Hartz 4
- Spencer
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Re: Hartz 4
Warum sollte man das nicht bekommen ? Hat das was mit Selbstversorgung zu tun ? Oder meinst Du Du kannst dem Amt verklickern das Deine Tätigkeiten als Selbstversorger auch nur eine Vollzeitbeschäftigung ist aber ohne dafür einen (geldlichen) Lohn zu erhalten ? Also möchtest Du nun den Hartz4 Satz von der Behörde aber bitte nicht die dazu gehörigen Drangsalierungsmaßnahmen, da Du ja schon "in Arbeit" bist ?
- fuxi
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Re: Hartz 4
Solange du erwerbsfähig bist und Hartz 4 beziehst, musst du auch dich weiterhin bewerben, Weiterbildungsmaßnahmen machen und die sonstigen Beschäftigungstherapien des Jobcenters mitmachen.
We have normality. Anything you still can’t cope with is therefore your own problem.
Re: Hartz 4
Hallo,
Hartz IV bzw. ALG II bekommt jeder, der arbeistssuchend ist und keinen Anspruch auf ALG I (mehr) hat. Ob Du Gemüse anbaust und Nutztiere hältst, spielt dabei keine Rolle.
Hartz IV bzw. ALG II bekommt jeder, der arbeistssuchend ist und keinen Anspruch auf ALG I (mehr) hat. Ob Du Gemüse anbaust und Nutztiere hältst, spielt dabei keine Rolle.
Tanja
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Re: Hartz 4
ich finde die frage auch bissel merkwürdig.
entscheidend ist doch - will ich mich selbst versorgen, oder dem staat auf der tasche liegen und das harz4-geld für anderes als lebensmittel ausgeben...
man kann natürlich seinen geldbeutel schonen wenn man selbst was anbaut, das ist auch völlig ok. aber wenn man gar nicht wirklich arbeit sucht, dann ist das sozialbetrug und nicht mehr so lustig. meine meinung.
entscheidend ist doch - will ich mich selbst versorgen, oder dem staat auf der tasche liegen und das harz4-geld für anderes als lebensmittel ausgeben...
man kann natürlich seinen geldbeutel schonen wenn man selbst was anbaut, das ist auch völlig ok. aber wenn man gar nicht wirklich arbeit sucht, dann ist das sozialbetrug und nicht mehr so lustig. meine meinung.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.
Re: Hartz 4
hallo!
Diese Frage hab ich mir vor Zeiten auch schon mal gestellt - aus Panik davor, dass wir da reinrutschen und dann "das Amt" unser Grundstück haben will....
will es das nicht???
Miete/Pacht müsste aber gehen - oder ist, wenn man landwirtschaftliches Land gepachtet hat, das darauf erzeugte nicht wieder ein "Gewinn"?
liebe Grüße!
Diese Frage hab ich mir vor Zeiten auch schon mal gestellt - aus Panik davor, dass wir da reinrutschen und dann "das Amt" unser Grundstück haben will....
will es das nicht???
Miete/Pacht müsste aber gehen - oder ist, wenn man landwirtschaftliches Land gepachtet hat, das darauf erzeugte nicht wieder ein "Gewinn"?
liebe Grüße!
- fuxi
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Re: Hartz 4
Es gibt Vermögens-Freibeträge, die z.B. vom Alter abhängig sind und "privilegiertes Vermögen" mit Sonderregelungen, worunter auch selbstgenutzte Immobilien fallen.ina maka hat geschrieben:Panik davor, dass "das Amt" unser Grundstück haben will....
(Siehe z.B. >>hier<<. Es gibt aber sicher noch offiziellere Quellen)
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Re: Hartz 4
Hi Ina,
was man an Vermögen, also auch Grundbesitz behalten darf, ist begrenzt. Hier einige Infos dazu. Das bezieht sich allerdings auf D. Die Regelungen in Österreich sind wahrscheinlich etwas anders, oder?
LG
was man an Vermögen, also auch Grundbesitz behalten darf, ist begrenzt. Hier einige Infos dazu. Das bezieht sich allerdings auf D. Die Regelungen in Österreich sind wahrscheinlich etwas anders, oder?
LG
Tanja
- Spottdrossel
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Re: Hartz 4
In einer Fernsehdoku (witzigerweise über Lottomillionäre) war so ein armer Kerl, der dank baufälligem "Vermögen" in MeckPomm keinen Pfennig bekam, obwohl die Bude weder zu vermieten noch zu verkaufen war. Er hat dann irgendwie in der Bruchbude gehaust und GsD dann genug Geld gewonnen, um die Hütte zu renovieren und grade noch rechtzeitig mal zum Arzt zu gehen.
