von einem morschen Baum erschlagen zu lassen.
Das führt bei Besuch von Freunden aus Deutschland manchmal zu kuriosen Fragen, etwa "warum ist hier kein Hinweisschild?"
Sonne hat geschrieben:
So 31. Jan 2021, 11:17
Sorry wenn ich frage... (vielleicht habe ich es überlesen)...hast du das gekauft...gepachtet? Oder ist das bisher unerschlossener Familienbesitz?
Gekauft ... auf fremdem Land fang ich sowas sicher nicht an. Wie ich ganz am Anfang des Projektbeschriebs erwähne, für kleines Geld (für Schweizer Verhältnisse).
Wie es dazu kam, das wäre eine weitere eigene Geschichte. Nur soviel: Aktiv suchen (bzw. bei Wanderung im Gebiet zufällig gesehen), Besitzer per Kataster ausfindig machen, höflich anschreiben, Geduld.
Der Verkäufer hat das geerbt (warum und wie ist nochmals eine Geschichte), wohnte weit weg, war selber nie wirklich dort und hat ganz andere Interessen. Ein weiterer günstiger Umstand: Nur ein Besitzer.
Ob sowas verkäuflich wäre und zu welchem Preis wenn man es einem für solche Objekte spezialisiertem Makler übergibt, kann ich nicht beurteilen. Allerdings kann man so etwas nur instandstellen und unterhalten (was immer man darunter versteht), wenn man in der Nähe wohnt.
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Re: Maiensäss-Wiederbelebung

#38

Beitrag von Sonne » So 31. Jan 2021, 12:49

emil17 hat geschrieben:
So 31. Jan 2021, 12:21
Sicher nicht: wenn ich sowas zu tun anfange, dann muss ich konsequenterweise auch rechnen, ob sich die Sache überhaupt gelohnt hat. Dann käme all der administrative Kram mit Meldepflicht Vermietung an Feriengäste und so weiter dazu. Deshalb lass ich das lieber.


Emil...du bist ja, süß. Ich hab' fei nur Spaß gemacht. :lol:

Achja. Bei uns kann man den Quadratmeter mit Gold aufwiegen. Egal was da für'n Gestrüpp drauf steht.

Ich nerve meinen Mann ab und zu mit: 'Noch ein paar Quadratmeter'...so mit 800 wäre ich schon zufrieden.
Aber er will nicht - und unser Geldbeutel kann nicht.

Naja...ich will mal mit meinen knapp 900qm Gesamtgrundstück zufrieden sein und freu' mich einfach über andere Projekte. Emil - das wird bestimmt mal das Juwel in eurer Gegend. :)
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Re: Maiensäss-Wiederbelebung

#39

Beitrag von MeinNameistHASE » So 31. Jan 2021, 19:25

emil17 hat geschrieben:
So 31. Jan 2021, 12:21
Nur soviel: Aktiv suchen (bzw. bei Wanderung im Gebiet zufällig gesehen), Besitzer per Kataster ausfindig machen, höflich anschreiben, Geduld.
Dieser Weg ist in DE leider nicht möglich bzw. nur mit kleineren/größeren Umwegen. Die Gemeinde gibt hier aus Datenschutzgründen keine Antwort, der Ortslandwirt sieht dich als Konkurrenten und erzählt dir irgendwelche Märchen (die Grundbesitzer oder Bewirtschafter nebenan sind da noch viel schlimmer) und Anfragen an übergeordnete Behörden werden ausweichend oder schlichtweg gar nicht beantwortet.
Zusätzlich haben wir dann ja auch noch das Grundstücksverkehrsgesetz, wonach Landwirte beim Verkauf von Flächen >2500 qm an Privatleute Einspruch einlegen und selbst zu den vereinbarten Konditionen in den Kaufvertrag eintreten können.

Naja... die Erschwernisse, die in der Schweiz durch Berge verursacht werden, entstehen in DE durch Bürokratie :grr:



Das ist ein wirklich tolles Projekt. :daumen: 5 Minuten Bilder betrachten und schon hebt sich meine Laune! Ich wünsche dir weiter viel Spaß, Freude und große wie kleine Erfolge bei der Wiederherstellung der Hütte.

LG
Ich verlasse mich auf meine Sinne: Irrsinn, Wahnsinn und Blödsinn!

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Re: Maiensäss-Wiederbelebung

#40

Beitrag von emil17 » So 31. Jan 2021, 19:58

Es gibt doch ein öffentliches Interesse, wonach jedermann den Besitzer eines Grundstücks ermitteln kann?
Was im Grundbuch steht, gilt doch als bekannt, bzw. man kann sich nicht auf Nichtkenntnis berufen, wenn man einen Rechtshandel abschliesst. Zudem muss man doch, wenn Kaufinteresse besteht, Servitute, Bebauungspläne und dergleichen überprüfen können.
Hier wollte kein Landwirt zum kapitalisierten Ertragswert übernehmen. Die Flächen wurden ausgelobt, bevor ich die Kaufbewilligung vom Landwirtschaftsamt erhielt. Pachtverträge, aus denen sich ebenfalls ein Vorkaufsrecht gegenüber mir als Nicht-Landwirt ergeben hätte, gab es keine; die erwähnten Tiere wurden vertragslos dort geweidet. Selbstverständlich hätte ich die übernommen.

Die Gemeinden können per Flurordnung in von Brachfallen betroffenen Gebieten Landwirte weiden und bewirtschaften lassen, ohne dass der Besitzer einzeln begrüsst werden muss, wenn der Zustand der Flächen zu erkennen gibt, dass keine geregelte Bewirtschaftung mehr stattfindet. Andersrum kann ich als Besitzer einfach die Gemeinde fragen, wer das ist, und dem mitteilen, dass er auf Ende Jahr damit aufhören soll. Das will ich natürlich nicht, sieht ja auch toll aus.
img_2054.jpg
img_2054.jpg (83.75 KiB) 5099 mal betrachtet
Mein Problem damit ist, dass die Leute wie bereits erwähnt gewisse Unsitten beim Zäunen haben, die ich nicht mag, wie etwa die, Schafgitter einfach an Bäume zu nageln oder alten Stacheldraht ins nächste Gebüsch zu werfen.
(Die halten mich dann wohl für spinnert: Ich ziehe die Krampen raus, binde ein Dachlattenstück oder einen abgebrochenen Zaunpfahl an den Baum und nagle dort dran an).
Das geht aber nur in Gebieten, wo keine Nachfrage nach "schlechtem" Land besteht. In Stadtnähe git es keine solchen Flächen und was nicht unter bäuerliches Bodenrecht fällt, wird von Immobilienspekulanten und reichen Hobbypferdehaltern aufgekauft, da können Selbstnutzer gewöhnlich nicht mithalten.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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