Die Moral von der Geschichte: offensichtlich rechnen die Ämter nach dem Wert auf dem Papier, auch wenn der echte Marktwert ganz anders aussieht.
Die Moral von der Geschichte: offensichtlich rechnen die Ämter nach dem Wert auf dem Papier, auch wenn der echte Marktwert ganz anders aussieht.
Hühner sind auch nur Menschen...
http://www.spottdrossel.net
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- kraut_ruebe
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Re: Hartz 4
österreich:
für arbeitlosengeld + notstandshilfe ist es nicht erheblich ein grundstück neben der mietwohnung zu besitzen. im falle es verpachtet wäre, würde dies als einkommen zählen und die bezüge verringern. sonst passiert nix.
arbeitslosengeld + notstand bekommt man, weil man dafür entsprechend einbezahlt hat und seine mindestzeiten bereits erarbeitet hat (in D dürfte das anders sein). nachdem diese ansprüche 'erworben' sind, darf man auch besitz haben. einzig relevant sind einkünfte aller art, man wird aber nicht gezwungen zu vermieten oder zu verpachten, das ist freiwillig.
dieses geld kommt vom AMS.
****
anders bei sozialhilfe (=lebenssicherung ohne erworbene ansprüche aber unter gewissen bedingungen). da muss man seinen besitz mehr oder weniger verwerten, so man welchen hat. besitzt man ein grundstück, muss man dem staat die erlaubnis geben sich ins grundbuch einzutragen und früher oder später die sozialhilfe zurückzahlen um sein grundbuch wieder frei zu bekommen - das ist quasi dann nur ein vorschuss. hat man keinen besitz ist es ein 'geschenk'
auch die altersversorgung/unterbringung/pflege(einrichtungen) greifen bei bedarf aufs grundbuch zu.
diese gelder kommen aus anderen staatlichen töpfen.
****
dann gibts noch die mindestsicherung, die kann man bei arbeitslosenbezug unterm existenzminimum beantragen. da ist es (glaub ich) ebenso wie bei sozialhilfe, das kommt auch nicht vom AMS sondern aus irgendnem staatlichen fonds.
solang man nur mit dem AMS zu tun hat (6 monate arbeitslosengeld + anschliessend notstand je nachdem wieviele jahre man einbezahlt hat, das kann schon für ein paar jahre sein) muss man sich keine gedanken über seinen besitz machen.
für arbeitlosengeld + notstandshilfe ist es nicht erheblich ein grundstück neben der mietwohnung zu besitzen. im falle es verpachtet wäre, würde dies als einkommen zählen und die bezüge verringern. sonst passiert nix.
arbeitslosengeld + notstand bekommt man, weil man dafür entsprechend einbezahlt hat und seine mindestzeiten bereits erarbeitet hat (in D dürfte das anders sein). nachdem diese ansprüche 'erworben' sind, darf man auch besitz haben. einzig relevant sind einkünfte aller art, man wird aber nicht gezwungen zu vermieten oder zu verpachten, das ist freiwillig.
dieses geld kommt vom AMS.
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anders bei sozialhilfe (=lebenssicherung ohne erworbene ansprüche aber unter gewissen bedingungen). da muss man seinen besitz mehr oder weniger verwerten, so man welchen hat. besitzt man ein grundstück, muss man dem staat die erlaubnis geben sich ins grundbuch einzutragen und früher oder später die sozialhilfe zurückzahlen um sein grundbuch wieder frei zu bekommen - das ist quasi dann nur ein vorschuss. hat man keinen besitz ist es ein 'geschenk'
auch die altersversorgung/unterbringung/pflege(einrichtungen) greifen bei bedarf aufs grundbuch zu.
diese gelder kommen aus anderen staatlichen töpfen.
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dann gibts noch die mindestsicherung, die kann man bei arbeitslosenbezug unterm existenzminimum beantragen. da ist es (glaub ich) ebenso wie bei sozialhilfe, das kommt auch nicht vom AMS sondern aus irgendnem staatlichen fonds.
solang man nur mit dem AMS zu tun hat (6 monate arbeitslosengeld + anschliessend notstand je nachdem wieviele jahre man einbezahlt hat, das kann schon für ein paar jahre sein) muss man sich keine gedanken über seinen besitz machen.
There's a crack in everything. That's how the light gets in.